Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen

03.05.2021 | 13 Min. | Monteurunterkunft.de

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen

Wer ein Eigenheim nur gelegentlich nutzt oder eine Ferienwohnung besitzt, kann diese zeitweise oder längerfristig untervermieten. Dafür sind je nach Nutzungsdauer Behördengänge unerlässlich, auch müssen die Einnahmen in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Eventuell müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Erkundigen Sie sich bei Ihren Behörden. Weiterhin ist wichtig, für welche Zielgruppe Sie was anbieten. Ein Haus für Familien oder lieber eine Wohnung für Pendler, Reisende und Monteure? Ein gewisser Grundstandard ist unverzichtbar, angefangen bei der Mindestgröße über die Ausstattung bis hin zum Brandschutz. Die Gäste wollen sich wohlfühlen, alle Geräte sollten einwandfrei funktionieren und es darf keine sonstigen Mängel geben. Schließen Sie einen Mietvertrag ab. Sie erhalten Vordrucke im Internet oder Zeitschriftenhandel und können ihn an die eigenen Bedürfnisse anpassen.

Viele Kapitalanleger stellen sich die Frage, ob es rentabel ist eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen und dies als Feriendomizil zu vermieten. Bei der Entscheidung sollte bereits einige Fragen im Vorfeld genauestens beantwortet werden. Welche potentiellen Mieter sollen angesprochen werden? Soll das Haus / die Wohnung in einem Ferienort sein? Welcher Gewinn soll erzielt werden? Wird die Unterkunft auch privat genutzt? Welche Behördengänge sind zu erledigen?

Es muss jedoch nicht zwangsläufig eine Immobilie gekauft werden, um ein Feriendomizil für Touristen anzubieten. Eine leerstehende Wohnung oder das selbst kaum genutzte Eigenheim können ebenso als Urlauberunterkunft dienen. Die gesetzlichen Regelungen zu beiden Fällen und was sie beachten müssen, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.

Wohnung vermieten mit Monteurunterkunft.de

Vermiete Deine Unterkunft erfolgreich über unser Monteurzimmer-Portal.

Auf welche Zielgruppe soll die Ferienwohnung ausgerichtet sein?

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: Zielgruppe

Beim Einrichten der Ferienunterkunft sollte man sich sehr genau überlegen, welche Zielgruppe man mit dem zukünftigen Ambiente ansprechen will. Möchte man eher Geschäftsleute mit gehobenen Stil, kinderlose Paare und Rentner, die sich für einen Städteurlaub interessieren und kaum „zu Hause“ sind, oder möchte man Familien mit Kindern eine Unterkunft für die schönste Zeit des Jahres bieten?

Um für möglichst viele Kunden interessant zu wirken, bietet es sich an, die Ferienwohnung oder das Ferienhaus auf unterschiedliche Bedürfnisse auszurichten und eventuell auch hin und wieder Veränderungen der Einrichtung wahr zu nehmen. Eine Änderung des Konzepts kann bestehende Kunden begeistern und neue Mieter hinzugewinnen.

Wie soll die Ferienwohnung eingerichtet sein?

Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus soll in erster Hinsicht der Erholung dienen. Sie sollte praktisch und zugleich gemütlich eingerichtet sein und zum Ausruhen und Zurücklehnen einladen. Neben einer bequemen Schlafgelegenheit sollten auch Sitzmöglichkeiten für ein gemütliches Zusammensitzen angeboten werden. Hier dürfen auch gerne Dekorationsartikel und Wohnaccessoires zum Einsatz kommen.

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: Einrichtung

Da die Mieter einer Ferienwohnung grundsätzlich Selbstversorger sind, ist eine Küche mit dazugehörigen Küchenutensilien, einem Kühlschrank sowie einer Mikrowelle ein Muss in jeder Unterkunft. Ebenso gehört ein sauberes Bad mit mindestens einer Dusche, wenn nicht sogar Badewanne zum Standard. Neben der Bequemlichkeit und der Gemütlichkeit ist Hygiene eine unabdingbare Regel. Der Mieter soll sich während seines Aufenthaltes wohl fühlen und gerne wiederkommen, bzw. Die Ferienwohnung weiterempfehlen.

