Die gewerbliche Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen

16.04.2020 | 16 Min. | Monteurunterkunft.de

gewerbliche Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen

Spielen Sie mit dem Gedanken, freien Wohnraum als Monteurunterkunft zu vermieten? Hier finden Sie einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen, aber auch über Ihren großen Gestaltungsspielraum als Vermieter von Monteurzimmern. Welche Vertragsform ist die richtige? Was müssen Sie bei Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung beachten? Welche Pflichten haben Sie als Vermieter gegenüber dem Finanzamt und anderen Behörden? Dieser Ratgeber lässt keine Fragen offen und gibt Ihnen außerdem wertvolle Tipps für die Preisgestaltung, die richtige Einrichtung der Monteurzimmer und den Umgang mit Ihren Gästen. Punkt für Punkt erfahren Sie, was Sie beachten sollten, damit Ihre Monteurherberge ein voller Erfolg wird.

Wenn Sie Mieter für Ihre Ferienwohnung, leer stehende Zimmer oder nicht bewohnte Häuser suchen, dann überlegen Sie doch mal, ob Sie Ihren Wohnraum nicht als Monteurunterkunft zur Verfügung stellen möchten. Die Unterkunft wird in der Regel von Unternehmen für ihre Mitarbeiter gebucht. Diese Mitarbeiter können bundesweit auf Baustellen eingesetzt werden. Die Einsätze können Wochen oder auch Monate dauern.

Die Vorteile für Sie als Vermieter, wie z.B. gute Verdienstmöglichkeiten durch langfristige Mietverhältnisse (auch in der Nebensaison), eine große Nachfrage sowie zuverlässige berufstätige Mieter, liegen auf der Hand. Die Zielgruppe reicht von Monteuren über Vertreter bis zu Messepersonal. Nehmen Sie sich aber die Zeit, sich alles Notwendige und Wissenswerte in Ruhe durch den Kopf gehen zu lassen, damit Sie gut vorbereitet starten können. Unser Ratgeber soll Ihnen dabei helfen.

Auf die Plätze, fertig,...
Am Anfang steht die Planung. Aber mit einer guten To-Do-Liste wird schnell alles klarer und dem Startschuss zu einer erfolgreichen Vermietung sollte nichts mehr im Wege stehen.

1. Der Mietvertrag

gewerbliche Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Unterzeichnung Vertrag

Hier gibt es grundsätzlich zwei mögliche Arten von Verträgen. Da wäre zum einen der Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrag. Wenn Sie Ihren Mietern einen Reinigungs-, Wäsche- und/oder Frühstücksservice anbieten, so fällt das in den Rahmen dieses Vertrages. Die Serviceleistungen müssen im Endpreis bereits enthalten sein. Wenn keine Nebenleistungen in Ihrem Angebot enthalten sind, Sie also nur den Mietraum zur Verfügung stellen, schließen Sie einen Mietvertrag über möblierte Ferienwohnungen/-unterkünfte zum vorübergehenden Gebrauch gem. § 549 Abs. 2 BGB mit Ihren Mietern ab.

a) Beherbergungsvertrag/Gastaufnahmevertrag nach § 535 BGB

Dieser Vertrag kommt formfrei zustande, sobald Sie eine verbindliche Buchung für Ihren Wohnraum erhalten und diese bestätigen. Dies kann mündlich, bzw. telefonisch erfolgen. Natürlich können Sie aber auch diesen Vertrag in Schriftform festhalten. Grundsätzlich sind Sie bei diesem Vertrag rechtlich nicht Vermieter, sondern Gastwirt. Der Vertrag endet mit Ablauf der Mietzeit. Die Grundlage für den Vertrag sind Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs), die Sie durch eine Hausordnung ergänzen können. Sie müssen den Mieter aber vor Vertragsabschluss auch auf Ihre AGBs hinweisen (am besten in schriftlicher Form und mit Bitte um Rückbestätigung, um Unklarheiten zu vermeiden).

