Was gehört zu einer allgemeinen Ausstattung für eine Monteurunterkunft?
Folgende Dinge sollte die allgemeine Ausstattung einer vernünftigen Monteurunterkunft beinhalten:
- Sitzmöglichkeiten (ausreichend für alle Personen)
- Einzel-Betten (ausreichend für alle Personen)
- Esstisch
- Couchtisch
- Couch
- Kleiderschrank
- Nachttisch
- Nachttisch-Lampen
- Radiowecker
Generell muss sich die gesamte Ausstattung einer Monteurunterkunft in einem qualitativ guten Zustand
befinden. Sollten Sie gebrauchte Gegenstände besitzen, die sich in einem guten Zustand befinden, können Sie
diese selbstverständlich verwenden. Beschädigte oder reparaturbedürftige Gegenstände haben in einer
Monteurunterkunft dagegen nichts zu suchen und sollten dort nicht eingesetzt werden, da diese umgehend zu
Beschwerden führen würden.
Wenn Sie sich als Vermieter neue Gegenstände für die Ausstattung Ihrer Monteurunterkunft anschaffen, ist es
wichtig abzuwägen, ob Sie sich für günstige Ware entscheiden oder von Anfang an etwas mehr Geld investieren.
Billige Gegenstände müssen in der Regel häufiger erneuert werden, da sie durch regelmäßige Nutzung schnell
kaputt gehen – teurere Ware hält meistens länger und ist qualitativ hochwertiger.
TIPP: Alles was über die „nötigsten Dinge“ in der allgemeinen Ausstattung hinausgeht,
stellt für Ihre zukünftigen Mieter einen Bonus dar und kann Ihnen mehr Anfragen oder Buchungen einbringen
als anderen Vermietern. Manchmal bedeuten bereits Kleinigkeiten einen positiven Mehrwert für die Monteure,
die dazu führen, dass sie sich genau für Ihre Unterkunft entscheiden und nicht für eine andere.
Muss eine Monteurunterkunft eine eigene Küche besitzen? Und wie sollte diese am besten ausgestattet sein?
Die Mehrheit der Monteure wünscht sich für die Unterkunft eine eigene Küche. Nur so sind sie in der Lage sich
selbst zu verpflegen, egal zu welcher Tages- oder Nachtzeit. Denn Monteure haben meist einen langen
Arbeitstag, der bereits sehr früh morgens beginnt und sehr spät abends endet, wenn Restaurants oder Imbisse
noch oder schon wieder geschlossen haben.
Die Küche muss allerdings nicht allzu groß sein, viele Monteure sind schon mit einer kleinen Küchenzeile
zufrieden oder einer Gemeinschafts-Küche, die sie sich mit anderen Kollegen teilen. Diese muss ausreichend
Platz für alle Personen bieten, die in der Unterkunft wohnen. Eine Sitz- und Essgelegenheit sollte in der
Küche ebenfalls vorhanden sein. Insgesamt ist es wichtig, dass die Küche sauber ist und sich in einem
qualitativ guten Zustand befindet.
In einer ordentlich ausgestatteten Küche in einer Monteurunterkunft sollten folgende wichtige Geräte vorhanden sein:
- Kühlschrank (mit kleinem Gefrierfach)
- Herd (mit mindestens 2 Herdplatten)
- Backofen
- Spüle (evtl. eine Spülmaschine)
- Mikrowelle
- Kaffeemaschine
- Wasserkocher
- Töpfe + Pfannen (jeweils mindestens eine/n kleine/n und eine/n große/n)
- Besteck (Löffel, Gabeln, Messer, Koch-Besteck)
- Geschirr (Tassen, Teller, Schalen, Gläser)
Wir empfehlen Ihnen als Vermieter gleich zu Beginn klare Regeln zur
Sauberkeit in der Küche festzulegen, damit Sie sich am Ende nicht über schmutziges Inventar ärgern
müssen. Eine Haus-Ordnung eignet sich beispielsweise bestens, um Ihre Mieter darüber aufzuklären, in wessen
Zuständigkeitsbereich die Reinigung der Küche fällt und das diese sich in einem ordentlichen und sauberen
Zustand befinden muss, bevor man aus der Monteurunterkunft abreist.
