Nützliche Tipps für den Mieter
Für potentielle Mieter sind diese Ratgeber eine Fundgrube an wichtigen und guten Hinweisen. Hier finden
auch Handwerker mit außergewöhnlichen Problemen und Fragen hilfreiche Tipps. Vielleicht können sich die
wenigsten vorstellen, dass Berufsreisende ihre Hunde mitnehmen wollen. Aber es wird immer normaler, dass
der geliebte Vierbeiner so im Leben seines Herrchens oder Frauchens integriert ist, dass er überall
mithingenommen wird. Auch auf Geschäfts- oder Monteurreisen. Was macht der Mieter in diesen Fällen? Was
macht man, wenn der Hund daran gewöhnt ist, tagsüber alleine zu sein. Darf man einen Hund auch dann
mitnehmen, wenn er in der angemieteten
Monteurwohnung mehrere Stunden am Tag auf sich alleine gestellt ist? Wobei dann bereits eine
weitere Frage interessant wird: Was tun, wenn etwas kaputt
geht? Das interessiert natürlich nicht nur Hundebesitzer, obwohl es etwas wahrscheinlicher ist,
dass bei der Anwesenheit eines Begleithundes auch mal etwas zu Bruch geht. Da eine Monteurwohnung jedoch
für einen längeren Zeitraum ein zweites Zuhause ist, kann jedem Mieter ein Ungeschick passieren. Haftet
hier eine Versicherung, und wenn Ja, welche?
Monteurunterkünfte sind keine Hotels, in denen man nur den Koffer packt, seine Rechnung bezahlt und
wieder abreist. Deshalb müssen auch vor der Abreise eine Reihe von Hinweisen beachtet werden.
Berufsreisende und Handwerker, die sich mit Hausarbeiten schwertun und ungern vor der Abreise noch
Betten abziehen und Fußboden wischen, sollten beispielsweise darauf achten, dass eine bezahlte
Endreinigung möglich ist. Es gibt aber auch andere Varianten. Handwerker sind vor allem dann im Vorteil,
wenn sie in Gruppen reisen. In vielen Gruppen ist zumindest ein Mitglied an die Führung eines Haushalts
gewöhnt und weiß, wie man eine Wohnung richtig saubermacht. Vielleicht will er oder sie die Endreinigung
für alle übernehmen?
So gesellt sich unter der Rubrik "Informationen für Mieter" ein wichtiger Hinweis nach den anderen. Ein
interessanter und vor allem auch wichtiger Lesestoff für alle, die eine Monteurwohnung oder ähnliches
für eine Dienst- oder Arbeitsreise buchen wollen.
Was muss ich bei einer Buchung oder einer Buchungs-Anfrage tun?
Haben Sie ein interessantes Inserat für eine Monteurunterkunft gefunden,
das für Sie optimal passt? Dann ist es im nächsten Schritt wichtig zu klären, ob die Unterkunft im
gewünschten Zeitrahmen noch frei ist. Für eine feste Buchung - wie auch
vorab für eine Buchungs-Anfrage – müssen Sie ganz einfach und ohne Umwege direkten Kontakt mit dem
jeweiligen Vermieter der gewünschten Monteurunterkunft aufnehmen. Alles weitere können Sie dann im
Anschluss persönlich miteinander besprechen.
Die konkreten Kontaktdaten des Vermieters finden Sie im jeweiligen Unterkunfts-Inserat in der Spalte
„Kontakt“. Neben der Telefon-, Mobil- oder Fax-Nummer wird dort auch die E-Mail-Adresse des Vermieters
angezeigt. Sie haben nun die freie Wahl sich für einen beliebigen Weg der Kontaktaufnahme zu
entscheiden.
