Buchung & Reservierung von Monteurzimmern

11.10.2020 | 7 Min. | Monteurunterkunft.de

Buchung und Reservierung von Monteurzimmern

Die Zimmer sind fertig. Ihre Monteurherberge erwartet den Gast. Manchmal wartet sie aber vergebens. Was gestern um Mitternacht per Email-Formular noch als ausgemacht galt, erfüllt sich am eigentlich gebuchten Tag nicht unbedingt. Besonders private Monteurzimmervermieter werden gerne auf Reservierungen sitzengelassen. Umso wichtiger, dass Sie als Vermieter die gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten zu individuell angepassten Reservierungs- und Stornierungsbedingungen kennen. Diese Rechte & Pflichten haben Sie bei Buchungen und Reservierungen.

Welche Gesetzesvorgaben gelten für Buchungen & Reservierungen?

Als Vermieter von Monteurzimmern oder anderen Kurzzeitmietobjekten wie Ferienwohnungen gelten für Sie im Bereich aller Buchungen und Reservierungen pauschalisierte Gesetzesvorlagen, die Sie auf Wunsch individualisieren und erweitern können. Sobald Ihr Interessent Ihren Individualregelungen zustimmt, gelten die Anpassungen als rechtskräftig. Werden Zimmer, Ferienwohnungen oder Monteurunterkünfte für einen bestimmten Termin angefragt und durch den Vermieter bestätigt, liegt aus rechtlicher Sicht eine verbindliche Buchung vor. Ob die Buchung schriftlich oder mündlich erfolgt, spielt dabei keine große Rolle.

Der verbindliche Beherbergungsvertrag lässt sich durch beide Parteien nur in gegenseitigem Einvernehmen entkräften. Sondersituationen wie Todesfälle, Krankheiten oder Schlechtwetter sind keine rechtskräftigen Gründe für einen Vertragsrücktritt durch die Gäste. Solange keine einvernehmliche Vertragsauflösung stattfindet, können Sie als Vermieter von Rechts wegen den vollen Preis für den vereinbarten Buchungszeitraum minus ersparter Versorgungsaufwendungen verlangen. Finanzielle Verluste haben Sie deshalb nicht zu befürchten, falls die Gäste nicht erscheinen. Höchstens Stress mit möglichen Rechtsstreitereien kann auf Sie zukommen.

Buchungswege für Monteurunterkünfte sind im Wandel

Buchung und Reservierung über Monteurzimmerportal

Hotelreservierung wie in den 90ern: Damals blieb potenziellen Gästen zur Buchungsanfrage nicht viel mehr übrig als der telefonische Weg. Bis heute ist die telefonische Buchung eine relativ beliebte Form, die sich vor allem für kurzfristige Reservierungen bewährt hat. Allerdings ist das Zeitalter der Digitalisierung auch an den Buchungswegen nicht spurlos vorbeigegangen. Reservierungen von Ferienunterkünften und Monteurzimmern finden mittlerweile zunehmend online statt.

Das Internetzeitalter gibt Ihnen als Monteurzimmervermieter viele Chancen: Sie können Ihre Monteurherberge beispielsweise von einschlägigen Portalen listen lassen, werden von potenziellen Gästen sogar im internationalen Raum jederzeit gefunden und wickeln Reservierungen sowie Buchungen zeitsparend per Email oder Formularnachricht ab. Online-Inserate, eine eigene Website und Internet-Werbemaßnahmen gehören im Beherbergungsgewerbe längst zum guten Ton und bieten Ihnen etliche Kostenvorteile.

Nicht nur für Sie als Vermieter ist die Online-Abwicklung von Buchungsanfragen leicht, kostengünstig und effizient. Ihre Interessenten erfreuen sich dank des Internets zeitgemäßer Informations- und Kontaktmöglichkeiten. Allerdings verändert sich mit den Buchungswegen auch der Blick auf das Thema Buchungen, Reservierungen und Stornierungen. Was, wenn die Gäste nicht erscheinen? Wann wird aus einer Online-Reservierung eine rechtsbindende Buchung? Je besser Sie sich mit Buchungen und Reservierungen auskennen, desto besser sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet.

