Privatzimmer als Monteurunterkunft

25.07.2021 | 16 Min. | Monteurunterkunft.de

Privatzimmer als Monteurunterkunft

Wer private Zimmer vermietet, muss sich an einige Standards halten und im Zweifelsfall abklären, ob er gewerbesteuerpflichtig oder umsatzsteuerpflichtig ist. Wird beispielsweise außer dem Monteurzimmer auch ein Frühstück oder ein Wäsche- und Reinigungsservice angeboten, kann dies bereits ein Gewerbe darstellen. Auskünfte sind meist bei der Stadt zu erhalten. Die Vermietung zählt ansonsten zum Nebenerwerb, muss aber in der Einkommenssteuer aufgeführt werden. Weiterhin sollte auf eine gute Hygiene geachtet werden, auch Privatzimmer können auf Wunsch vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband klassifiziert werden. Die Monteurunterkunft sollte sich an Standards halten, also beispielsweise ein abschließbares Zimmer mit entsprechender Ausstattung bieten, dazu die Benutzung sanitärer Anlagen und gern auch die Möglichkeit der Küchenbenutzung. Auf www.Monteurunterkunft.de finden Sie preiswerte Monteurzimmer auch von privat.

Ferienwohnungen von Privat: Allgemeines

Wie wird ein Privatzimmer definiert?

Ist ein privates Zimmer / eine private Unterkunft (im weitesten Sinne eine Monteurunterkunft) mit maximal acht Betten, in dem maximal Zimmer mit Frühstück oder Bett und Frühstück (Bed & Breakfast) bereitgestellt wird. Man spricht von der Vermietung eines Monteurzimmers, wenn ein einzelner Raum eines privaten Hauses oder einer privaten Wohnung zeitweise (beispielsweise während der Sommersaison) vermietet wird. Die Unterkunft wird dabei von Privatpersonen zur Verfügung gestellt.

Zimmer tageweise vermieten (innerhalb eines begrenzten Zeitraumes oder einer Saison) fällt unter die Definition Privatzimmer / Privatunterkunft.

Ein Privatzimmer mit Frühstück ist rechtlich möglich, aber gesetzlich schwammig formuliert. Die Überprüfung des Einzelfalles ist empfehlenswert.

Die Definition wurde unter genauer Anlehnung an die internationale Terminologienorm DIN EN ISO 18513 und die deutsche Touristische Informationsnorm (TIN) des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) erstellt.

Private Wohnungsvermietung: Achtung Stolpersteine! Siehe folgenden Punkt!

Privatzimmer als Monteurunterkunft: Stolpersteine

Was ist der Unterschied zwischen dem Beherbergungsbetrieb einer Ferienwohnung und der Privat Übernachtung eines Zimmers von Privat?

Bei der Vermietung von Ferienwohnungen (Gästehäuser, Gasthaus) spricht man grundsätzlich von einem Beherbergungsbetrieb in gewerblichem Umfang. Es handelt sich dabei um eine private Wohnungsvermietung.

Bei der Vermietung von privaten Zimmer spricht man von einer „Vermietung als bloße Vermögensverwaltung“. Dabei handelt es sich nicht um einen Beherbergungsbetrieb gewerblichen Umfangs.
Für den Haushalt, in dem das private Zimmer bereitgestellt wird, handelt es sich dabei um einen Nebenerwerb.

Definition Parahotellerie

Private Zimmer: Die Vermietung eines Monteurzimmers fällt unter die Bezeichnung Parahotellerie.

Als Parahotellerie bezeichnet man Möglichkeiten zur Unterkunft, die nicht von Hotels / Hostels geleistet werden. Es handelt sich dabei um eine günstigere Unterbringung, meist mit wenig bis gar keinem Service.

Die derzeitige Entwicklung der Parahotellerie

In den vergangenen Jahren hat die Parahotellerie überraschend schnell und stark aufgeholt. Es herrscht weltweit Gleichstand. Dieses starke Wachstum ist vorwiegend dem Erfolg von Online-Buchungsplattformen zuzuschreiben.