TIPP: Bereits Kleinigkeiten wie zum Beispiel Küchen-Handtücher zum Abtrocknen, eine kleine
Auswahl von Gewürzen zum Kochen, Spülmittel, Spüllappen oder Tabs für die Spülmaschine können Mietern einen
tollen Mehrwert bieten und sie in Ihrer Entscheidung beeinflussen, genau diese Monteurunterkunft in Zukunft
erneut zu buchen, wenn sie in der Gegend unterwegs sind.
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Was muss für ein Badezimmer in einer Monteurunterkunft beachtet werden?
Ihnen als Vermieter ist es selbst überlassen, ob Sie Ihren Mietern ein eigenes Badezimmer oder in größeren
Monteurwohnungen oder -häusern ein Gemeinschafts-Badezimmer zur Verfügung stellen. Wichtig ist immer, dass
das Badezimmer ausreichend Platz für alle Personen bietet. Oberste Priorität hat für alle Monteure die
Hygiene und die Sauberkeit im Badezimmer.
Besonders ein gemeinschaftliches Badezimmer muss je nach Anzahl der Monteure innerhalb der Unterkunft auf
jeden Fall groß genug sein. Kein Arbeiter, Handwerker oder Monteur möchte lange warten, um sich früh am
Morgen und spät am Abend in Eile umzuziehen und zu waschen. Außerdem müssen Gemeinschaftsbadezimmer
mindestens einmal pro Tag gereinigt werden, bei höherer Nutzung sogar zwei- bis dreimal pro Tag.
Folgende Dinge sollte ein gut ausgestattetes Badezimmer in einer Monteurunterkunft
beinhalten:
- Waschbecken
- Toilette (mit Toilettenpapier und Klobürste)
- Dusche oder Badewanne mit Duschvorhang
- Kleiner Schrank für Utensilien
- Handtuchhalter
- Spiegel oder Spiegelschrank
Wir empfehlen Ihnen Ihre Mieter bereits zu Mietbeginn über feste Regeln zur Reinigung im Badezimmer
aufzuklären. Dafür eignet sich beispielsweise eine eigene Haus-Ordnung sehr gut. Nur so können Sie sich
sicher sein, dass die Mieter Bescheid wissen, ob sie selbst für die Reinigung zuständig sind oder Sie als
Vermieter sich zum Beispiel über eine Reinigungs-Firma darum kümmern. So können Sie sich im Vornherein viel
Ärger über ein verdrecktes Bad ersparen.
TIPP: Zusätzliche Extras, wie zum Beispiel Handtücher, kleine Packungen Duschgel oder
Shampoo oder ein Fön sorgen bei den Monteuren oft für einen besonders positiven Eindruck und beeinflussen
sie in ihrer Entscheidung, Ihre Unterkunft in Zukunft gerne wieder zu buchen.
Welche Dekoration ist für eine Monteurunterkunft passend?
Da Monteure fast den kompletten Tag arbeiten und sich insgesamt nur wenige Stunden in der Monteurunterkunft befinden, ist die Dekoration eher Nebensache für die meisten Ihrer Mieter. Daher müssen Sie sich mit der Dekoration in Ihrer Monteurunterkunft keine allzu große Arbeit und Mühe machen.
Ganz im Gegenteil sollten Sie auf viel „Schnick-Schnack“ verzichten und die Dekoration am besten eher
schlicht halten. Überflüssige Dekorations-Stücke dienen lediglich als Staubfänger und kosten Sie als
Vermieter unnötig viel Geld bei der Einrichtung. Sparen Sie sich dieses
Geld lieber für die allgemeine und qualitative Ausstattung der Monteurunterkunft auf – die Mieter werden es
Ihnen danken.
TIPP: Trotzdem ist es wichtig darauf Acht zu geben, dass Ihre Unterkunft dennoch nicht zu
kahl und kalt wirkt. Die Mieter sollen sich dort schließlich wohlfühlen. Eine einladende und gemütliche
Atmosphäre können Sie erzeugen, indem Sie Farbe in die Räumlichkeiten bringen, zum Beispiel durch Pflanzen
(am besten Kunstpflanzen bzgl. der Pflege) oder bunte Bilder an den Wänden.
Muss ich meinen Mietern Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung stellen?