TIPP: Bei Montage-Firmen kann es häufig dazu kommen, dass Montagen bzw. Baustellen
anders als vorab geplant kurzfristig verschoben werden oder Sie als Monteur eher als ursprünglich
besprochen abreisen müssen. Die meisten Vermieter verlangen dann allerdings die gesamte Miete für die
vorab fest gebuchte Zeit. Deshalb raten wir Ihnen: Buchen Sie die Monteurunterkunft im Vorfeld für
keinen zu langen Zeitraum, sondern verlängern Sie die Buchung lieber spontan von Woche zu Woche, wenn
feststeht, ob die Montage vor Ort noch länger dauert. Dies können Sie zu Beginn des Aufenthalts in der
Monteurunterkunft direkt mit Ihrem Vermieter besprechen, damit dieser gleich Bescheid weiß.
WICHTIG: Unser Online-Portal www.monteurunterkunft.de
vermittelt oder vermietet selbst keine eigenen Monteurunterkünfte, sondern bietet den zahlreichen
Vermietern von Monteurwohnungen und Monteurzimmern lediglich eine Plattform, um ihre Unterkünfte zu
präsentieren. So erleichtern wir Ihnen als Mieter die schwierige Suche nach einer tollen Unterkunft, die
auch wirklich hält was sie verspricht.
Wie storniere ich eine Buchung?
Obwohl der Zeitraum für eine geplante Montage meist Wochen im Voraus feststeht und die
Unterkunft schon längst gebucht ist, kann immer mal etwas dazwischen kommen: Eine zeitliche Verlegung
der Baustelle oder andere unvorhergesehene Umstände können dazu führen, dass Ihre feste Buchung
storniert werden muss.
In einer solchen Situation erklären Sie dem jeweiligen Vermieter am besten Ihre Lage in einem
persönlichen Gespräch. Als Vermieter von Monteurwohnungen oder Monteurzimmern haben diese so einen Fall
sicher schon einmal erlebt und reagieren verständnisvoll. In der Regel findet sich meistens gemeinsam
eine Lösung, mit der beide Seiten zufrieden sind.
TIPP: Kommt es zu einer Stornierung der Buchung, darf
der Vermieter Ihnen höchstens 80% des ursprünglich gebuchten Preises in Rechnung stellen, da Sie in
dieser Zeit abwesend sind und somit auch keine Nebenkosten verbrauchen.
Hinzu kommt: Diese Kosten darf der Vermieter Ihnen aber auch nur dann berechnen, wenn er für die
eigentlich gebuchte Zeit keinen neuen Mieter findet. Gibt es einen neuen Mieter für Ihre gebuchte
Unterkunft, muss dieser die Kosten tragen und Sie sind aus der Sache raus: Die Kosten dürfen vom
Vermieter nämlich nicht doppelt in Rechnung gestellt werden.
Wie und vor allem wann bezahle ich meine Unterkunft?
Haben Sie Ihre Monteurunterkunft erreicht und gerade bezogen, stellt sich meist zu Beginn
die Frage: Bezahle ich die Unterkunft bereits jetzt oder doch besser am Ende meines Aufenthaltes? Oder
begleiche ich die Kosten ratenweise Stück für Stück? Zahle ich lieber per Überweisung oder mit
Bargeld?
Jeder einzelne Vermieter hat individuelle Wünsche und Regeln zum Thema „Bezahlung“. Die einen kassieren
bei der Abreise in bar, andere verlangen schon vor der Anreise eine Überweisung der Kosten. Bei den
meisten Vermietern ist es in der Regel üblich die Unterkunft bei der Anreise mit Bargeld und wöchentlich
im Voraus zu bezahlen.
Fest steht: Sie als Mieter sind dazu verpflichtet, sich an die Forderungen des Vermieters Ihrer
Monteurunterkunft zu halten. Daher sollten Sie vorab alle Fragen zum Thema Bezahlung mit Ihrem Vermieter
klären, damit Sie Bescheid wissen wann und wie die Zahlung fällig ist und es zu keinen Schwierigkeiten
kommt.
Doch auch die Rolle Ihres Arbeitgebers ist beim Thema Bezahlung nicht zu vergessen: Manche
Montage-Firmen übernehmen bereits im Vorfeld alle wichtigen Vorkehrungen und begleichen schon vor Ihrer
Anreise alle Kosten. So müssen Sie sich als Monteur/-in im Anschluss um nichts weiter kümmern. Darum ist
es wichtig, alles genau mit Ihrem Unternehmen zu besprechen, bevor die Reise los geht.