Privatzimmer als Monteurunterkunft: Frau surft im Internet

Gewerberechtliche Einordnung

Die Vermietung von Monteurzimmern / Privatunterkünften ist ein Nebenerwerb. Einkünfte von Privatpersonen, die ihre Zimmer tageweise vermieten, sind dem Nebenerwerb zuzurechnen. Auch Vermietungen, die nicht als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden, müssen ihre Einkünfte angeben – und zwar in der Einkommenssteuererklärung, Anlage V.

Definition Nebenerwerb

Von einem Nebenerwerb ist die Rede, wenn neben der zeitlich überwiegenden Ausübung eines Hauptberufes noch einer weiteren Tätigkeit nachgegangen wird. Dabei muss die Zeit, die für den Nebenerwerb aufgebracht wird, weniger als ein Drittel der Zeit der Hauptbeschäftigung betragen. Personen, die ein Privatzimmer eine Privatunterkunft im Nebenerwerb vermieten, bringen im Durchschnitt wöchentlich um die 13 Stunden dafür auf.

Es steht jedem Steuerbürger frei, neben seinem Hauptberuf einem Nebenerwerb nachzugehen. Als Nebenerwerb gilt nicht nur eine gewerblich ausgeübte Tätigkeit, sondern auch ein Minijob als Arbeitnehmer.

Bei einem Nebenerwerb fallen in der Regel keine Gewerbesteuern an.

Privatzimmer als Monteurunterkunft: Gewerbesteuern

Ab wann gilt das privat Zimmer vermieten als eine gewerbliche Tätigkeit?

Grundsätzlich ist die Vermietung unbeweglichen Vermögens keine gewerbliche Tätigkeit. Es handelt sich dabei um eine private Vermögensverwaltung. Eine gewerbliche Tätigkeit wird es unter Umständen dann,

  • wenn mehr als 8 Betten zur Verfügung stehen
  • wenn das Zimmer an häufig wechselnde Mieter vermietet wird und die Vermietung ganzjährig erfolgt

Eine gewerbliche Tätigkeit wird dann angenommen, wenn gesonderte Umstände vorliegen, die der Vermietung als Ganzes gesehen eine „von Gewinnstreben getragene Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr“ darstellt. Das heißt, sobald der Vermieter neben dem Zimmer gewisse Nebenleistungen zur Verfügung stellt, kann es unter Umständen als Gewerbe angesehen werden. (Achtung Frühstücksangebot!)Zur Abklärung im Einzelfall ist es ratsam, die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu kontaktieren.

Privatzimmer als Monteurunterkunft: Frühstücksangebot

Die Unterbringung im Gasthaus zählt zur gewerblichen Tätigkeit, auch, wenn es als Privatzimmer tituliert wird.

Nebenleistungen können sein:

  • Das Angebot der Raumpflege von Sanitär-Räumen
  • Das Angebot der Reinigung von Bettwäsche
  • Das Angebot der kostenpflichtigen Nutzung von Küche und / oder Sanitärräumen

Gewerbe- und Umsatzsteuer

Der Vermieter im Nebenerwerb ist nicht gewerbesteuerpflichtig, so lange der jährliche Gewinn die Grenze von 24.500 Euro nicht übersteigt.

Der Vermieter eines Privatzimmers / einer Privatunterkunft wird nur dann umsatzsteuerpflichtig, wenn der jährliche Freibetrag von 17.500 Euro überschritten wird.

Eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung ist im Regelfall zu führen.

Der private Vermieter einer bloßen Vermögensverwaltung ist nicht umsatzsteuerpflichtig, das gilt für

a.) Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG,
b.) Betreiber einer Liebhaberei
c.) Untervermieter der eigenen Wohnung

Der Privatvermieter einer bloßen Vermögensverwaltung kann die degressive Abschreibung (Absetzung für Abnutzung) gemäß § 7 Absatz 5 Nr. 3 EStG NICHT in Anspruch nehmen. Er kann demnach teure Anschaffungskosten nicht über einen längeren Zeitraum hinweg von der Steuer absetzen. Kleinunternehmer können jedoch den Bruttobetrag einer Anschaffung als Aufwand buchen.