Möchte der Mieter den Mietraum stornieren, so ist dies nicht kostenlos möglich. Der Mietpreis abzüglich anzurechnender Einsparungen (z.B. bei den Nebenkosten) wird dem Mieter trotzdem in Rechnung gestellt. Sie können aber in Ihren AGBs auch ein Rücktrittsrecht festlegen. Bei Mängeln/Klagen gilt das allgemeine Mietrecht.

b) Mietvertrag über möblierte Ferienwohnungen/-unterkünfte zum vorübergehenden Gebrauch gem. § 549 Abs. 2 BGB

Wie bereits erwähnt wird dieser Vertrag abgeschlossen, wenn Sie nur den Wohnraum ohne weitere Serviceleistungen vermieten. Aus diesem Mietvertrag entstehen natürlich auch Pflichten für Sie. So müssen Sie die Sicherheit Ihrer Mieter gewährleisten (Verkehrssicherungspflicht). Für Ihren Mieter beinhaltet dieser Vertrag die Pflicht, die Miete zu zahlen, egal ob das Mietobjekt genutzt wird oder nicht. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Mietfrist, alternativ mit einer (außerordentlichen) Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

gewerbliche Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen AGB

Punkte wie Haftungsausschluss, Gewährleistungsrechte oder Stornobedingungen können in Ihren AGBs festgehalten werden. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie für die Gestaltung Ihrer AGBs Vorlagen vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) nutzen. Diese finden Sie unter www.dehoga-bundesverband.de.
Wenn Sie bereits eine Internetseite für Ihre Vermietungen erstellt haben, hinterlegen Sie dort auch Ihre AGBs.

Du möchtest ein Monteurzimmer online vermieten?

Erstelle ein Inserat, vermiete eine Unterkunft und profitiere von vielen Vorteilen.


  • Tausende Zimmersuchende im Monat
  • Als Neukunde 30 Tage kostenfrei testen
  • Kostenloser Support
  • Hohe Auslastung Deiner Unterkunft

3. Die Hausordnung

Eine Hausordnung soll für folgendes sorgen: Frieden und Verständnis. Hier halten Sie alles Wichtige rund um das Mietverhältnis fest: Ruhezeiten, Hygieneregeln (besonders für Küche und Badezimmer), Rauchverbote, Haustiere, Müllentsorgung, etc. Ein harmonisches Mietverhältnis beruht auch häufig auf einer klaren Hausordnung, mit der beide Parteien gut leben können.

Besonders das Thema Ruhezeiten ist sehr wichtig, wenn mehrere Personen in einer Unterkunft wohnen. Sie können eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 07 Uhr vorgeben. In dieser Zeit müssen sich alle Mietparteien ruhig verhalten, um den Schlaf der anderen Anwesenden nicht unnötig zu stören.

4. Der Endpreis

Die folgenden Punkte sollten bei der Preisgestaltung unbedingt berücksichtigt werden.

Der von Ihnen angegebene Endpreis muss sämtliche Nebenkosten enthalten. Setzen Sie sich also in Ruhe mit allen anfallenden Einzelkosten auseinander und listen Sie diese zur besseren Übersicht auf.

a) Wasser, Strom, Heizung, Gas

Hier besteht entweder die Möglichkeit diese Nebenkosten pauschal in den Endpreis einzurechnen, oder eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu erstellen. Letztere ist nur möglich, wenn Sie z.B. anhand eines Zählers einen Nachweis über den tatsächlichen Verbrauch erbringen können. In diesem Fall informieren Sie Ihre potentiellen Mieter in Ihrer Preisbeschreibung mit dem Zusatz "Abrechnung nach Verbrauch".

b) Bettwäsche und Handtücher

Bedenken Sie, dass Monteure in der Regel mit ihrem Firmenfahrzeug anreisen. Eventuell ist hier nicht ausreichend Platz, privates Gepäck in großen Mengen zu transportieren. Bieten Sie Ihren Mietern daher die Zimmer am besten inklusive Bettwäsche und Handtüchern an. Legen Sie auch fest, wie oft diese bei einem längeren Aufenthalt gewechselt werden und rechnen Sie diese Kosten in Ihren Endpreis mit ein.