TIPP: Für den Fall, dass während Ihres Aufenthaltes in der Unterkunft durch Ihr
Verschulden etwas beschädigt wird, fordern einige Vermieter bei der Anreise eine Kaution, die sie in
solch einer Situation einbehalten können, damit sie nicht auf den Kosten für eine Reparatur sitzen
bleiben. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld über die eventuelle Zahlung einer Kaution.
Wann kann ich bei meiner Monteurunterkunft anreisen?
Bereits für die Planung der Reise von der Heimat bis zur Monteurunterkunft ist es wichtig zu
wissen, ab wann eine Monteurunterkunft überhaupt bezogen werden kann, damit man bei der Ankunft nicht
vor verschlossener Tür steht. Da die Anreise von Monteuren häufig sehr lang ist und die Fahrtdauer
vorher nicht immer genau abzusehen ist, fahren diese oft schon nachts los, da sie früh morgens bereits
auf der Baustelle anfangen müssen zu arbeiten.
Klären Sie daher am besten im Vorfeld mit dem Vermieter Ihrer Monteurunterkunft, ab wann die Unterkunft
frei bzw. offen ist und Sie anreisen können. Die meisten Vermieter haben für eine Anreise keine festen
Zeiten, sondern richten sich nach den Ankunftszeiten Ihrer Mieter.
TIPP: Bei dem Zeitpunkt Ihrer Anreise sollten Sie aber immer bedenken, dass
Monteurunterkünfte in der Regel durch eine festgelegte Haus-Ordnung eine Nachtruhe von 22 Uhr abends bis
6 Uhr morgens haben.
Was muss ich beim Aufenthalt in einer Monteurunterkunft beachten?
In fast allen Monteurunterkünften gibt es eine feste Haus-Ordnung, an die sich jeder Mieter
halten muss. Im Einzelnen kann diese vom jeweiligen Vermieter individuell festgelegt werden und ist
daher von Unterkunft zu Unterkunft unterschiedlich.
Inhaltlich befinden sich in einer Haus-Ordnung gewisse Regeln zu den Punkten:
- Hygiene im Badezimmer
- Hygiene in der Küche
- Aufenthalt im Wohnbereich
- Entsorgung von Müll
- Schlüssel
- Verursachung von Schäden
- Haustiere
- Rauchen
- Ruhezeiten / Nachtruhe
- Sorgfaltspflicht
Der Punkt „Ruhezeiten / Nachtruhe“ ist stets ein fester Bestandteil innerhalb einer Haus-Ordnung. Er
besagt, dass sich alle Mieter in einem festgelegten Zeitraum ruhig verhalten müssen, um andere Mieter
nicht in ihrem Schlaf zu stören, beispielsweise von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.
TIPP: Hält sich ein Mieter nicht an die Haus-Ordnung und ignoriert die Regeln, ist das
für den Vermieter ein vorzeitiger Kündigungs-Grund für das Mietverhältnis.
Kann ich mein Haustier in eine Monteurunterkunft mitnehmen?
Die Frage, ob ein Monteur bzw. eine Monteurin das eigene Haustier mit in die Monteurwohnung oder das Monteurzimmer nehmen darf, muss immer individuell von Unterkunft zu Unterkunft beantwortet werden, da dies die Entscheidung der jeweiligen Vermieter ist. Diese Angelegenheit ist in der Regel auch Bestandteil einer festgelegten Haus-Ordnung vom Vermieter. Daher sollten Sie Ihr Anliegen im Vorfeld immer ansprechen und die Sache abklären, bevor es nachher Schwierigkeiten und Probleme gibt.