Der private Vermieter einer bloßen Vermögensverwaltung ist vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Einkommenssteuer

Auch der Privatvermieter einer bloßen Vermögensverwaltung muss seine Einkünfte bei der Einkommenssteuererklärung angeben.

Der Vermieter einer Privatunterkunft hat seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung offenzulegen. Dies gilt nicht, wenn im Veranlagungszeitraum die Bagatellgrenze von 520,- Euro nicht überschritten wird. Wer sichergehen möchte, sollte die Rechtsauskunft und Hilfestellung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.

Privatzimmer als Monteurunterkunft: Steuerberater

Bestimmungen über Service und Ausstattung

Die Grundausstattung eines Privatzimmers kann einfach sein, hat aber alle Eigenschaften zu erfüllen, die auch als Standard-Eigenschaften für Mieter gelten.

Folgende Grundausstattung kann als Mieter erwartet werden:

  • Abzuschließender Raum mit Eingangstür (kein Durchgangszimmer)
  • Mindestens ein Außenfenster
  • Abfalleimer
  • Ablage für Hygieneartikel
  • Bett (Einzelbett)
  • Dusche
  • Nachttisch
  • Parkmöglichkeit im Außenbereich
  • Radio
  • Schrank
  • Spiegel
  • Stuhl
  • Tisch
  • Waschbecken
  • WC inklusive Toilettbürste und –papier
Privatzimmer als Monteurunterkunft: Toilette

Worauf sich der Mieter verlassen können muss, ist die genaue Umsetzung hygienischer Standards.

Besonders Zimmer für Monteure können oft mit einer eigenen Kochmöglichkeit aufwarten. Diese Leistung wird gerade von Monteuren (auch andere Handwerker) dankend angenommen.

Hygiene-Standards in Deutschland

Die Hygienestandards im privaten Zimmer werden nicht gleichermaßen streng ausgelegt und überwacht wie die Standards in der Hotellerie. Die Reinigung von Bettwäsche, Handtüchern und des Zimmers im Allgemeinen ist während der Vermietung dem Mieter überlassen.

Wer sich bei der Zimmerreinigung zumindest teilweise an die Hygienebedingungen der Hotellerie hält, ist prinzipiell auf der sicheren Seite. Der große Unterschied dabei: Ein Vermieter für private Zimmer muss die Aufgaben selbst wahrnehmen und darf keinen Dritten damit beauftragen.

Vorschläge zur teilweisen Umsetzung von Hygienestandards im Hotel / Hostel:

1. Checkliste zur Reinigung von Zimmer, Sanitäreinrichtungen, Bad und Boden.
2. Checkliste zur Unterhaltsreinigung: Regelmäßige Reinigung von Gegenständen und Oberflächen.

Privatzimmer als Monteurunterkunft: Staubwischen

Dazu gehört:

  • Abfallbeseitigung
  • Spinnweben und Luftweben entfernen
  • Fenster putzen
  • Lampen säubern
  • Teppichbodenreinigung
  • Reinigung von Türen und Türrahmen

Zimmer mit Frühstück / Frühstücksangebot: Was ist zu beachten?

Privatpersonen, welche ihren Gästen in der Monteurunterkunft ein Frühstück offerieren, haben sich an die Regeln des hygienischen Umgangs mit Lebensmitteln zu halten. Diese Kenntnisse werden mit der Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nachgewiesen. Der Fachbereich Gesundheitswesen bietet beim jeweiligen Landratsamt Belehrungen dieser Art an.

Vorsicht bei der Bereitstellung eines Frühstücks: Auch das kann bereits als gewerbliche Tätigkeit ausgelegt werden. Besser ist eine eigene Kochgelegenheit beziehungsweise Gelegenheit zur Zubereitung des Frühstückes für den Monteur und eventuell die Bereitstellung von frischen Brötchen.