Die meisten Monteure haben eine weite Anreise bis zur Monteurunterkunft, die sie in der Regel mit dem
Montage-Fahrzeug zurücklegen, in dem es durch das viele Werkzeug nicht allzu sauber ist. Daher ist es für
viele Monteure wichtig, dass ihnen Handtücher und Bettwäsche in der Monteurunterkunft zur Verfügung gestellt
werden, so dass sie diese nicht selbst mitbringen müssen.
Aus diesem Grund sollte es in jeder Unterkunft für Monteure, Handwerker und Arbeiter pro Person ein Set
Bettwäsche geben sowie ein bis zwei kleine Handtücher und ein großes Dusch-Handtuch je Mieter.
Zu Ihren Aufgaben als Vermieter gehört es, stets für saubere Wäsche der Mieter zu sorgen, dass heißt die
Handtücher und Bettwäsche müssen regelmäßig gewechselt werden: Die Bettwäsche muss mindestens alle zwei
Wochen ausgetauscht werden, die Handtücher sollten mindestens einmal pro Woche gegen frische gewechselt
werden.
Muss es für meine Mieter einen eigenen Parkplatz an der Unterkunft geben?
Berufsreisende wie Arbeiter, Handwerker, Monteure oder Vertreter sind stets mit einem Firmen-Fahrzeug
unterwegs, um von einem Termin zum nächsten zu gelangen bzw. um von der Monteurunterkunft zur
Montage-Baustelle und wieder zurück zu kommen. Während Vertreter in der Regel mit einem normalen PKW
unterwegs sind, fahren Monteure und Handwerker meistens ein größeres Fahrzeug wie einen Transporter, der
dementsprechend auch genügend Platz zum Parken benötigt.
Die lange Suche nach einem geeigneten Parkplatz in der Umgebung der Unterkunft kann für viele Monteure nach
dem Feierabend daher sehr anstrengend und nervenaufreibend sein. Aus diesem Grund ist es für die Mieter sehr
wichtig, dass direkt an der Monteurunterkunft ein Stellplatz zur Verfügung steht. So sparen sich die
Monteure die teilweise langen Strecken zu Fuß von der Unterkunft zum Fahrzeug und zurück.
Gibt es für Sie trotz Allem keine Möglichkeit einen Stellplatz für Ihre Mieter bereitzustellen, sollte sich
wenigstens ein öffentlicher und möglichst kostenloser Parkplatz in direkter Nähe der Unterkunft befinden.
Damit Ihre Mieter bereits für die Anreise informiert sind, sollten Sie diesen am besten schon im Vorfeld
darüber Bescheid geben, wo sie mit ihrem Firmen-Fahrzeug parken können.
TIPP: Bereits bei der Suche nach einer geeigneten Monteurunterkunft wählen viele Monteure
ihre Wohnung oder ihr Zimmer danach aus, ob dort ein eigener Stellplatz vorhanden ist. Achten Sie als
Vermieter also bei dem Inhalt Ihres Inserats darauf unbedingt den eigenen Parkplatz anzugeben, sofern dieser
für Ihre Mieter vorhanden ist.
Muss es ein eigenes TV-Gerät für meine Mieter geben?
Jeder Vermieter einer Monteurunterkunft sollte seinen Mietern ein eigenes TV-Gerät zur Verfügung stellen,
wenn er seine Unterkunft erfolgreich vermieten möchte. Denn ein Fernseher ist für so ziemlich jeden Arbeiter
oder Handwerker sehr wichtig, um den Feierabend genießen zu können und nach einem anstrengenden Arbeitstag
abzuschalten, da sie in der Regel allein in ihrer Unterkunft sind und keine Gesellschaft haben.
In Monteurwohnungen, Gasthäusern oder Wohnheimen, wo mehrere Monteure gleichzeitig untergebracht sind, haben
Vermieter auch die Möglichkeit einen TV-Raum einzurichten, der von allen Mietern gemeinsam genutzt wird,
wenn ein eigener Fernseher in jedem einzelnen Zimmer nicht möglich ist. In Fall eines TV-Raumes muss der
Fernseher allerdings groß genug sein, damit alle etwas vom Bild erkennen können.
Muss meine Monteurunterkunft ein Telefon oder einen Internetanschluss besitzen?