Die Bedienung der Küchengeräte oder dem Fernseher sollte einfach und verständlich sein. Kein Gast möchte sich mit Betriebsanleitungen auseinandersetzen. Fernseher und Internet mit WLAN Verbindung gehören mittlerweile ebenfalls zur Standardausstattung einer Ferienunterkunft.

Was macht die Ferienwohnung für den potentiellen Mieter interessant?

Wer viele Mieter anziehen möchte, sollte sein Objekt auch dementsprechend anpreisen. Sicherlich ist es von Vorteil, wenn sich die zukünftige Ferienwohnung in einem Ferienort oder Erholungsgebiet befindet. Auf Freizeitaktivitäten, Möglichkeiten für sportliche Tätigkeiten, Restaurants oder Lieferservices sowie das Erreichen von Discountern oder auch Banken kann man gezielt durch Auslage von Flyern aufmerksam machen.

Eine Ferienwohnung befindet sich am lukrativsten mitten im Geschehen, an einem Standort, von wo aus alles recht gut und auf dem einfachsten Weg zu erreichen ist. Ein Ferienhaus hingegen bietet sich eher in einer ruhigen Umgebung an. Gerade für Familien mit Kindern eignet sich ein solches für gemeinsame und ruhige Tage außerhalb des gewohnten Alltags. Möchte man doch einmal einen Ausflug unternehmen, steht entweder der eigene PKW oder eventuell auch ein Mietwagen zur Verfügung.

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: gemütlich

Die Grundregel für immer wiederkehrende Kunden und dauerhaft positive Resonanzen sind vor allem eine gemütliche Unterkunft, die funktionstüchtig ausgestattet ist und in der Sauberkeit und Hygiene groß geschrieben wird. Der Vermieter sollte immer erreichbar sein, um gegebenenfalls Mängel oder Schäden zeitnah zu beheben und auch bei Rückfragen dem Kunden stets Hilfe leisten zu können. Bei größeren Objekten oder Häusern, in welchen sich viele Ferienwohnungen vorfinden, empfiehlt es sich einen Hausmeister einzustellen, der hin und wieder an Ort und Stelle nach dem Rechten sieht.

Professionelles Marketing ist der Schlüssel zum Erfolg

Um seine Ferienwohnung anzupreisen benötigt man nicht zwangsläufig eine eigene Website. Dies wäre für Privatpersonen, welche das Objekt nicht gewerblich vermieten möchten auf Dauer zu kostspielig. Für den Anfang genügt es durchaus, die Wohnung in der örtlichen Tageszeitung oder auf verschiedenen Internetportalen zu inserieren und präsentieren. Wichtig ist vor allem eine genaue Beschreibung des Objektes, welches mit detaillierten Fotos versehen potentielle Mieter auf sich ziehen soll. Zur Unterstützung hilft unter Umständen auch ein Immobilienmakler, welcher das Objekt in seine Angebote aufnimmt. Eine weitere Möglichkeit des Marketings kann auch die Homepage der Stadt sein, in welcher die Ferienwohnung angeboten wird. Solch einen Eintrag kann man meist kostengünstig bei den verantwortlichen Bürgerservices oder Rathäusern vornehmen lassen.

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: Empfehlung

Wurde die Wohnung oder das Haus schon vermietet und hat einen positiven Gesamteindruck beim Mieter hinterlassen, ist die Mundpropaganda eine weitere Art der Werbung. Sicher erklären sich auch im Umfeld ansässige Reisebüros damit einverstanden bebilderte Flyer der Ferienunterkunft auszulegen, um ortsansässige Kunden aufmerksam zu machen.

Fällt die Entscheidung der Werbung auf eines der vielen Internetportale, sollte auf detaillierte Suchmöglichkeiten Wert gelegt werden. Ist eine Kategorisierung nach Bundesland, Postleitzahl, Umgebung, Zimmerausstattung und der gleichen möglich, hat das Objekt bessere Chancen, von potentiellen Kunden gefunden zu werden.

Welche Behördengänge sind zu erledigen?

