Ausweisung der Endreinigung im Endpreis bei der Vermietung von Monteurzimmern

24.10.2020 | 12 Min. | Monteurunterkunft.de

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Wer ein Monteurzimmer mietet, möchte dieses in sauberem Zustand beziehen. Vor der erneuten Vermietung einer Monteurunterkunft ist diese daher gründlich zu reinigen. Die Reinigung umfasst das Säubern aller benutzten Möbel und Ausstattungsgegenstände in Küche, Wohn- und Schlafräumen sowie die Reinigung der Sanitärausstattung in Bad und WC.

Ob dies durch den Vermieter oder den Mieter geschieht, ist grundsätzlich egal. Nur sind Modalitäten und Kosten vorab zu klären und dem Mieter eindeutig kenntlich zu machen!

Praktisch bedeutet dies für die Endreinigung einer Monteurunterkunft: Fallen Kosten für eine durch den Vermieter durchgeführte Abschlussreinigung an, so sind diese immer im Endpreis mit anzugeben. Dies gilt für Werbung und Rechnung gleichermaßen. Wird der Endpreis falsch oder unvollständig angegeben, droht dem Vermieter eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale WBZ.

Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen: Zankapfel Endreinigung

Wer ein Monteurzimmer oder eine Ferienwohnung anmietet, möchte das Objekt bei seiner Ankunft am Zielort natürlich so sauber und ordentlich wie möglich vorfinden.
Damit der Vermieter diese berechtigten Wünsche der beruflich Reisenden oder Feriengäste erfüllen kann, muss er bei der Abreise jedes Mieters eine sogenannte Endreinigung durchführen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dem Logiergast die gründliche Säuberung der genutzten Räumlichkeiten zu überlassen.
Verbraucher, die auf der Suche nach einer geeigneten Übernachtungsmöglichkeit sind, stellen jedoch häufig fest, dass manche Anbieter den Preis für die notwendige abschließende Reinigung des Zimmers in ihren Werbeanzeigen und auf ihrer Webseite falsch deklarieren.
Sie sind verunsichert, weil sie nicht wissen, was sie denn nun tatsächlich für die Übernachtungen bezahlen müssen.

Seit Juni 2010 häufen sich die Abmahnungen, die die Hüter des Wettbewerbsgesetzes an die Inhaber von Feriendomizilen und Monteur-Unterkünften verschicken.

Was versteht man unter einer Endreinigung und welche Leistungen umfasst sie?

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Jeder Gast möchte bei seiner Ankunft im Hotel, Ferienhaus oder in der Pension komplett gereinigte Räume vorfinden. Die Betten sind idealerweise mit frischer Bettwäsche bezogen.

Außerdem hat er ein Anrecht auf einen Stapel sauberer und ordentlich gefalteter Handtücher, die im gebuchten Zimmer für ihn bereitliegen, es sei denn, er hat mit seinem Vermieter etwas Anderes vertraglich vereinbart.

So gibt es beispielsweise Beherbergungsbetriebe, bei denen sich der Gast seine Bettwäsche und Handtücher selbst mitbringen muss/kann. Die Endreinigung ist jedoch eine obligatorische Leistung, die unbedingt zu erbringen ist.

Das vom Monteurzimmer Vermieter zur Verfügung gestellte Geschirr und Besteck sollte ebenfalls in sauberem Zustand und ordentlich in den entsprechenden Schränken verstaut sein.

Die aus hygienischen Gründen unbedingt erforderliche Endreinigung erfolgt grundsätzlich immer zum Zeitpunkt der Abreise, egal ob sie vom Vermieter der Monteurzimmer oder vom Logiergast persönlich vorgenommen wird.

Sie umfasst in der Regel die gründliche Entfernung aller Verschmutzungen auf Böden, Möbeln, an Fenstern, Wänden und Türen sämtlicher vom Handwerker bewohnten Räumlichkeiten.

Auch wenn Ihr Logiergast entsprechend den Bedingungen seines Vertrages die von Ihnen vorgenommene Endreinigung bezahlt, ist er verpflichtet, die Monteurwohnung bei seiner Abreise besenrein und in aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen.

Das Zimmer-Inventar (Möbel und Accessoires wie Bilder, Vasen etc.) befindet sich am besten an der Stelle, wo es bei seiner Ankunft bei Ihnen gestanden oder gehangen hat.

Ging während seines Aufenthalts einmal versehentlich eine Tasse zu Bruch oder entstand ein Loch im Teppichboden, sollte er Ihnen diese Vorfälle schnellstmöglich mitteilen.

Während der Nutzungsdauer entstandene Schäden am Mobiliar, an Elektrogeräten, Fenstern, Türen etc. dürfen Sie als Vermieter dem Gast natürlich in Rechnung stellen. Verfügt Ihr Mieter über eine Haftpflichtversicherung, teilt er dieser den Schadenfall mit. In der Regel zahlen die Versicherer den von Ihnen geforderten Schadenersatz.