In der heutigen Zeit tragen fast alle Arbeiter, Berufsreisende, Monteure, Handwerker und Vertreter ein
eigenes Handy oder oftmals auch ein mobiles Firmen-Telefon bei sich, mit dem sie von überall und wann immer
sie wollen telefonieren können. Daher muss ein Telefon mittlerweile nicht mehr in einer Unterkunft für
Monteure vorhanden sein.
Dafür legen die Mieter von heute aber immer größeren Wert auf einen eigenen Internetanschluss innerhalb der
Unterkunft. Dieser gehört daher schon zum Standard in fast jeder Monteurunterkunft. Die einfachste Lösung
ist es für Sie als Vermieter, wenn Sie Ihren eigenen Internetanschluss für die Mieter zur Mitbenutzung
freigeben – hierzu brauchen Sie lediglich W-LAN. Genaue Informationen zum Thema Internetanschluss erhalten
Sie bei Ihrem eigenen Telefon-/Internetanbieter.
Was sollte vom Vermieter in einer Haus-Ordnung festgehalten werden?
Durch eine Haus-Ordnung kann jeder Vermieter gewisse Regeln für seine zu vermietende Monteurunterkunft
festlegen, an die sich alle Mieter zwingend halten müssen, solange sie sich dort aufhalten. In jeder
Unterkunft gibt es daher eine andere Haus-Ordnung. Welche Regeln im Einzelnen dort aufgestellt werden, liegt
ganz bei Ihnen, da Sie Ihre eigene Haus-Ordnung individuell bestimmen können.
In einer Haus-Ordnung geht es inhaltlich beispielsweise um Regeln zu folgenden Punkten:
- Hygiene im Badezimmer
- Hygiene in der Küche
- Wohnbereich
- Nachtruhe / Ruhezeiten
- Müll
- Haustiere
- Rauchen
- Schlüssel
- Sorgfaltspflicht
- Verursachung von Schäden
Der Punkt „Nachtruhe / Ruhezeiten“ ist in nahezu jeder Haus-Ordnung ein fester Bestandteil. Hier können Sie regeln, dass sich alle Mieter in einem gewissen Zeitraum ruhig verhalten müssen, um andere nicht beim Schlafen zu stören, beispielsweise von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Manche Vermieter legen zusätzlich noch gegen Mittag eine Ruhezeit fest, zum Beispiel von 13 Uhr bis um 15 Uhr.
Dürfen Haustiere in meine Monteurunterkunft mitgebracht werden?
Viele Vermieter stellen sich die Frage, ob Ihre Mieter ihr Haustier für ihre Zeit in der Monteurunterkunft
mitbringen dürfen oder ob sie in der Lage sind es ihnen zu verbieten. Generell gilt: Es ist Ihre Unterkunft
– also können auch Sie darüber entscheiden, was dort erlaubt ist und was nicht.
Um die Erlaubnis oder das Verbot für Haustiere genau festzulegen und die Mieter darüber in Kenntnis zu
setzen, eignet sich am besten die Haus-Ordnung. Dort können Sie im Falle einer „Haustier-Erlaubnis“ auch
bestimmen, ob Ihre Mieter das Haustier gratis oder gegen eine geringe Gebühr im Zimmer oder der Wohnung
unterbringen dürfen.
In vielen Fällen kommt es den Vermietern auch auf die Größe bzw. die Art des jeweiligen Tieres an. Sie
sollten allerdings stets betonen, dass Sie sich als Vermieter auf keinen Fall an der Pflege des Tieres
beteiligen, solange der Mieter / die Mieterin tagsüber arbeitet und das Tier dementsprechend in der Lage
sein muss in dieser Zeit allein zurechtzukommen.
TIPP: Bei der genauen Beschreibung Ihrer Unterkunft können Sie bereits im Vorfeld im
Inserat mit den jeweiligen Icons anzeigen, ob bei Ihnen „Haustiere auf Anfrage erlaubt“ sind oder nicht.
Darf in meiner Monteurunterkunft geraucht werden?
Natürlich darf jeder Vermieter selbst und ganz individuell entscheiden, ob die Mieter rauchen dürfen so lange
sie sich in seiner Monteurunterkunft aufhalten. In einer Haus-Ordnung können Sie für alle Mieter zwingend
festgelegen, ob es ein Rauchverbot in Ihrer Monteurwohnung oder Ihrem Monteurzimmer gibt oder auch
nicht.