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: Behördengänge

Soll die Ferienunterkunft gewerblich oder privat vermietet werden? Handelt es sich um ein Objekt, welches zu mehr als 75 % des Jahres privat genutzt wird? Handelt es sich bei der Vermietung um eine einzelne Wohnung oder ein ganzes Haus mit mehreren zu vermietenden Wohnparteien?

Um ein Gewerbe anzumelden, ist es möglich, einen Antrag online auszudrucken und diesen beim zuständigen Gewerbeamt einzureichen. Auch die Anmeldung direkt vor Ort ist selbstverständlich möglich. Das Gewerbeamt ist nach erfolgreicher Anmeldung für die Weiterleitung der Unterlagen mit den notwendigen Daten an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die Industrie- und Handelskammer verantwortlich.

Beträgt der zu erwartende Jahresgewinn weniger als 24.500 ist keine Gewerbesteuer zu zahlen. Vermietet eine Privatperson ihr Wohneigentum nur hin und wieder in der Feriensaison und erzielt damit keinen regelmäßigen Gewinn, ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Zu beachten ist jedoch, dass die Einnahmen aus dieser Leistung in der Steuererklärung angegeben werden. Ist allerdings mit dauerhaften Einkünften aus Vermietung mit zusätzlichen Serviceleistungen zu rechnen, ist eine Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich.

" Ist das zu vermietende Objekt ausschließlich für die Feriensaison oder für die Unterkunft von Berufspendlern oder Monteuren gedacht, besteht also kein Eigenbedarf, wird neben einem aktuellen Führungszeugnis auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie eine amtsärztliche Bescheinigung erwartet. "

Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Wer sich dazu entscheidet, sein Wohneigentum als Ferienwohnung zu vermieten, überlässt den zukünftigen Mietern lediglich den Wohnraum nebst Einrichtungsgegenständen für einen festgesetzten Zeitraum. Bewirtungsleistungen kommen in der Regel keine auf, da Mieter von Ferienunterkünften Selbstversorger sind. Eine Kücheneinrichtung nebst Geräten und Geschirr gehört daher zum Inventar, welches der Vermieter zur Verfügung stellt.

Besitzt der Vermieter allerdings ein Haus, in welchem er mehrere Ferienwohnungen zur Verfügung stellt, möchte er unter Umständen auch ein Frühstücksbuffet oder der gleichen anbieten. In diesem Falle ist er dazu verpflichtet, eine gaststättenrechtliche Erlaubnis zu führen. Die Gesundheitsämter prüfen Gastronomiebetriebe in unregelmäßigen Abständen spontan und ohne vorherige Absprache. Wird die Gaststätte ohne die notwendige gaststättenrechtliche Erlaubnis geführt, kann dies zu hohen Bußgeldstrafen, über Abmahnungen bis hin zum Entzug der Lizenz führen.

Diese Erlaubnis ist besonders zum Schutz vor Infektionen durch Lebensmittel und soll Kunden wie auch das Personal selbst vor Gefahren durch diese bewahren. Wer also einen Bewirtungsbetrieb innerhalb seiner Ferienunterkünfte führen möchte, muss einen Lehrgang bei der Industrie- und Handelskammer absolvieren. Dieser beinhaltet die beiden Rahmenbedingungen Lebensmittelhygiene-Verordnung und das Infektionsschutzgesetz. Nach erfolgreich beendeter Schulung wird dem Gastwirt neben der gaststättenrechtlichen Erlaubnis auch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Die Erlaubnis ist personengebunden und muss zwingend vom Betreiber des Gastronomiebetriebes beantragt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich je nach Art der Gastronomie und Größe des Betriebes zwischen 50 und 5.000 Euro. Ist ein Stellvertreter benannt, ist auch er verpflichtet dieses Dokument zu beantragen und die Schulung zu absolvieren. Die Kosten für den Stellvertreter entsprechen in etwa der Hälfte der Kosten für den Betriebsinhaber.