gewerbliche Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Bettwäsche

Wenn Bettwäsche und Handtücher nicht vertraglich inkludiert sind, diese aber von Ihnen gemietet werden können, dann dürfen Sie diese Kosten als zusätzliche Gebühr auf der Rechnung ausweisen. Es handelt sich somit um eine "Wahlleistung". Geben Sie in Ihrem Angebot dies wie folgt an: "Handtücher und Bettwäsche zu mieten: pro Person (Betrag in Euro)".

c) Frühstück

Möchten Sie Ihr Zimmer mit Frühstück vermieten? Dann legen Sie erst einmal fest, ob diese Leistung optional dazu gebucht werden kann. Ist das Zimmer nur mit Frühstück zu mieten ("Zimmer mit Frühstück), dann gehört das Frühstück natürlich in Ihren Endpreis. Ist das Frühstück frei hinzu buchbar, so weisen Sie den Frühstückspreis als Aufpreis auf der Rechnung aus.

d) Kurtaxe

In Ihrer Stadt wird eine Kurtaxe berechnet? Sehr oft sind Monteure von dieser befreit. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Tourismusinformation Ihrer Region, wie die Regelung für das Berechnen der Kurtaxe genau lautet. Sollte die Kurtaxe auch für Monteure anfallen, ist es allerdings nicht zwingend nötig, diese auch in den Endpreis einzurechnen, da es sich um eine Gebühr handelt, die von der Kommune erhoben wird.

e) Endreinigung

Überlegen Sie sich, ob Sie das Monteurzimmer mit oder ohne Endreinigung anbieten möchten. Soll die Endreinigung vom Mieter durchgeführt werden, so lautet die korrekte Formulierung "Preis exklusive Endreinigung". Geben Sie Ihrem Mieter die Option, die Endreinigung gegen Aufpreis vom Vermieter durchführen zu lassen, so wählen Sie am besten die Formulierung "Wahlweise Endreinigung durch Vermieter möglich, Aufpreis (Betrag in Euro)".

Generell gilt, die Preise müssen transparent dargestellt werden, damit keine versteckten Kosten Anlass für Abmahnungen aufgrund wettbewerbswidriger Werbung geben. Und auch nur so kommt es zu einem harmonischen Mietverhältnis, bei dem sich beide Parteien von Anfang an fair behandelt und wohl fühlen.

Wenn Sie in Ihrer Anzeige lieber die Formulierungen "Preise ab" oder "Preis auf Anfrage" verwenden möchten, so müssen Sie entweder Ihre Telefonnummer oder eine Webseite angeben, mit deren Hilfe die genauen Preise schnell erfragt werden können.

Berücksichtigen Sie bei der Festlegung Ihres Endpreises auch die Preise der Konkurrenz in der näheren Umgebung. Sie sollten diese nicht drastisch unterbieten, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Auch dürfen Ihre Preise nicht den Rahmen des durchschnittlichen Budgets eines Monteurs sprengen.

5. Gewerbesteuer

gewerbliche Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Gewerbesteuer

Als Vermieter von Monteurunterkünften ohne Zusatzleistungen sind Sie meist nicht gewerbesteuerpflichtig. Allerdings sind Sie dazu verpflichtet, eine Gewerbesteueranmeldung abzugeben. Da die Gewinne aus der Vermietung von Monteurunterkünften aber in den Bereich der privaten Vermögensverwaltung fällt (Verwaltung des Vermögens zur Abdeckung anfallender Kosten anstelle von Vermehrung des Vermögens), werden die Einkünfte aus der Vermietung über die Einkommenssteuer geregelt.

Wenn Sie Ihre Unterkunft aber im Rahmen einer hotelähnlichen Unterkunft anbieten (inklusive Serviceleistungen wie Reinigung und Wäschewechsel), so sprechen wir von einer Vermietung als Gewerbebetrieb. Hier wird allerdings auch noch nach sogenannten Bagatellfällen unterschieden. Dies sind Vermietungen, deren Umfang als geringfügig eingeschätzt wird. Entschieden wird hier jeweils im Einzelfall. Sie können aber davon ausgehen, wenn Sie ganzjährig mehrere Zimmer anbieten und evtl. eine eigene Rezeption betreiben, kann man nicht mehr von Geringfügigkeit sprechen.