Was Online Buchungen von Reservierungen unterscheidet

Obwohl Laien Buchung und Reservierung oft wie Synonyme behandeln, stehen die beiden Worte aus fachmännischer Sicht nicht für denselben Zusammenhang. Reservierungen sind bei Weitem weniger verbindlich als Buchungen. Sobald eine Reservierung zur Buchung wird, gehen Vermieter von sicheren Einkünften aus. Im Internet gestaltet sich eine derartige Differenzierung auf den ersten Blick schwierig. Vor allem bei Online-Plattformen zur vorwiegenden Vermittlung privater Unterkünfte bestehen zwischen Reservierung und Buchung fließende Übergänge.

Buchung und Reservierung Unterschied

Ihre potenziellen Gäste geben online die gewünschten Aufenthaltsdaten und den Aufenthaltszeitraum ein, um eine Buchungsanfrage zu schicken. Laut aktuellem Recht machen Sie als Monteurzimmervermieter aus solchen Buchungsanfragen durch schriftliche Buchungsbestätigungen einen rechtskräftigen Beherbergungsvertrag. Das gilt auch dann, wenn Sie mit den Mietern bisher keinen Preis vereinbart haben. Ihr Gast ist ab dem Zeitpunkt der Buchungsbestätigung von Rechts wegen zur Zahlung des angefragten Zeitraums verpflichtet – und das in voller Summe. Lediglich ersparte Versorgungsaufwendungen dürfen Sie für nicht wahrgenommene Buchungen nicht berechnen.

Vollpensionsübernachtungen dürfen Sie nur mit 40-prozentiger Reduzierung ansetzen, falls Ihre Gäste nicht erscheinen. Für Halbpensionsaufenthalte ziehen Sie 30 Prozent vom ursprünglich vereinbarten Preis an und bei Frühstücksaufenthalten reduzieren Sie den eigentlichen Preis bei nicht wahrgenommenen Buchungen um mindestens 20 Prozent. Sobald Reservierungen zu rechtskräftigen Buchungen werden, haben auch Sie als Monteurzimmervermieter Pflichten. Diese Pflichten legen Sie bereits mit der Ausschreibung der Unterkunft fest.

Welche Pflichten Sie als Monteurzimmervermieter haben

Als Monteurzimmervermieter verpflichten Sie sich dazu, die Unterkunft mit allen schriftlich oder mündlich vereinbarten Ausstattungsmerkmalen für einen festgelegten Buchungszeitraum an Ihren Gast zu überlassen. Falls Sie dem nicht gerecht werden können und das Zimmer beispielsweise vertragswidriger Weise doppelt vermieten, hat Ihr Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz. Beispielsweise kann dieser Anspruch darin bestehen, dass Sie die Kosten für eine Ausweichunterkunft tragen müssen. Auch Hilfe bei der Suche nach einer Ausweichunterkunft kann auf Sie zukommen. Machen Sie in Ausschreibungen zu Ihrer Monteurunterkunft oder Ferienwohnung niemals Zugeständnisse, die Sie nicht einhalten können. Weder die vorherrschenden Reservierungs- und Buchungskonditionen, noch die Größe oder Ausstattung der Unterkunft sollten in der Realität von der Ausschreibung abweichen. Falls Sie einen einzelnen Ausschreibungspunkt nicht erfüllen, besteht im Falle eines Falles Schadensersatzanspruch für Ihre Gäste. Dasselbe gilt, wenn Sie für denselben Buchungszeitraum mehrere Buchungsbestätigungen zum gleichen Zimmer vergeben.

Viele Ihre Vermieterpflichten legen Sie im Inserat fest. Sorgfältig verfasste Inserate führen deshalb automatisch zu weniger Problemen. Falls Sie Ihren durch das Inserat festgelegten Pflichten nicht hinzureichend gerecht werden, erwartet Sie neben finanziellen Verlusten womöglich sogar ein schlechter Ruf, der auf lange Sicht Ihre Existenz bedroht. Holen Sie sich für die Ausschreibung deshalb am besten Unterstützung von einem Experten, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Stornierungsgebühren für Buchungen bestimmen Sie selbst

Die meisten Ferienunterkunftsportale geben Vermietern die Möglichkeit, die Reservierungsbedingungen selbst festzulegen. Sie bestimmen in diesem Fall Stornierungskonditionen in Form von kostenpflichtigen oder kostenlosen Möglichkeiten zur Reservierungsauflösung. Viele Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern geben potenziellen Gästen zumindest die Möglichkeit, bis zu vierzehn Tage vor der eigentlich geplanten Anreise ohne anfallende Kosten von der Reservierung zurückzutreten. Bei angepassten Buchungskonditionen und Stornierungsanpassungen sprechen Laien solange von einer Reservierung, wie Ihre Gäste ohne anfallende Gebühren laut der eigens festgelegten Bestimmungen von der Buchungsanfrage zurücktreten können.