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: Getränkeausschank

Wer davon ausgeht, dass die Führung einer Bar, in welcher lediglich Getränke ausgegeben werden keine Erlaubnis notwendig sei liegt leider falsch. Auch für den Ausschank von alkoholischen Getränken ist die gaststättenrechtliche Erlaubnis nicht zu umgehen.

Ausgelernte Gastronomen, welche die gaststättenrechtliche Erlaubnis bereits während ihrer Berufsausbildung erworben haben, müssen diese nicht erneut gesondert beantragen. Hier zählt eine Bescheinigung über die bereits erhaltenen Kenntnisse.
Wer also als Vermieter auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Ferienunterkünfte ausschließlich an Selbstversorger vermieten. Gerade als Privatperson ohne ausreichende rechtliche Kenntnisse und Erfahrungen im Gastronomiebereich sollten sich vor eventuellen Abmahnungen schützen.

Einkommenssteuer

Juristisch gesehen sind all diejenigen Vermieter einkommensteuerpflichtig, die unter dem Aspekt einer Gewinnerzielung ihr Objekt anpreisen.

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: Steuer

Liegt der erzielte Gewinn im gesamten Kalenderjahr unter einem Betrag von 17.500 Euro gilt der Vermieter als Kleinunternehmer und ist umsatzsteuerfrei. Als Privatperson hat man das Recht, sein Eigentum zu vermieten. Hier ist es vor allem relevant, ob das Objekt mit oder ohne Eigennutzung verwendet wird. Ist die Ferienwohnung mehr als 75 % des Nutzungszeitraumes an fremde Personen vermietet und steht nicht zur eigennützigen Verwendung, handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung.

Steht kein Gewerbe hinter dieser Vermietung oder wird die Unterkunft nur unregelmäßig und in Ausnahmefällen vermietet, muss in der jährlichen Steuererklärung das daraus entstandene Einkommen unter dem Punkt „Vermietung und Verpachtung“ angegeben werden.
Steuerlich untragbar ist eine Immobilie dann, wenn sie keinen Gewinn erzielt. Das heißt die Einnahmen decken lediglich die Ausgaben. In diesem Fall ist eine Abschreibung des Objektes empfehlenswert.

Da die Einkommensteuererklärung recht umfangreich und in manchen Fällen auch sehr komplex ist, lohnt es sich, einen Steuerberater zur Unterstützung hinzuzunehmen. Wichtig ist, sich bei den Angaben auf das Wesentliche zu konzentrieren. Die Unterscheidung jedoch zu unwesentlichen Punkten ist für den Laien oft schwer zu erkennen. Ein Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein sind mit den Formalitäten vertraut und kennen den ein oder anderen Tipp um Kosten zu senken.

Stichtag für die Abgabe der Einkommensteuererklärung isst der 31. Mai des Folgejahres. Bei Inanspruchnahme eines Steuerhilfevereins oder Steuerberaters verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres.
Nicht zu vergessen ist, dass Kosten der Einrichtung für Möbel und Gerätschaften von der Steuer absetzbar sind, sofern sie einem gewerblichen Sinn dienen. Bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung müssen neben dem Formular an sich auch alle Belege über Einnahmen und Ausgaben sowie Rechnungen und Verträge über laufende Kosten vorgelegt werden.

Soll das Objekt auch privat genutzt werden?

Ist bereits ein Eigenheim vorhanden, welches aber aus diversen Gründen nicht oder nur selten genutzt wird, stellt sich dem Eigentümer oft die Frage: was damit tun?

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: was damit tun?

Viele Hauseigentümer möchten das Objekt ab und an selbst nutzen. Sei es zu Wochenendreisen oder zum Urlaub im entfernten Bundesland. Die Immobilie in der Zwischenzeit leer stehen zu lassen, scheint für viele undenkbar. Die Unterkunft soll benutzt, belebt, beheizt und bewohnt werden. Durch die unregelmäßige Eigennutzung ist eine herkömmliche Vermietung auf unbegrenzte Zeit nicht möglich. Daher bietet sich gerade für solche Wohnungen und Häuser die Vermietung als Feriendomizil an. Eine private Nutzung kann jederzeit vorgenommen werden und der Vermieter selbst kann festlegen, wann und vor allem wem er das Objekt zur Nutzung überlässt. Aus steuerrechtlicher Sicht ist diese Art der Vermietung kein Problem, vorausgesetzt die Vermietung dient nicht als regelmäßige Gewinnerzielung.