Bitte kontaktieren Sie auch Ihren Steuerberater, sollten Sie Fragen haben.

6. Umsatzsteuer

Wenn Ihre jährlichen Einnahmen die Grenze von 17.500 EUR übersteigen (diese Summe bezieht sich nicht nur auf Einnahmen aus der Vermietung, sondern auf Ihre Gesamteinnahmen als Unternehmer), so sind Sie zur Zahlung und Ausweisung der Mehrwertsteuer verpflichtet. Wenn Ihre Rechnung keine Umsatzsteuer enthält (Kleingewerbe/Kleinunternehmerregelung), so erwähnen Sie dies auf der Rechnung („ohne MwSt. laut §19 Abs. 1 UStG.“).

Wenn Sie Umsatzsteuer erheben, so liegt der Umsatzsteuersatz bei 7% (Hotelsteuer). Es handelt sich um einen Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen, der für die kurzfristige Vermietung von Wohnräumen an Fremde bis zu sechs Monaten berechnet wird. Der gesenkte Umsatzsteuersatz bezieht sich allerdings nur auf die vermieteten Räume. Mögliche Zusatzleistungen, wie z.B. Verpflegung oder eine kostenpflichtige Nutzung von TV und WLAN, werden nicht nach dem gesenkten Umsatzsteuersatz berechnet.

7. Anmeldepflicht

Wenn Sie sich entscheiden, Wohnraum zu vermieten, so müssen Sie dies bei den Behörden anmelden. Es handelt sich hier um eine Nutzungsänderung von Wohnraum. Festgehalten wird dies in dem sogenannten Nutzungsänderungsantrag. Klären Sie daher unbedingt vorab ab, ob die Vermietung des freien Wohnraumes zulässig ist.
Informieren Sie sich auch über Bauvorschriften der Länder bezüglich Mindestgrößen der Zimmer sowie Brand- und Feuerschutzanforderungen.

Ein Zuhause in der Ferne

gewerbliche Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Zuhause in der Ferne

Der nächste Schritt in Ihrer Planungsphase beinhaltet die zentrale Frage, wie genau soll die Monteurunterkunft aussehen. Gemütlich, ohne zu viel Kitsch. Praktisch, aber nicht kühl. Was braucht ein Monteur, um sich wohl zu fühlen? Und natürlich, was wünscht er sich, um wiederzukommen!

1. Die Einrichtung

Hier eine kurze Übersicht für Sie, was Ihre Unterkunft auf jeden Fall bieten sollte:

  • Sitzmöglichkeiten wie eine Couch und/oder Sessel mit einem Couchtisch
  • Esstisch und Stühle und zwar so viele wie auch Bewohner anwesend sind
  • Einzelbetten mit einem Nachttisch: Ein bequemes Bett ist für viele Mieter sehr wichtig. Hier können Sie punkten, wenn Sie Ihre Mieter gerne langfristig an sich binden möchten.
  • Kleiderschrank mit Bügeln und Fächern
  • Lampen, die für ausreichende Beleuchtung in den Sitzecken sowie am Bett sorgen
  • Fernseher: Bitte bedenken Sie, dass Monteure weit weg von Familie und Freunden sind. Ein Fernseher für die Freizeitgestaltung ist daher für viele Mieter sehr wichtig und erhöht Ihre Chancen für eine erfolgreiche Vermietung. Für mehrere Mieter können Sie auch einen TV-Raum mit einem ausreichend großen Fernseher einrichten.