Einige Vermieter sind in der Tat damit einverstanden, dass ihre Mieter gratis oder gegen eine geringe
Gebühr ein Haustier im Zimmer oder der Wohnung unterbringen. Oftmals kommt es diesen auch auf die Größe
des Tieres und die jeweilige Art an: Während Hunde und Katzen allseits bekannte Tiere sind, wird
außergewöhnlichen Tieren wie zum Beispiel Schlangen oder Spinnen häufig sehr skeptisch gegenüber
getreten. In jedem Fall müssen Sie sich bewusst machen, dass Ihr Tier den Großteil der Zeit allein in
der Monteurunterkunft verbringen muss, da Sie tagsüber lange arbeiten: Überlegen Sie sich daher
sorgfältig, ob das Tier dazu überhaupt in der Lage ist.
Gilt in der Monteurunterkunft ein absolutes Haustier-Verbot, müssen Sie sich als Mieter zwingend daran
halten. Ignorieren Sie das Verbot und bringen Sie Ihr Haustier trotzdem mit, ist dies ein fristloser
Kündigungs-Grund Ihres Mietverhältnisses für den Vermieter.
TIPP: Vor einer festen Buchung sollten Sie bereits bei der ausführlichen Beschreibung
der Unterkunfts-Inserate auf die Icons in der rechten Spalte achten. Hier wird den Mietern im Vorfeld
angezeigt, ob „Haustiere auf Anfrage erlaubt“ sind oder eben nicht...
Darf in einer Monteurunterkunft geraucht werden?
Je nach der individuellen Haus-Ordnung, ist das Rauchen in Ihrer Monteurunterkunft erlaubt
oder verboten. Daher sollten Sie sich - besonders wenn Sie Raucher / Raucherin sind - im Vorfeld bei
Ihrem Vermieter informieren, ob das Rauchen in der Unterkunft zulässig ist.
Denn gilt in Ihrer Monteurunterkunft ein absolutes Rauchverbot, müssen Sie sich als Mieter zwingend
daran halten. Ignorieren Sie das Rauchverbot und rauchen dort trotzdem, ist dies ein fristloser
Kündigungs-Grund Ihres Mietverhältnisses für den Vermieter.
Sollte das Rauchen innerhalb der Unterkunft verboten sein, gibt es inzwischen viele Vermieter, die Ihren
„rauchenden Mietern“ außerhalb eine Möglichkeit zum Rauchen zur Verfügung stellen, wie zum Beispiel
einen Gemeinschaftsraum im Haus, einen Balkon oder eine Terrasse vor dem Haus.
TIPP: Achten Sie am besten im Inserat Ihrer Monteurunterkunft auf die Icons in der
rechten Spalte, bevor Sie eine Unterkunft fest buchen. Dort wird für alle Mieter angezeigt, ob es sich
um eine Raucher- oder Nichtraucher-Unterkunft handelt.
Was habe ich zu tun, wenn ich in einer Monteurunterkunft etwas beschädigt habe?
Auch wenn man sich stets bemüht unangenehme Situationen zu vermeiden, kann es während Ihrem Aufenthalt trotzdem passieren, dass Sie in Ihrer Monteurunterkunft ausversehen einen Schaden verursachen. Ob Sie Ihn selbst wieder ausbessern können oder nicht – in jedem Fall ist es wichtig den verursachten Schaden umgehend dem Vermieter der Monteurunterkunft zu melden. Suchen Sie am besten das persönliche Gespräch und erklären Sie ihm, was genau passiert ist, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Meistens findet sich dann eine Lösung, mit der beide Parteien einverstanden sind.
Doch wer haftet in solch einem Fall für den Schaden? Generell ist es sinnvoll als Monteur/in eine eigene
Haftpflichtversicherung zu besitzen, da man stets viel unterwegs ist und so etwas immer passieren kann.
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt in den meisten Fällen die Kosten, die durch den verursachten
Schaden entstehen. Der Schaden muss dafür nur umgehend der Versicherung gemeldet werden, so dass diese
im Anschluss alles weitere mit dem Vermieter abklären kann und Sie keine Arbeit mehr mit dem Fall haben.