Private Vermietung von Ferienunterkünften

Gewerbliche Vermietung von Ferienunterkünften

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: Gewerbliche Vermietung

Ein Hotel oder eine Pension ist für viele Menschen finanziell kaum tragbar. So ist doch eine Ferienwohnung eine schöne Alternative, mit der ganzen Familie ein paar Tage weg zu fahren, dabei auf teure Voll- oder Halbpension zu verzichten und sich für kleines Geld selbst zu verpflegen. Gewerblich angebotene Ferienwohnungen sind im Internet auf unterschiedlichen Portalen aufzufinden oder auch über das ansässige Reisebüro buchbar. Wer ein Gewerbe angemeldet hat, darf außerdem noch zusätzliche Serviceleistungen in sein Angebot aufnehmen.

Die Palette hier für ist umfangreich. Vom Wellnessbereich mit Sauna, über das Fitnesscenter, bis hin zu diversen Leihangeboten kann alles dabei sein, was das Angebot der Ferienwohnung attraktiver gestaltet. Um außerhalb der Feriensaison keine finanziellen Einbußen zu verzeichnen, lassen sich Ferienwohnungen auch sehr gut an Berufsreisende, Messebesucher oder Monteure vermieten.

Was kann man tun, um eine saisonale Flaute zu vermeiden?

Manch ein Vermieter macht sich im Vorfeld Sorgen darüber, wie die Zeit zwischen den Ferien zu überbrücken ist. Um eine saisonale Flaute zu umgehen, empfiehlt es sich, die Ferienwohnung an Pendler oder Monteure zu vermieten.

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: Pendler

Pendler sind Berufsreisende, welche weiter entfernt von ihrem Wohnsitz arbeiten. Der tägliche Weg nach Hause wäre zum einen zu zeitaufwendig und zum anderen zu kostspielig. Daher sind sie stets auf der Suche nach günstigen Unterkünften. Gleiches gilt für Monteure, Handwerker oder Bauarbeiter, welche von ihren Betrieben deutschlandweit eingesetzt werden. Nicht selten verbringen auch Monteure aus dem Ausland ihre Zeit als kostengünstige aber dennoch hoch qualitative Arbeitszeit in Deutschland. Auch Wochenendreisende sind gerne gesehen.

Des Weiteren ist eine wirtschaftliche Preiskalkulation im Vorfeld von großer Bedeutung. Hier werden die exakten Kosten ermittelt, damit auch im Fall des Ausbleibens von Besuchern und Mietern die Kasse nicht gleich in rote Zahlen rutscht. Saisonbedingte Preisstaffelungen können eine weitere Maßnahme sein, um zumindest die Fixkosten, welche die Ferienwohnung auch im unbewohnten Zustand verursacht, zu decken.

Bauvorschriften, welche unbedingt beachtet werden sollten.

Entscheidet man sich dafür, die Ferienunterkunft außerhalb der Saison auch an Monteure, Berufspendler oder Messebesucher zu vermieten, ist es unbedingt notwendig, sich über die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu informieren. Nicht in jedem Bundesland herrscht das gleiche Baurecht und der Vermieter sollte sich gegebenenfalls eine Unterstützung durch einen juristischen Beistand einholen. Die Ausformung der Gesetze kann auch innerhalb der Kommunen unterschiedlich ausfallen.

Ein Fachanwalt für Mietrecht ist im jeweiligen Ort darüber informiert und kann genauere Auskünfte erteilen. Er kann helfen die Verträge zur Vermietung zu erstellen und den Vermieter somit vor unerwünschten Ordnungswidrigkeiten schützen. Die allgemeine Bauvorschrift schreibt den Schutz des Gastes zu Gunsten seiner Gesundheit und seines Lebens vor.