Natürlich sollte die Einrichtung in einem guten Zustand sein. Ihre Mieter möchten sich bei Ihnen wohl fühlen, allerdings ohne im Luxus zu leben. Eine wohnliche Atmosphäre erreichen Sie z.B. mit Farbe an der Wand, bunten Kissen und einer angenehmen Beleuchtung. Auf zu viel Dekoration sollten Sie aber verzichten, denn diese könnte eher im Weg sein und mehr Staubfänger sein als ein Bonus für Ihr Wohnangebot. Bei Neuanschaffungen für den Mietraum sollten Sie auch bedenken, dass es häufig besser ist auf Qualität zu achten, um von einer langen Lebensdauer der gekauften Gegenstände zu profitieren.

2. Kochmöglichkeiten

Viele Mietanfragen setzen eine Küche oder Kochnische voraus. So sind Ihre Mieter unabhängiger und können sich kostengünstig verpflegen. Wenn Sie mehrere Mieter haben, kann dies natürlich auch eine Gemeinschaftsküche sein, wenn diese genug Platz für alle Mieter bietet. Die Köche sollte eine Spüle, einen Kühlschrank und mindestens zwei Herdplatten, eine Kaffeemaschine und einen Wasserkocher besitzen sowie eine Grundausstattung bestehend aus Töpfen, einer Pfanne, Kochgeschirr, Tassen, Gläsern, Schalen, Besteck und Essgeschirr. Extras wären z.B. eine Mikrowelle, ein Backofen oder eine Spülmaschine. Achten Sie auch auf kleine Details wie Geschirrtücher, Salz- und Pfefferstreuer, Spülmittel und -schwamm. Je mehr Liebe zum Detail Sie zeigen, desto mehr werden Ihre Mieter es Ihnen danken.

Und für das Thema Sauberkeit können Sie gerne ein paar schriftliche, einfache Regeln aufstellen, damit alle Beteiligten wissen, woran Sie sind.

3. Badezimmer

Sollten Sie einen Waschraum für mehrere Mieter haben, so sollte dieser groß genug sein, dass die Herren morgens nicht unnötig lange warten müssen. Ansonsten gelten die folgenden Vorgaben:

  • Toilette
  • Duschmöglichkeiten ( Dusche oder Badewanne mit Duschvorhang)
  • Waschbecken mit Spiegel
  • Ablagefläche

Möchten Sie ein bisschen mehr bieten? Dann stellen Sie doch noch einen Föhn oder Duschgel und Shampoo zur Verfügung. Die Vorgaben zur Reinigung des Badezimmers sollten schriftlich in der Hausordnung festgehalten werden. Bitte stellen Sie für Ihre Mieter aber auch die entsprechenden Reinigungsmittel bereit, das ist für alle Beteiligten das Einfachste.

4. Extras

  • Handtücher und Bettwäsche: Sie entscheiden, ob Bettwäsche, Handtücher (und deren Wechsel) im Mietpreis inbegriffen sind oder ob Sie diese als Extraleistung berechnen. Es sollten zwei kleine Handtücher sowie ein Duschhandtuch zur Verfügung stehen. Liegen in Ihrer Unterkunft keine Handtücher bereit, sollten Sie dies deutlich in Ihrer Anzeige erwähnen.
  • Telefon: In Zeiten von Handys ist dies nicht mehr erforderlich.
  • WLAN: Wenn Sie einen WLAN Zugang in den Mieträumen anbieten, schreiben Sie dies in Ihre Anzeige. Dies könnte für einige potentielle Mieter ein ausschlaggebendes Kriterium sein.

5. Parkplätze

Können Sie Ihren Mietern einen Parkplatz zur Verfügung stellen? Das wäre ein großer Pluspunkt für Ihre Unterkunft. Besonders, wenn dieser genug Platz für größere Monteurfahrzeuge bietet. Wenn keine Stellmöglichkeiten direkt an Ihrer Unterkunft existieren, gibt es dann vielleicht einen öffentlichen, kostenlosen Parkplatz ganz in der Nähe?