Alle Mieter und Mieterinnen sind dazu verpflichtet, sich an das Rauchverbot zu halten, sofern ein solches
verhängt wurde. Sobald sich jemand dem Rauchverbot widersetzt und trotzdem innerhalb der Monteurunterkunft
raucht, ist dies für Sie als Vermieter ein fristloser Kündigungsgrund. Sorgen Sie deshalb unbedingt dafür,
dass Ihre Mieter die Haus-Ordnung zu Gesicht bekommen, bevor sie die Unterkunft beziehen, so dass Sie sicher
sein können, dass diese darüber in Kenntnis gesetzt sind.
Sollten Sie sich für ein Rauchverbot entschieden haben, ist es sinnvoll auch Ihren rauchenden Mietern etwas
entgegen zu kommen, indem Sie diesen außerhalb der Unterkunft alternativ eine Möglichkeit zum Rauchen zur
Verfügung stellen, beispielsweise einen Balkon, eine Terrasse vor dem Haus oder einen Gemeinschaftsraum im
Haus.
TIPP: Sobald Sie Ihre Monteurunterkunft inserieren, achten Sie am besten in der
ausführlichen Beschreibung der Unterkunft auf die Icons: Dort können Sie bereits vorab festlegen und den
Interessenten anzeigen lassen, ob es sich bei Ihrer Monteurwohnung oder Ihrem Monteurzimmer um eine Raucher-
oder Nichtraucher-Unterkunft handelt.
Wie sieht ein guter Mietvertrag aus und was sollten die dazugehörigen AGB beinhalten?
Sie sind noch Neuling im Bereich „Vermieten von Monteurunterkünften“ und würden gerne wissen, welche
Bestandteile in einem vernünftigen Mietvertrag auftauchen sollten? Oder ist es Ihnen noch völlig unklar, was
die AGB am besten beinhalten sollten?
Wir helfen Ihnen gern und haben die Lösung für Sie: Hier können Sie sich unseren kostenlosen und vor allem
lizenzfreien Muster-Mietvertrag downloaden! Eine passende Vorlage für Ihre AGB (Auszug aus der deutschen
Hotelordnung der DeHoGa) bekommen Sie hier.
TIPP: Wenn Sie PDF-Dateien öffnen möchten, müssen Sie den Adobe Acrobat Reader installiert
haben. Sollten Sie diese kostenlose Software noch nicht besitzen, können Sie diese hier downloaden: http://get.adobe.com/de/reader/.
Wie finde ich einen geeigneten Preis für meine Monteurunterkunft?
Um Sie als Vermieter „zu schützen“, sollten Sie bei der Preisgestaltung immer folgendes im Hinterkopf
behalten: Mit dem festlegten Preis müssen mindestens die laufenden Kosten Ihrer Unterkunft gedeckt werden
können. Im Einzelnen bestimmt jeder Vermieter individuell, zu welchem Preis seine Monteurwohnung oder sein
Monteurzimmer vermietet wird.
Wir empfehlen Ihnen: Orientieren Sie sich an den durchschnittlichen Preisen von den Konkurrenten, die in
Ihrer direkten Nähe liegen, um eine optimale Preisfindung zu erhalten. Zusätzlich sorgen Sie so für einen
fairen Wettbewerb – denn Ärger mit der Konkurrenz möchte sicherlich niemand.
Meistens haben Monteure in Deutschland ungefähr 20,00 Euro für eine Übernachtung pro Person als Budget, da
noch weitere Kosten pro Tag für die Verköstigung eingeplant werden. Preise, die weit über 20,00 Euro pro
Nacht liegen, sind für viele Monteure daher schon zu teuer, so dass es passieren kann, dass Vermieter, die
solch hohe Preise verlangen, weniger Anfragen oder feste Buchungen erhalten.
TIPP: Allerdings sollten Sie beachten, dass Ihre Preise auch nicht zu niedrig sein sollten,
da sonst bei den Monteuren der Eindruck entstehen kann, Ihre Unterkunft sei „zu billig“ bzw. nicht gut
gepflegt. Aus Angst sie könnten in einer heruntergekommenen „Absteige“ landen, kann es passieren, dass
Monteure auch hier kein Interesse an der Unterkunft zeigen und lieber etwas anderes buchen.