Bei geringeren Beeinträchtigungen des Monteurzimmer Inventars empfiehlt es sich jedoch, aus Kulanz-Gründen (und um einer positiven Kunden-Bewertung willen!) davon abzusehen. Denn kleine Pannen kommen schließlich immer einmal vor.

Da viele Hoteliers und Betreiber von Pensionen und Ferienhäusern die Endreinigung nicht selbst vornehmen, beauftragen sie damit ein professionelles Putz-Team, das sie für seine Dienstleistung bezahlen. Diesen Service setzen sie dem Logiergast natürlich auf die Rechnung.

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Für die Endreinigung fallen in der Regel Kosten um die 40 Euro an. Sie müssen vom Monteur auf jeden Fall beglichen werden, egal ob er nur einen einzigen Tag oder längere Zeit bei Ihnen übernachtet.

Falls Sie als Vermieter die gründliche und umfassende Säuberung nicht selbst durchführen können oder wollen, sollten Sie jedoch vor der Beauftragung einer spezialisierten Reinigungsfirma einen Preis- und Leistungsvergleich machen.

Denn die Anbieter unterscheiden sich in Bezug auf ihren Leistungsumfang und ihre Preisgestaltung sehr stark voneinander. Außerdem beinhalten manche Service-Verträge versteckte Kosten und leicht übersehbare Klauseln.

Am besten vereinbaren Sie mit dem Reinigungsunternehmen eine Zufriedenheitsgarantie und eine kostenfreie Nachreinigung, falls es doch einmal zu leichten Mängeln kommen sollte.

Bieten Sie jedoch nur ein Monteurzimmer oder einige wenige Unterkünfte für reisende Handwerker an, sind Sie aus Kostengründen gut beraten, die vermieteten Räume selbst zu reinigen.

Wenn die Endreinigung nicht im Endpreis enthalten ist

Mitunter ist die abschließende gründliche Säuberung des genutzten Zimmers nicht im Übernachtungspreis enthalten. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn der Vermieter es seinem Logiergast überlässt, ob er diese dann zusätzliche Service-Leistung bezahlt oder lieber selbst ausführt. Da der Vermieter für die Qualität der Endreinigung keine Garantie übernehmen kann (jeder Mensch hat eine andere Vorstellung von Sauberkeit), kommt dieser Fall natürlich nicht allzu häufig vor.

Um zu verhindern, dass Ihr Mieter die Endreinigung zu sehr zu seinen Gunsten auslegt, empfiehlt es sich, eine Liste mit Ihren Sauberkeitsregeln an gut sichtbarer Stelle im Monteurzimmer auszuhängen. Am besten führen Sie im Detail auf, was er vor seiner Abreise wie und womit reinigen sollte.

Auf ähnliche Weise können Sie natürlich auch mit der normalen regelmäßigen Säuberung des Monteurzimmers verfahren, zu der Ihr Gast während seines Aufenthalts bei Ihnen verpflichtet ist.

Möchten Sie Ihren Gästen keine Liste mit den Dos und Don'ts präsentieren, sollten Sie Ihnen jedoch explizit mitteilen, dass sie das gebuchte Zimmer in dem Zustand zu hinterlassen haben, wie sie es am Tag ihres Eincheckens vorgefunden haben. Um Ärger zu vermeiden, halten sich die meisten auch an diese Regelung.

Ihre Gäste sollten das benutzte Geschirr abwaschen und ordentlich in den dafür vorgesehenen Schränken abstellen. Der Abfall muss in den entsprechenden Mülltonnen entsorgt werden.

Alle Oberflächen sollten gründlich gewischt und getrocknet werden. Das zur Monteurwohnung gehörende Bad und die Kochnische müssen ebenfalls umfassend gesäubert werden.

Sauberes Badezimmer

Teppichböden und Teppiche werden gesaugt, die Böden gewischt. Die abgezogene Bettwäsche und die schmutzigen Handtücher legt der Logiergast am besten in der Badewanne oder Dusche ab, damit Sie sie schnell entfernen können.

Außerdem sollte das Zimmer aufgeräumt sein, wenn der Gast seine Monteur-Unterkunft verlässt.

Alle elektrischen Geräte sind idealerweise ausgeschaltet. Ist das jedoch nicht der Fall, haben Sie als Monteurzimmer Vermieter das Recht, den Handwerkern dafür etwas höhere Stromkosten in Rechnung zu stellen.

Hat Ihr Logiergast jedoch keine Zeit für die umfangreiche Endreinigung oder ist ihm der Aufwand dafür zu hoch, kann er natürlich auch auf seine eigenen Kosten ein Reinigungsunternehmen damit beauftragen.