Vor der Anreise

gewerbliche Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Vor der Anreise

1. Zahlungsmodalitäten

Den Zeitpunkt für die Zahlung des Mietpreises legen Sie selbst fest. Sie sollten aber Ihre Mieter vor Anreise darüber informieren. In der Regel zahlen die Monteure Ihre Unterkunft in bar und zwar wöchentlich im Voraus. Sollte es aus firmeninternen Gründen zu einer kurzfristigen Stornierung kommen und Sie keinen Ersatzmieter für den gebuchten Zeitraum finden, so können Sie bis zu 80% des Mietpreises berechnen (da ja keine Nebenkosten anfallen). Natürlich freuen sich Ihre Mieter, wenn Sie etwas Kulanz zeigen, da es leider manchmal betriebsbedingt zu kurzfristigen Änderungen kommen kann, die nicht vorauszusehen waren.

Lassen Sie sich auf jeden Fall alle Buchungen schriftlich zusenden (per Fax oder Email), dies ist dann die verbindliche Grundlage für die von Ihnen gestellte Rechnung. Für langfristige Buchungen oder die Buchung für mehrere Personen können Sie Rabatte gewähren. Das bleibt ganz Ihnen überlassen und hängt sicherlich auch von Ihrer Auslastung für den angefragten Zeitraum ab.

2. Kaution

Die Kaution stellt sicher, dass Sie nicht auf Schäden an Ihrem Eigentum sitzen bleiben. Das Verlangen einer Kaution ist eine übliche Vorgehensweise bei einem Mietverhältnis. Allerdings müssen Sie Ihren Mieter vorab über die Höhe der Kaution informieren. Teilen Sie ebenfalls mit, dass die Kaution z.B in bar bei Anreise fällig wird.

3.Rechnung oder Quittung?

Diese Frage werden Sie sich als neuer Vermieter sicherlich auch früher oder später stellen. Spätestens bevor der erste Gast in Ihrer Unterkunft anreist. Für die private Vermietung von Monteurwohnraum reicht es, wenn Sie eine Quittung ausstellen. Wenn Sie aber zum Zweck der Vermietung einen Gewerbebetrieb angemeldet haben, so müssen Sie auch eine Rechnung erstellen. Bei Kleinbetragsrechnungen für Unterbringungen (für Mietbeträge unter 150 EUR) muss folgendes in der Rechnung enthalten sein:

  • Vollständiger Name des Vermieters
  • Vollständige Anschrift des Vermieters
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsart
  • Leistungsumfang
  • Rechnungsbetrag
  • Enthaltene Steuer inkl. Steuersatz

Wenn der Rechnungsbetrag mehr als 150 EUR beträgt, so ergänzen Sie ebenfalls die folgenden Angaben:

  • Vollständiger Name des Mieters bzw. Rechnungsempfängers
  • Vollständige Anschrift des Mieters bzw. des Rechnungsempfängers
  • Steuernummer/Steueridentifikationsnummer des Vermieters
  • Rechnungsnummer (fortlaufend)
  • Mietzeitraum
  • Rechnungsbetrag (gegebenenfalls mit Auflistung der Mehrwertsteuer und Informationen über den Steuersatz)
  • Rabatte falls vereinbart
  • Liegt beim Rechnungsempfänger eine Steuerschuld, weisen Sie auf diese hin

Führen Sie auf der Rechnung zusätzlich die Zahlungsfrist auf. Sie entscheiden, ob der Rechnungsbetrag überwiesen werden soll, oder ob Sie die Zahlung lieber bar in der Mietunterkunft entgegennehmen möchten. Die Rechnung können Sie bei Zahlung (bei der An- oder Abreise) übergeben, oder per Post an das Unternehmen des Mieters versenden (im Falle einer Überweisung). Heutzutage können Sie Rechnungen auch als PDF Anhang per Email versenden (sollte der Rechnungsempfänger damit einverstanden sein und keine Originalrechnung wünschen).

4. Die Zigarette am Feierabend

Ob Ihre Mieter in den Räumlichkeiten rauchen dürfen oder nicht hängt ganz von Ihnen ab. Sie sollten dies aber auf jeden Fall in der Hausordnung bereits festgelegt haben und Ihre Mieter bei Ankunft explizit darauf hinweisen, ob es ein Rauchverbot gibt. An dieses müssen sich die Mieter dann auch halten. Sollte sich ein Mieter nicht daran halten, muss er mit einer fristlosen Kündigung rechnen.