Privatzimmer als Monteurunterkunft: frische Brötchen

Merkmale, die bei der Festsetzung des Preises berücksichtigt werden können

  • Wohnlage
  • Infrastruktur
  • Raucherzimmer
  • Ausstattung
  • Haustiere erlaubt
  • Allergikerzimmer
  • Klimaanlage
  • Kinderbett (Zimmer mit Familienanschluss)
  • Andere Einrichtungen für Kinder (z.B. Spielzeug oder Sandkasten)
  • Eigene Garage
  • Tageszeitungen
  • Zugang zu einer Bibliothek

DTV-Klassifizierung auch für Privatunterkünfte möglich

Auch, wer private Zimmer / Privatunterkünfte vermietet, hat die Möglichkeit, die Einrichtung vom deutschen Hotel- und Gaststättenverband freiwillig klassifizieren zu lassen. Diese ist nach Ausstellung jeweils für drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Frist kann die Klassifizierung wiederholt werden.

Folgende Kriterien werden vom DTV berücksichtigt:

  • Infrastruktur
  • Räumlichkeiten
  • Aussicht
  • Freizeitmöglichkeiten
  • Art der Vermietung und des Objekts
  • Balkon und Terrasse
  • Garten, Hof und Parkplatz
  • Zufahrt und Zugang
Privatzimmer als Monteurunterkunft: Sternevergabe

Privat Zimmer vermieten: Sternevergabe

P* - einfache und zweckmäßige Unterkunft
Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzung ist möglich.
P** - Unterkunft mit mittleren Komfort
Guter Zustand und solide Qualität.
P*** - Unterkunft mit gutem Komfort
Bessere Qualität, optisch ansprechend.
P**** - Unterkunft mit gehobenem Komfort
Ansprechende Qualität, aufeinander abgestimmter Gesamteindruck.
P***** - Unterkunft mit erstklassigem Komfort
Großzügiges Angebot. Herausragende Qualität. Sehr gepflegter, außergewöhnlicher Gesamteindruck.

Zur Info: Bestimmungen zur Barrierefreiheit

Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) ist am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Für das Gastgewerbe wurde bereits die Bindung der Konzession daran gebunden. Das BGG sieht außerdem freiwillige Zusatzvereinbarungen mit anerkannten Behindertenverbänden vor.

Die erste Zielvereinbarung war dabei die standardisierte Erfassung bzw. Darstellung barrierefreier Angebote. Wer die zur Verfügung gestellten Piktogramme nutzt, verpflichtet sich zur Einhaltung der zugrundeliegenden Standards.

Privatzimmer als Monteurunterkunft: Barrierefreiheit

Folgende Piktogramme sind für die Kennzeichnung von Barrierefreiheit möglich:

  • Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für Geäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nichtmotorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können.
  • Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
  • Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für sehbehinderte und blinde Gäste.
  • Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für gehörlose und schwerhörige Gäste.
  • Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe für alle Gäste mit körperlichen oder sensorischen Einschränkungen.

Mehr zur Barrierefreiheit in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben finden Sie unter https://www.klassifizierung.de/definition/barrierefreiheit/.

Allgemein standardisierte Piktogramme nach dem Deutschen Tourismusverband

Privatzimmer als Monteurunterkunft: Piktogramme

Folgende standardisierten offizielle Piktogramme wurden vom Deutschen Tourismusverband aufgelistet – eine vollständige Auflistung:

  • Fernseher im Zimmer
  • Fernsehraum
  • Pay-TV im Zimmer
  • Radio im Zimmer
  • Telefon im Zimmer
  • Business-Zimmer
  • Nichtraucher-Zimmer
  • Allergiker-Zimmer
  • Zimmer mit Balkon
  • Kongress-Zimmer
  • Safe im Zimmer
  • Bar im Zimmer
  • Betten-Anzahl
  • Klimaanlage
  • Kinderbett
  • Konferenzraum
  • Einrichtung für Behinderte
  • Vergünstigungen und Einrichtungen für Kinder
  • Hotel Check-In
  • 24h – Rezeption
  • Gepäckservice
  • Zimmerservice
  • Getränke auf Etage
  • Wäscheservice
  • Ruhiges Schlafen
  • Lift
  • Hauseigener Parkplatz
  • Eigene Garage
  • Hunde erlaubt
  • Bar
  • Café im Haus
  • Restaurant
  • Regionale Küche
  • Diätküche
  • Vollwertkost
  • Eigene Bäckerei
  • Eigene Konditorei
  • Kur im Haus
  • Tennishalle
  • Eigene Metzgerei
  • Wellness – Einrichtungen
  • Squash
  • Eigene Produktion
  • Kneipp-Anwendungen
  • Golfplatz
  • Frisör
  • Dampfbad
  • Minigolf
  • Shop
  • Badelandschaft
  • Reiterhof
  • Juwelier
  • Beautyfarm im Haus
  • Reiten
  • Fitnessraum
  • Garten / Park
  • Angeln
  • Massage
  • Garten / Liegewiese
  • Surfen
  • Solarium
  • Kinderspielplatz
  • Tauchen
  • Whirlpool
  • Disco
  • Segeln
  • Außenschwimmbad
  • Billard
  • Tischtennis
  • Hallenbad
  • Ballspiele
  • Kegeln / Bowling
  • Sauna
  • Tennis
  • Mountainbike
  • Klettern
  • Taxistand
  • Theater
  • Wandern
  • Bus – Entfernungen
  • Historische Gebäude
  • Wintersportarten
  • Bahn – Entfernungen
  • Zusammenarbeit mit Reisebüros
  • Skilift
  • Fahrradverleih
  • Schlittschuhlaufen
  • Fahrradunterstand
  • Rodeln
  • Bootsverleih
  • Zentrum
  • Bootsausflüge
  • Randlage
  • Rad- und Wanderwege
  • Zelten
  • Weingut
  • Bauernhof mit Tieren
  • Weinproben
  • Bauernhof ohne Tiere
  • Museum / Ausstellung
  • Autobahn – Entfernungen
  • Bibliothek
  • Autoverleih
  • Tageszeitungen

Die Piktogramme können hier eingesehen werden: https://www.deutschertourismusverband.de/fileadmin/Mediendatenbank/PDFs/Piktogramme_Ueberblick.pdf

Bestimmungen zur reinen Vermögensverwaltung bei Privatunterkünften

Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag

Ein Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag kann sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Grundsätzlich wird mit dem Mieter ein Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag nach BGB abgeschlossen.

Privatzimmer als Monteurunterkunft: BGB

Der Abschluss eines solchen verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen: Die Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer bereitzuhalten. Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.

Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist gleich wie jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu behandeln. Der Beherbergungsvertrag kann nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst / gekündigt werden. Es besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung.

Bei Nicht-Inanspruchnahme des gebuchten Zimmers, ist Mieter rechtlich verpflichtet, den Preis für das bereitgehaltene Zimmer zu bezahlen (Erfüllungsanspruch). Betriebskosten können, je nach Einzelfall, anspruchsmindernd abgerechnet werden.

In den meisten Fällen wird eine Stornierung vier Wochen vor Anreise akzeptiert.

Aktuell gültige Preise immer mit Einbeziehung der Endreinigung

Privatzimmer als Monteurunterkunft: Endreinigung

Eine Endreinigung darf nicht extra verrechnet werden.
Vermieter für private Zimmer müssen nach § 7 Absatz 3 der Preisangabenverordnung (PAngV) entweder im Zimmer oder beim Eingang an gut sichtbarer Stelle ein Preisverzeichnis aushängen. Zimmerpreise sind immer unter Einbeziehung der Endreinigung und gegebenenfalls des Frühstückspreises anzugeben. Der nächste Mieter kann sich bei der erfolgten Endreinigung die vollständige Einhaltung hygienischer Standards erwarten. Siehe dazu Punkt 3.1. „Hygiene-Standards im Privatzimmer“.

Das Nichtraucherschutzgesetz gilt nicht allgemein in den zu vermietenden Räumlichkeiten

In den zu vermietenden Räumlichkeiten eines Privatzimmers / einer Privatunterkunft entscheiden diejenigen, die privat Zimmer vermieten. In vielen Unterkünften ist jedoch das Rauchen nur noch auf Terrasse, Balkon oder eigens dafür vorgesehenem Raucherraum erlaubt.

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG)

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz verbietet das Rauchen in allen Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Erlassen wurde es als Teil des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens.