Oder er erteilt Ihnen den Auftrag. Das sollte er jedoch schnellstmöglich tun, damit Sie die abschließende Säuberung des Monteurzimmers rechtzeitig einplanen können.

Endreinigung richtig ausweisen

Endreinigung berrechnen

Inhaber von Ferienwohnungen und Vermieter von Monteurzimmern sind verpflichtet, in ihrer Werbung und auf ihren Monteurzimmer Rechnungen den Endpreis so anzugeben, dass der nach einer Unterkunft suchende Verbraucher genau weiß, mit welchen Kosten er letztlich zu rechnen hat.

Bieten Sie die Monteurwohnung inklusive Endreinigung an, müssen Sie den Preis für eine Übernachtung und den Endpreis angeben. Außerdem sollten Sie explizit vermerken, dass der Endpreis die Endreinigung enthält.

Der Endpreis beinhaltet laut § 1 Abs. 1 S. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) die Umsatzsteuer und alle sonstigen Preisbestandteile, die als Pflichtleistungen gelten. Er ist der Preis, der vom Kunden letztlich zu zahlen ist.

Geben Sie ihn jedoch falsch oder nur unvollständig an, müssen Sie mit einer kostenpflichtigen Abmahnung seitens der Wettbewerbszentrale (WBZ), oder, falls die Ordnungswidrigkeit bereits geahndet wird, sogar mit einer Geldbuße von maximal 25.000 Euro rechnen.

Der Grund: Eine Vergleichbarkeit der Endpreise ist laut den Bestimmungen der Preisangabenverordnung (PAngV) für die Monteur-Unterkunft nicht gegeben, wenn Sie als Vermieter die Kosten für die Endreinigung separat aufführen.

Dem Verbraucher sei beim Vergleich mehrerer Monteurzimmer Anbieter nicht zuzumuten, einen zusätzlichen Rechenaufwand zu betreiben.

Außerdem sei die fehlende Endpreis-Angabe noch zusätzlich eine "unzulässige Irreführung durch Unterlassen" (zum Beispiel § 3 Abs. 1, Abs. 2 ... UWG).

Nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Nr. 11 UWG handeln Sie außerdem noch wettbewerbswidrig, sodass andere Anbieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen Sie verklagen können. Nach der Preisangabenverordnung sind Beschreibungen auf Anbieter-Webseiten wie zum Beispiel

Zimmerpreis 20 Euro zuzüglich Endreinigung nicht zulässig.

Nehmen Sie oder ein von Ihnen beauftragtes Reinigungsunternehmen die obligatorische Endreinigung des Monteurzimmers vor, muss diese Serviceleistung im Endpreis enthalten sein. Zu dieser Entscheidung kommen die meisten deutschen Gerichte, wenn es um die infrage kommenden Preisangaben geht.

So sieht das OLG Braunschweig beispielsweise in seinem Beschluss vom 08.04.2015 (Az.: 2 U 50/14) die Endreinigung als obligatorische Kosten an, die in den Mietpreis einzurechnen sind.

Möchte der Vermieter es seinem Logiergast überlassen, ob er die erforderliche gründliche Säuberung am Ende der Mietdauer selbst durchführt oder nicht, müsse er ihn auf diese Wahlmöglichkeit explizit hinweisen und ihm mitteilen, dass er die Leistung separat hinzubuchen könne, aber nicht müsse.

Das OLG Hamm, das in seinem Urteil vom 04.06.2013 (Az.: 4 U 22/13) zu einem ähnlichen Schluss kam, spricht in seinen Ausführungen das Hauptproblem an, das die meisten Vermieter von Monteurzimmern und Ferienwohnungen haben: Sie sind oft nicht imstande, die Endreinigungskosten in den Endpreis einzubeziehen.

Das Gericht empfiehlt diesen Vermietern daher folgendes:

Bleibt der Logiergast lediglich einen Tag (Mindestmietdauer: 1 Tag), addiert der Vermieter die Kosten für die abschließende Reinigung des Zimmers einfach zum Tagespreis. Bleibt er hingegen länger, rechnet er die Endreinigungskosten einfach zum ersten Tag hinzu und berechnet für die weiteren Tage den normalen Zimmerpreis.

Diese Preisgestaltung sollte den Handwerkern und anderen Gästen jedoch deutlich kommuniziert werden.

Dabei ist es übrigens unerheblich, ob die Kosten für die Endreinigung direkt an den Hotelier beziehungsweise Pensionsbetreiber oder an Dritte (Reinigungsfirma) zu bezahlen sind. Zu einer derartigen Einschätzung kam bereits der BGH am 06.06.1991 (Az.: I ZR 291/89).