Überlegen Sie aber, ob Sie Ihren Mietern evtl. außerhalb der Wohnung eine entspannte Ecke zum Rauchen anbieten können. Hier sollten dann auch Aschenbecher und evtl. eine Sitzgelegenheit bereit stehen. Sie sollten ein gewünschtes Rauchgebot auch schon bei Ihrem Inserat erwähnen.

5. Haustiere

Ob Katz oder Maus, Hund oder Vogel, Sie bestimmen, welche tierischen Freunde Sie in der Unterkunft erlauben. Hier gilt die gleiche Vorgehensweise wie beim Rauchverbot: Legen Sie die Regelung bezüglich des Mitführens von Haustieren bereits in der Hausordnung fest und informieren Sie Ihre Mieter vor Anreise darüber.

Wenn Sie Haustiere erlauben, sollten Sie überlegen, ob Sie eine extra Gebühr erheben. Es kann unter Umständen sein, dass die Endreinigung durch die Haustiere aufwändiger wird. Sie können auch bei der erlaubten Größe von Haustieren Vorgaben machen. Weisen Sie Ihre Mieter vorab darauf hin, dass Sie nicht die Pflege des Tieres tagsüber übernehmen können, wenn der Mieter bei der Arbeit ist. Wenn Sie grundsätzlich nichts gegen Haustiere haben, so können Sie das in Ihrem Inserat wie folgt formulieren: „Haustiere auf Anfrage erlaubt“.

Die Ankunft

gewerbliche Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Die Ankunft

Nehmen Sie sich Zeit, um Ihren Mietern alles Notwendige zu erklären. Wie funktionieren technische Geräte? Wo befindet sich der nächste Supermarkt? Und wo wird der Müll entsorgt? Sprechen Sie mit Ihren Mietern offen über Themen wie Sauberkeit, Nachtruhe und ein eventuelles Rauchverbot. Sollte es eine Hausordnung geben, so gehen Sie auch darauf ein. Wenn Sie eine Vorauszahlung in bar vereinbart haben, so ist jetzt die Gelegenheit die Bezahlung abzuwickeln. Die nötige Quittung bzw. Rechnung können Sie schon im Vorfeld vorbereiten. Die Kaution für eventuelle Schäden erhalten Sie jetzt ebenfalls und erstatten diese bei Abnahzme der Wohnung am Abreisetag zurück.

Nach der Abreise

Jetzt steht die Übergabe sowie die Endreinigung an. Ist alles zu Ihrer Zufriedenheit, erstatten Sie die Kaution zurück. Es wurde bereits bei der Preisgestaltung berücksichtigt, ob die Endreinigung durch den Mieter oder den Vermieter übernommen wird.

Ein paar Tipps zum Schluss

Natürlich gibt es auch unter Montagefirmen schwarze Schafe. So versucht man mit zermürbenden Verhandlungstricks die Preise und Konditionen zu ändern. Machen Sie keine Ausnahmen, abgesehen von der Rabattregelung, die Sie vorab für sich festgelegt haben. Es kann auch vorkommen, dass Firmen für einen langen Zeitraum buchen, um einen bestimmten Rabatt zu erhalten, doch dann verkürzen sie diesen langen Aufenthalt wieder. Oder eine größere Personenzahl wird kurzfristig wieder verringert.

Sie sollten für jede Buchung eine schriftlich Bestätigung verlangen und sich bei der Abrechnung auf diese verbindliche Buchung berufen. Dann kann eigentlich auch nichts mehr schief gehen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viel Spaß in diesem neuen Metier.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
WICHTIG: Trotz sorgfältigster Recherche zu unseren Artikeln und Berichten können wir keinerlei Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen. In rechtlichen Angelegenheiten sollten Sie immer Ihren Anwalt oder Steuerberater fragen.