Das Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSchG)
Nach dem Landesnichtraucherschutzgesetz in den meisten Ländern in Deutschland gilt ein Rauchverbot unter anderem in Schulen, Jugendhäusern, Tageseinrichtungen für Kinder, Behörden, Dienststellen und allen Einrichtungen des Landes und der Kommunen sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gaststätten. Speiserestaurants/Speisesäle von Gaststätten unterliegen ebenfalls dem Rauchverbot. Vom Rauchverbot nicht umfasst sind jedoch die Eingangsbereiche und Foyers (auch im Barbereich) der Beherbergungsbetriebe, soweit das Speiserestaurant von diesem Bereich vollständig abgetrennt ist. Das Landesnichtraucherschutzgesetz gilt nicht in den Gästezimmern sämtlicher Beherbergungsbetriebe.

Privatzimmer als Monteurunterkunft: Rauchverbot

City-Tax, Kulturförderabgabe für Berlin, Köln und weitere

Seit Januar 2014 wird in Berlin eine City-Tax und in Köln eine Kulturförderabgabe in Form einer indirekten Steuer (5% des Netto-Übernachtungspreises) eingehoben. Bettensteuerbefreit sind alle, die nicht privat reisen. Also beispielsweise Berufsreisende, Handwerker und Monteure. Dabei muss jedoch nachgewiesen werden, dass die Übernachtung beruflich bedingt ist.

City-Tax in anderen Städten (gilt nicht für Berufsreisende und als Monteurzimmer):

Privatzimmer Berlin: Ja
Privatzimmer Köln: Ja
Privatzimmer Hamburg: Ja
Privatzimmer München: Ja
Privatzimmer Bremen: Ja
Privatzimmer Dresden: Ja
Privatzimmer Frankfurt am Main: Ab Mitte / Ende 2017: Ja
Privatzimmer Hannover: Nein
Privatzimmer Düsseldorf: Nein

Ordnungsrecht: Gewerbeanzeigenpflicht entfällt bei Bagatellvermietungen

Eine Gewerbeanzeigenpflicht entfällt bei Bagatellvermietungen. Wo konkret die Grenze zur Bagatellvermietung liegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Das heißt: Betriebe bis zu acht Betten ohne jegliche Nebenleistungen brauchen kein Gewerbe anmelden.
Der Begriff „Bagatellvermietungen“ ist nur schwammig definiert. Als Richtschnur kann die Bagatellgrenze des Finanzamtes von 520,- Euro hergenommen werden. Der Entfall der Gewerbeanzeigenpflicht ist jedoch immer pro Einzelfall prüfen zu lassen.

Das Bundesdatenschutzgesetz muss ausnahmslos eingehalten werden

Das BDSG ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verwendung ihrer personenrelevanten Daten. Juristische Personen unterliegen nicht dem BDSG. Der Vermieter ist dem Datengeheimnis verpflichtet.

Auszüge aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Februar 2015 (BGBl. I S. 162) geändert worden ist"

Ein Auszug allgemein relevanter Informationen zum Bundesdatenschutzgesetz:

Erster Abschnitt
Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er [...] in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen

[...]

(2) Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen.[...]

(3) Erheben ist [...] Beschaffen von Daten über den Betroffenen.

(4) Verarbeiten ist [...] Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren [...] Löschen [...].

[...]

(5) Nutzen ist jede Verwendung personenbezogener Daten, [...]

(7) Verantwortliche Stelle ist jede Person oder Stelle, die [...] Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder [...] durch andere im Auftrag vornehmen lässt.

[...]

§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit

[...] sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. [...]

§ 7 Schadensersatz

Fügt eine verantwortliche Stelle dem Betroffenen durch [...] unzulässige oder unrichtige Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten einen Schaden zu, [...] zum Schadensersatz verpflichtet. [...]

Dritter Unterabschnitt
Aufsichtsbehörde

[...]

§ 38 Aufsichtsbehörde

(1) Die Aufsichtsbehörde kontrolliert die Ausführung dieses Gesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz, [...]

(6) Die Landesregierungen [...] bestimmen die [...] zuständigen Aufsichtsbehörden.

Vollständiges Bundesrecht:
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/index.html
Privat Zimmer vermieten: Unsere Plattform ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner.