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: Reperaturen

Das bedeutet für den Vermieter, die Wohnung frei von Mängeln und Defekten zu halten und die einheitliche Mindestgröße für die Zimmer einzuhalten. Die Mindestgröße für ein Einzelzimmer liegt bei 8 Quadratmetern. Ein Doppelzimmer muss eine Mindestgröße von 12 Quadratmetern aufweisen. Hier darf jedoch ausschließlich der zu nutzende Wohnraum bemessen werden. Fest stehende Möbel, wie Einbauschränke, Kochnischen oder Dachschrägen müssen hier von der Grundfläche abgezogen werden. Bei der Vermietung eines Doppelzimmers muss ein eigenes Badezimmer oder WC zur Verfügung stehen. Bei der Vermietung von Einzelzimmern hingegen, darf der Mieter auch auf ein Gemeinschaftsbad verwiesen werden.

Werden die Bauvorschriften nicht eingehalten, kann es zu strengen Sanktionen kommen, die neben hohen Geldbußen unter Umständen auch einen Entzug der Lizenz mit sich bringen können.

Probleme mit Mietern

Leider kommt es immer wieder vor, dass Mieter Verträge abschließen und am Ende nicht bezahlen. Sogenannte Mietnomaden verschwinden in der Regel heimlich und hinterlassen die Unterkunft ohne Bezahlung und nicht selten in einem verwüsteten und verschmutzen Zustand. Ist dem Mieter nicht nachzuweisen, dass er dem Vermieter vorsätzlich und aus seinem persönlichen Vorteil heraus schaden wollte, ist eine privatrechtliche Strafverfolgung meist ohne großen Erfolg. Ist dem Mieter jedoch der sogenannte Eingehungsbetrug nachzuweisen, ist eine zivilrechtlich Klage meist der beste Weg, zumindest seinen Verlust auszugleichen, erfolgreicher.
" Den Nachweis zu bringen, dass der Kunde die Unterkunft vorsätzlich und nur zum Schein angemietet hat, ist für den Vermieter meist ein schwieriger und langer Weg. "
Den Nachweis zu bringen, dass der Kunde die Unterkunft vorsätzlich und nur zum Schein angemietet hat, ist für den Vermieter meist ein schwieriger und langer Weg. Zeugenaussagen oder Beweise, dass die betroffene Person schon mehrfach in Augenschein getreten ist, indem sie beispielsweise falsche Angaben zu ihrer Person gemacht hat, können für eine Verhandlung hilfreich sein.

Die richtigen Verträge zur Vermietung von Ferienwohnungen oder Häusern

Unterkünfte, welche lediglich zur Ferienzwecken oder für Wochenendtouristen vermietet werden, unterscheiden sich grundlegend zu normalen Wohnmietverträgen. Ein ordentlich aufgesetzter Mietvertrag bietet für den Vermieter, als auch für den Mieter rechtliche Sicherheiten im Falle eines Schadens oder im Streitfall. Wichtige Punkte in diesem Mietvertrag sind neben der begrenzten Nutzungsdauer auch die Ansprüche auf Kündigung oder notwendige Klauseln im Falle einer Stornierung oder eines Rücktritts vom Vertrag.
Im Internet oder in gut sortierten Zeitschriftenläden sind bereits vorgedruckte Mietverträge erhältlich, welche man, wenn nötig anpassen kann.

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: Mietvertrag

Im Mietvertrag für Ferienunterkünfte sind alle auf den Mieter zukommenden Kosten festgehalten. Dies sind in der Regel die Kosten für die Unterkunft nebst Umsatzsteuer, sofern der Vermieter zum Einbehalt der Umsatzsteuer berechtigt ist. Ist eine Endreinigung im Gesamtpreis enthalten, ist dies ebenso Bestandteil des Vertrages und muss dinglich festgesetzt werden. Ein weiterer Unterschied zu einem Mietvertrag für Wohnräume ist, dass er einseitig gekündigt werden darf.

Bietet der Vermieter zusätzliche Leistungen neben dem Wohnraum an, spricht man rechtlich nicht mehr von einem Miet-, sondern von einem Beherbergungsvertrag. Diese Serviceleistungen können einen regelmäßigen Wasch- oder Reinigungsdienst beinhalten oder auch einen täglichen Frühstücksservice. Allerdings ist der Beherbergungsvertrag auf rein gewerblicher Ebene verwendbar und darf von Privatpersonen in dieser Form nicht abgeschlossen werden.