TIPP: Vor dem Aufenthalt in einer Monteurunterkunft sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber
darüber sprechen, wer für verursachte Schäden haftet: Einige Monteur-Firmen besitzen nämlich
Haftpflichtversicherungen, die auch für Schäden aufkommen, die von Ihren Angestellten verursacht werden.
Sollte dies allerdings bei Ihrem Unternehmen der Fall sein, sollte das kein Grund sein, weniger achtsam
mit den Gegenständen in Ihrer Monteurunterkunft umzugehen...
Was muss ich tun, bevor ich abreise?
Bevor Sie ein Monteurzimmer oder eine Monteurwohnung verlassen und die Heimreise antreten,
gilt für alle Monteure die selbe Regel: Bitte hinterlassen Sie Ihre Monteurunterkunft aufgeräumt,
ordentlich und sauber. Direkt nach Ihnen wird die Unterkunft wohlmöglich bereits an den nächsten Monteur
oder die nächste Monteurin vermietet, die sich dort sicherlich genauso wohlfühlen möchten, wie Sie es
auch getan habe. Denken Sie stets daran, dass Sie die Monteurunterkunft so hinterlassen, wie Sie diese
auch gerne selbst vorfinden würden. Sicherlich ist es auch in Ihrem Interesse mit dem Vorurteil
aufzuräumen, Monteure seien „dreckige Menschen, die ihre Unterkünfte verwüstet hinterlassen“.
Oftmals gibt es vom Vermieter die Option einer End-Reinigung gegen einen kleinen Aufpreis, die Sie gerne
wählen können, damit Sie selbst keine Arbeit mit der Reinigung haben und trotzdem gewiss ist, dass die
Unterkunft sauber an den nächsten Mieter übergeben werden kann. Doch trotzdem sollten Sie vorher bereits
eine „gewisse Grund-Sauberkeit und Grund-Ordnung“ vor der Abreise einhalten. Ein Badezimmer sollte nicht
völlig verdreckt hinterlassen werden und in der Küche sollte beispielsweise kein dreckiges Geschirr oder
Besteck mehr herumliegen so wie auch im Kühlschrank keine Lebensmittel zurückgelassen werden sollten.
Vor der Abreise sollten Sie sich außerdem noch einmal vergewissern, dass alle Übernachtungs-Preise und
zusätzliche Nebenkosten vollständig bezahlt sind. Wurden die Kosten nicht vor oder bei der Anreise
beglichen, sind sie spätestens bei der Abreise fällig. Beachten Sie auch eine eventuell einbehaltene
Kaution , die Sie zu diesem Zeitpunkt vom Vermieter wieder zurückbekommen müssen, wenn Sie nichts
beschädigt haben und sie daher auch nicht einbehalten werden kann.
Ist Ihnen während Ihrem Aufenthalt in der Monteurunterkunft ausversehen etwas zu Bruch gegangen oder
haben Sie etwas beschädigt? Dann sollten Sie spätestens vor der Abreise das persönliche Gespräch mit
Ihrem Vermieter suchen: Erzählen Sie ihm genau, was passiert ist und finden Sie gemeinsam eine Lösung,
wie weiter vorgegangen wird und vor allem wer die Kosten für den Schaden übernimmt. Sprechen Sie es
nicht an und der Vermieter entdeckt nach Ihrer Abreise den Schaden, wird es unter Garantie viele
Probleme und unnötigen Ärger geben. Was habe ich zu tun, wenn ich in einer Monteurunterkunft etwas
beschädigt habe? (Link)
TIPP: Eines sollten alle Monteure immer im Hinterkopf behalten: Hinterlassen Sie bei
Ihrem Vermieter einen schlechten Eindruck, wird dieser auch auf Ihre Montage-Firma zurückfallen. Möchten
Sie oder die Firma diese Monteurunterkunft in Zukunft noch ein weiteres Mal buchen, kann es passieren,
dass der Vermieter der Buchung nicht zustimmt und absagt, da er zuvor schlechte Erfahrungen mit Ihnen
als Mieter gemacht hat und das Risiko nicht eingehen möchte, dass ihm das selbe noch einmal passiert.