Absicherung und Hilfestellung für den Vermieter von Monteurzimmern

Privatzimmer als Monteurunterkunft: Absicherung

Versicherungen

Empfohlen werden von der Versicherungswirtschaft der Abschluss einer Haus- oder Wohnungsbesitzerhaftpflichtversicherung. Um sich bestmöglich abzusichern, ist eine persönliche Beratung mit einer Versicherungsagentur auch für Monteurzimmer-Anbieter unerlässlich.

Monteurunterkunft.de

Die Plattform bietet Vermietern eines privaten Zimmers mit Frühstück – Angebotes (Bett und Frühstück) die Möglichkeit, sich im Internet weltweit zu präsentieren. So können Sie Ihr privates Zimmer während der Saison gut auslasten. Unsere Kunden sind in erster Linie Monteure, es informieren und buchen auch immer mehr Geschäftsreisende des Klein- und Mittelgewerbes und Pendler über unsere Seite.

Privatzimmer als Monteurunterkunft vermieten

Vermiete Deine Monteurzimmer erfolgreich über unser Monteurzimmer-Portal.


  • Tausende Zimmersuchende im Monat
  • Als Neukunde 30 Tage kostenfrei testen
  • Kostenloser Support
  • Hohe Auslastung Deiner Unterkunft

Wie findet man eine geeignete Monteurunterkunft / Monteurwohnung?

Das Vermittlungs-Portal für Zimmer

Auf der Seite finden Sie unkompliziert und schnell eine Möglichkeit, um günstig zu übernachten. Die Seite ist ein Portal für alle, die an Privatzimmer Vermietung interessiert sind. Für alle, die eine persönliche Beratung schätzen, gibt es die Möglichkeit, telefonischen Kontakt aufzunehmen, um Fragen zum Privatzimmervermittlungs-Portal abzuklären. Eine private Unterkunft mieten kann so einfach sein! Auch der Markt der privaten Wohnungsvermietung wird durch diese Plattform abgedeckt.

Für Deutschland gebührenfreie Telefonnummer: 0800 – 440 – 1213

Privatzimmer als Monteurunterkunft: Telefon

Telefonsprechzeiten:
MO-DO: 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
FR: 9:00 – 13:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr

Das Unternehmen Monteurunterkunft Deutschland ist Mitglied im Deutschen Vermieterschutzbund.

Finden Sie hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
https://www.monteurunterkunft.de/impressum.php

Günstige Übernachtung:

  • Nutzen Sie die Suche nach einer Monteurunterkunft direkt an der Baustelle.
  • Scannen Sie ganz Deutschland über die Möglichkeit einer Übernachtung einfach und bequem ab!
  • Finden Sie mit der Detailsuche die für Sie bestgeeignete Übernachtung.
  • Suchen Sie das Bundesland oder die Stadt ab, in der Sie eine Monteurunterkunft suchen.
  • Informieren Sie sich über den Punkt „Mieter-Info“ zu allen für Sie relevanten Fragen.

Sie suchen eine Monteurwohnung?

Auf Monteurunterkunft.de können Sie auch nach einer geeigneten Monteurwohnung suchen, die Sie allein oder gemeinsam mit Ihren Kollegen im WG-Stil beziehen können.

Wohnung tageweise mieten?
Auf dem Vermittlungsportal finden Sie, wonach Sie suchen!

Weiterführende Links zum Thema

Deutscher Tourismusverband für rechtliche Fragen und mehr:
http://www.deutschertourismusverband.de

Die Verwertungsgesellschaft für die Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen
https://www.vg-media.de/de/

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
https://www.gema.de

Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT)
http://www.germany.travel/de/index.html

DEHOGA
http://www.dehoga-bundesverband.de/

Internationale Terminologienorm DIN EN ISO 18513: www.beuth.de

Standards zur Klassifizierung von Privatzimmern / Privatunterkünften
http://www.klassifizierung.de und http://www.deutschertourismusverband.de/qualitaet/sterneunterkuenfte.html

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
WICHTIG: Trotz sorgfältigster Recherche zu unseren Artikeln und Berichten können wir keinerlei Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen. In rechtlichen Angelegenheiten sollten Sie immer Ihren Anwalt oder Steuerberater fragen.