Sicherheit und Brandschutz

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: Brandschutz

Der Brandschutz der Unterkunft ist in jedem Fall Aufgabe des Vermieters. Er ist verpflichtet Feuermelder in den Räumen anzubringen, sowie einen Feuerlöscher im Gebäude zu installieren, sofern ein Ferienhaus mit mehr als zwölf Betten zur Vermietung steht. Ratsam ist es außerdem einen Erste-Hilfe-Kasten sowie eine Liste mit Telefonnummern von Ärzten und Krankenhäusern der Umgebung anzubringen. So fühlt sich der Mieter auch im Notfall nicht im Stich gelassen.

Versicherungen

Als Haus- oder Wohnungseigentümer kennt man die Pflicht und die damit verbundene Sicherheit, Gebäudeversicherungen abzuschließen. Auch eine Hausratversicherung sollte aufgrund des Inventars nicht fehlen, sofern die Ferienunterkunft privat vermietet wird. Unfälle, technische Defekte oder auch Mängel am Gebäude selbst können unter Umständen sehr hohe, untragbare Schäden verursachen. Ist man als gewerblicher, aber auch als privater Vermieter unterversichert, sind die entstandenen Kosten aus dem eigenen Portmonee selten zu finanzieren. Zudem sollte auch bedacht werden, dass bei eventuellen Versicherungsfällen nicht nur das eigene Hab und Gut zerstört werden kann, sondern auch das Eigentum der aktuellen Mieter in Mitleidenschaft gezogen wird.

Endreinigung

Transparenz bei Preisen, Hausordnungen, Regeln und Services ist für potentielle Mieter besonders wichtig. Sie möchten bereits bei Vertragsabschluss über aufkommende Kosten informiert sein und nicht erst nach Abreise das Böse Erwachen mit Hinblick auf die Rechnung erleben.

Wege zum erfolgreichen Vermieten von Ferienwohnungen: Endreinigung

Die Endreinigung der Wohnung oder des Hauses ist immer wieder ein Thema, welches zu richterlichen Abmahnungen führt. Die Rechtsgrundlagen geben vor, dass die Preise der Endreinigung eines Ferienobjektes ganz klar als Pflichtleistung oder Wahlleistung ausgewiesen wird. Und das nicht erst in der Gesamtrechnung, sondern schon bei der Abgabe des Angebotes, spätestens jedoch beim Abschluss des Vertrages.

Ist die Endreinigung der Unterkunft also keine Wahlleistung des Kunden, muss sie bereits im angebotenen Endbreis mit inbegriffen sein und darf nicht als gesonderten Posten auf einer Rechnung aufgeführt werden. So hat der Vermieter die Wahl, die Preisangabe im Angebot beispielsweise entweder als „plus Endreinigung 50 €“ oder als „pro Woche 250 € inkl. Endreinigung“ anzupreisen. Ist die Endreinigung eine Wahlleistung des Kunden, würde dies bedeuten, der Mieter verpflichtet sich bei Nichtannahme der Leistung, die Ferienwohnung vor seiner Abreise zu reinigen und zu säubern. Um dem Mieter diese Option zu vereinfachen, stellen viele Vermieter ausreichend Reinigungsmittel und Säuberungsutensilien zur Verfügung.

Hilfe

Unterstützung bei Rechtsfragen zum Baurecht, zu Verträgen oder bei Problemen mit Mietern, empfiehlt es sich immer einen Fachanwalt zur Rate zu ziehen. Umfangreiche Hilfe findet sich auch oft in speziellen Foren im Internet. Hier können sich Vermieter untereinander austauschen und sich Ratschläge von Gleichgesinnten einholen.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
WICHTIG: Trotz sorgfältigster Recherche zu unseren Artikeln und Berichten können wir keinerlei Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen. In rechtlichen Angelegenheiten sollten Sie immer Ihren Anwalt oder Steuerberater fragen.