Endreinigung ausweisen

Eine andere Möglichkeit bietet das LG Düsseldorf an. In seinem Beschluss vom 10.10.2012 (Az.: 12 O 301/12) empfiehlt es Vermietern von Handwerker-Zimmern und Ferienwohnungen, den Preis für die Endreinigung auf sämtliche Mindestbuchungstage aufzuteilen, wenn die Mindestmietdauer mehr als einen Tag beträgt.

Ist bei Ihnen also die aus hygienischen Gründen zwingend erforderliche gründliche Reinigung der genutzten Zimmer im Endpreis enthalten, geben Sie Ihren Mietpreis beispielsweise folgendermaßen an:

Preis pro Übernachtung: 90 Euro inkl. Endreinigung, jeder weitere Tag 50 Euro.

Wie hoch die Kosten für die Reinigung des Monteurzimmers vor der Abreise des Gasts sind, sollten Sie jedoch unter keinen Umständen angeben. Ansonsten kann es Ihnen passieren, dass Sie eine Abmahnung erhalten.

Alternativ können Sie natürlich auch mit Ferienwohnung: 350 Euro pro Woche inkl. Endreinigung werben.

Wer es als Vermieter seinen Gästen freistellt, die Reinigung selbst vorzunehmen, macht zum Beispiel folgende Angaben:

Ferienwohnung Tagespreis: 50 Euro, optionale Endreinigung: 40 Euro

Damit kann er nichts falsch machen. Allerdings sollte er bei der Gestaltung seiner Anzeige oder des Textes auf seiner Webseite unbedingt darauf achten, dass der Hinweis auf die gesondert buchbare Endreinigung und ihr Preis unter keinen Umständen räumlich zu weit entfernt von den Preisen für die Monteurzimmer Miete platziert sind.

Denn auch dies könnte unter Umständen als Irreführung der Verbraucher ausgelegt werden: Die Zimmerpreise und die zusätzlichen Gebühren für die Endreinigung müssen unbedingt eindeutig zuzuordnen sein.

Was die Kosten für vom Vermieter gestellte Handtücher und Bettwäsche angeht, die oft im Zusammenhang mit der obligatorischen Endreinigung genannt werden, gilt folgendes:

Sie müssen in den Endpreis für das vermietete Zimmer eingerechnet werden, wenn der Vermieter in seiner Werbung nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich dabei um eine zusätzlich vom Logiergast buchbare Wahlleistung handelt.

Denn ist das nämlich der Fall, muss der Vermieter die Gebühren, die er für ihre Inanspruchnahme berechnet, genau ausweisen.

Eine solche Angabe könnte beispielsweise folgendermaßen aussehen:

Handtücher und Bettwäsche können gemietet werden. Aufpreis: 10 Euro pro Person.

Wie berechnet man die Endreinigung?

Auch zu diesem kontroversen Thema gibt es Gerichtsurteile: Gemäß einem Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2012 (Az.: 12 O 301/12) sind die Kosten für die abschließende Reinigung des gemieteten Monteurzimmers oder der Ferienwohnung erst dann variabel, wenn das gebuchte und in Anspruch genommene Objekt von mehr als 5 Personen genutzt wird.

Vermieter, die Ihre Monteurunterkünfte oder Ferienzimmer lediglich 5 oder weniger Gästen zur Verfügung stellen, dürfen keine variablen Kosten für die erforderliche Endreinigung berechnen.

Fazit: Endreinigung im Endpreis auszeichnen!

Nicht nur die Verbraucher profitieren, wenn die Vermieter von Ferienwohnungen und Handwerker-Zimmern die Vorgaben der Preisangabenverordnung einhalten: Sie können so die im Internet und an anderer Stelle gemachten Angebote schneller und unkomplizierter miteinander vergleichen und sich das für sie geeignete Zimmer aussuchen, ohne später unliebsame Überraschungen zu erleben.

Auch wenn viele Anbieter von Monteurzimmern bei ihren unvollständigen oder unrichtigen Preisangaben nicht mit böser Absicht, sondern eher aus Unkenntnis der rechtlichen Situation bei der Gestaltung der Preise in ihrer Branche handeln, greift die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs immer dann ein, wenn sie einen Verstoß gegen das geltende Wettbewerbsrecht entdeckt:

Die gesetzlichen Bestimmungen schützen somit auch die Mitbewerber am Markt, die durch nicht den Vorschriften entsprechende Informationen konkurrierender Unternehmen möglicherweise Nachteile erleiden: Denn ihnen könnten nach passenden Unterkünften suchende Kunden verloren gehen, die irrtümlicherweise der Ansicht sind, die von ihnen gewünschten Leistungen bei der Konkurrenz preisgünstiger zu erhalten.

Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, ist es für Sie als Vermieter grundsätzlich sinnvoll, die Preisgestaltung für Ihre Monteurzimmer Vermietung von einem spezialisierten Fachanwalt nochmals auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen zu lassen.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
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