Stornierungsgebühr für Buchung

Aus rechtlicher Sicht sind Sie nicht dazu verpflichtet, möglichen Gästen eine kostengünstige Variante zum Buchungsrücktritt anzubieten und können ab der Buchungsbestätigung den vollen Mietpreis für den angefragten Zeitraum minus ersparter Aufwendungen wie Frühstücksleistungen verlangen. Obwohl Sie sich damit rechtmäßig verhalten würden, entscheiden sich viele Ihrer Wettbewerber für einen kulanteren Weg und sichern sich damit Wettbewerbsvorteile.

Falls Sie Bestimmungen zur Buchung, Stornierung oder Reservierung Ihrer eigenen Wettbewerbsfähigkeit zuliebe anpassen, gestalten Sie die Anpassungen mieterfreundlicher als in der pauschalen Rechtsvorgabe. Rechtskräftig werden sämtliche Buchungsanpassungen wie angepasste Stornierungsbedingungen nur auf schriftlichem Weg vor Vertragsabschluss, so etwas in der schriftlichen Buchungsbestätigung. Je näher sich potenzielle Stornierungen auf den eigentlichen Reservierungstermin zubewegen, desto mehr anteilige Stornierungsgebühren berechnen Unterkünfte.

Fazit: Kulanz ist für Monteurzimmervermieter ein Wettbewerbsvorteil

Flexibilität gilt im 21. Jahrhundert für viele Monteurzimmerinteressenten als Buchungsgrundvoraussetzung. Diese zeitgemäße Flexibilität erreichen Sie als Monteurzimmervermieter nur mit möglichst attraktiven Buchungskonditionen. Wer sich mit seinen Onlinebuchungsangeboten von anderen Anbietern absetzen und damit einen Wettbewerbsvorteil sichern möchte, verlangt für Stornierungen 13 Tage vor dem eigentlichen Termin anders als einige Wettbewerber nicht gleich den vollen Buchungspreis. Sogar mit 70 Prozent des vollen Preises wirkt Ihre Unterkunft auf Interessenten im direkten Vergleich mit vielen anderen Anbietern kulant.

Buchung und Reservierung Kulanz Wettbewerbsvorteil

Zusätzliche Änderungen und kleinere Zugeständnisse zugunsten des Mieters können Sie im Einzelfall auch nach der Buchung erledigen, so zum Beispiel die Vereinbarung späterer Check-Out-Zeiten. Im Hinblick auf die Stornierungsgebühren müssen Sie letztlich selbst entscheiden, ob Sie in Anbetracht der Anfragelage zur kurzfristigen Vermietung Ihrer Monteurherberge in der Lage sind und ab welcher Frist Sie größere Mietausfallzeiten zu erwarten haben.

Um Buchungs- und Reservierungsunannehmlichkeiten auf lange Sicht zu vermeiden, erkundigen Sie sich vor der Angebotsveröffentlichung zu Ihrer Monteurunterkunft möglichst intensiv über angemessene Preis-Leistungsverhältnisse, Gesetzesbestimmungen und Rechte sowie Pflichten. Kleinere Unstimmigkeiten müssen übrigens nicht gleich ein Grund für rechtliche Schritte sein. Versuchen Sie als Monteurzimmervermieter, Kleinigkeiten vor Ort zu klären und ersparen Sie sich damit neben Rechtsstreitereien einen schlechten Ruf. Falls Ihre Monteurunterkunft den Vorstellungen Ihres Gastes beispielsweise nicht gerecht wird, machen Sie ein alternatives Angebot, bevor sich kostenaufwändige Rechtsstreits entwickeln.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
WICHTIG: Trotz sorgfältigster Recherche zu unseren Artikeln und Berichten können wir keinerlei Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen. In rechtlichen Angelegenheiten sollten Sie immer Ihren Anwalt oder Steuerberater fragen.