Wie und wann rechne ich mit meinen Mietern am besten ab?
Als Vermieter können Sie selbst bestimmen, wann und wie Ihre Mieter ihre Kosten begleichen müssen – Sie müssen diese allerdings im Vorfeld darüber informieren, welche Zahlungsform und welchen Zahlungs-Zeitpunkt Sie wünschen, damit sie vorbereitet sind und sich darauf einstellen können.
In der Regel kassieren Vermieter von Monteurunterkünften immer in bar und wöchentlich für eine Woche im
Voraus, um auf Nummer sicher zu gehen. Sie selbst können frei entscheiden, ob Sie mit sich verhandeln lassen
oder Rabatte gewähren, beispielsweise günstigere Preise je länger der Buchungs-Zeitraum
oder je höher die Personen-Anzahl ist.
Außerdem können Sie zusätzlich zu den normalen Preisen für die Übernachtungen die Zahlung einer Kaution von
Ihren Mietern fordern. Sollte während dem Aufenthalt in Ihrer Unterkunft ein Schaden verursacht werden,
können Sie die Kaution einbehalten und damit die Kosten für die Reparatur begleichen. Kommt es zu keinem
Schaden, wird die Kaution bei der Abreise dem Mieter wieder zurückgegeben. Über die Forderung einer Kaution
müssen die Mieter gerechter Weise im Vorfeld von Ihnen informiert werden.
Gibt es bekannte Tricks von Montage-Firmen?
Leider gibt es inzwischen einige Montage-Firmen, die versuchen Vermieter von Monteurunterkünften
auszutricksen. Um dies zu verhindern, sollten Sie sich am besten niemals auf Verhandlungen von Seiten der
Unternehmen einlassen, die Ihnen verdächtig vorkommen. Bestehen Sie immer auf Ihre geltenden Regeln und
machen Sie keine „Ausnahmen“.
Der berühmteste Trick: Das Montage-Unternehmen bucht bewusst für längere Zeiträume oder mehr Personen,
obwohl von Anfang an feststeht, dass es weniger Personen sind und der Zeitraum kürzer ist. So kann die
Montage-Firma günstigere Übernachtungspreise verhandeln, da viele Vermieter durch Rabatte billigere Preise
gewähren, je länger die Personen-Anzahl oder der Buchungszeitraum ist.
TIPP: Wir empfehlen Ihnen daher, für jede Buchung eine schriftliche Bestätigung per E-Mail
oder Fax zu verlangen. So können Sie sicher sein, dass Sie später nicht um Ihr Geld gebracht werden oder
sogar aufgrund einer fehlenden schriftlichen Bestätigung kein Recht dazu haben das Geld bzw. den Ausfall
einzufordern.
Kann ein Mieter seine feste Buchung wieder stornieren?
Gerade bei Monteuren kommt es immer mal wieder dazu, dass sich ihre geplanten Montagen zeitlich verschieben,
so dass sie bereits gebuchte Monteurunterkünfte stornieren möchten. Als Vermieter dieser Zielgruppe sollten
Sie auf jeden Fall verständnisvoll sein und das persönliche Gespräch mit dem jeweiligen Mieter suchen –
zusammen findet sich bestimmt eine Lösung, mit der beide Seiten gut leben können.
Sie sollten allerdings unbedingt wissen, dass Sie Ihrem Mieter bei einer Stornierung der Buchung nur maximal
80% der gebuchten Kosten berechnen dürfen, da dieser im ursprünglich gebuchten Zeitraum keine Nebenkosten
verbraucht, da er nicht anwesend ist.
Hinzu kommt, dass Sie diese Kosten nur vom Mieter fordern dürfen, wenn Sie für die eigentlich gebuchte Zeit
keinen neuen Mieter finden. Gibt es einen anderen, neuen Mieter für diese Zeit in der Monteurunterkunft,
muss dieser selbstverständlich für die Kosten aufkommen und der „alte Mieter“ ist komplett raus, da ein
Vermieter die Kosten niemals doppelt berechnen darf.