Mängel in der Monteurunterkunft
Was tun als Mieter?

08.05.2021 | 13 Min. | Monteurunterkunft.de

Mängel in der Monteurunterkunft: Ratschläge und Tipps für Mieterinnen und Mieter

Ein Monteurzimmer wird meist aus der Distanz gebucht – das Risiko, dass Mängel vorhanden sind, ist also groß. Durch das sorgfältige Lesen von Kundenbewertungen und das Betrachten von Fotos lassen sich Fehlgriffe vermeiden. Außerdem ist es ratsam, die Annonce samt Fotos auszudrucken und Unklarheiten per E-Mail zu klären, denn: Diese Unterlagen sind juristisch als Nachweise anerkannt. Des Weiteren sollten Mieter bei der Buchung einer Monteurunterkunft lange Mietzeiten vermeiden und sich stattdessen die Option für eine Verlängerung sichern. Am Einzugstag sollten Mieter ein Einzugsprotokoll erstellen, in dem die Sauberkeit des Zimmers, die Funktionstüchtigkeit von elektrischen Geräten und eventuell vorhandene Schäden festgehalten werden. Bei gravierenden Mängeln hat der Mieter die Möglichkeit, die Miete zu mindern, einen Schadenersatz zu fordern oder die fristlose Kündigung einzureichen.

Neben allen Vorteilen birgt die Buchung einer Unterkunft aus der Distanz auch so manches Risiko. Schließlich ist es keine Seltenheit, dass Standort und Ausstattungsmerkmale in der Realität häufig erheblich von den in der Annonce ausschließlich positiv klingenden Beschreibungen abweichen. Im schlimmsten Fall handelt es sich dabei nicht nur um minimale optische Unterschiede. Vielmehr weisen die gebuchten Unterkünfte gravierende Mängel auf, die einen bleibenden Schatten auf den Aufenthalt werfen.

Neben all diesen Unkenrufen gibt es jedoch auch eine gute Nachricht und die lautet, dass es ausreichend Möglichkeiten gibt, um sich auf derart unliebsame Situationen vorzubereiten. Wie Sie sich als Mieterin bzw. Mieter im konkreten Fall angemessen verhalten oder optimalerweise ein derartiges Szenario sogar vermeiden können, sind nur einige der Aspekte, die in diesem Beitrag zur Sprache kommen sollen.

Eingehende Recherche vor der Buchung als effektives Mittel der Prävention von Problemen mit Vermietern

Mängel in der Monteurunterkunft: Wer? Wie? Wo? Was?

Um sich als Mieterin bzw. Mieter selbst vor Unannehmlichkeiten zu schützen, empfiehlt sich eine genaue Studie der unterschiedlichen Angebote in der Rubrik „Monteurunterkünfte, Ferienwohnungen etc.“

Fotos und Kundenbewertungen: So lauten die beiden Säulen, die im Idealfall Vertrauen aufbauen und Sie von der Seriosität des Anbieters überzeugen. Grundsätzlich sollten Sie sich dabei jedoch auch die Zeit nehmen, verschiedene Seiten zu vergleichen, um einen möglichst authentischen ersten Eindruck von Ihrer Wunschimmobilie zu erhalten. Und wie bei allen Verträgen lautet auch hier die Faustregel: Verlassen Sie sich als Mieterin bzw. Mieter nicht auf mündliche Aussagen, sondern machen Sie so viel wie möglich schriftlich. Sollten Sie Fragen zu einer für Sie interessanten Unterkunft haben, so zögern Sie nicht, die vermietende Partei via E-Mail zu kontaktieren.

Mängel in der Monteurunterkunft: Mann schreibt Mail

Auf diese Weise sichern Sie sich in doppelter Hinsicht ab, indem Sie sich erstens aus persönlichem Interesse vergewissern, dass die Beschreibung tatsächlich noch aktuell ist und Sie folglich mit dem zugesagten Komfort rechnen dürfen, und zweitens im Falle von fehlenden Ausstattungselementen oder gravierenden Abweichungen zu den versprochenen Leistungen ein juristisch anerkanntes Mittel in den Händen halten, um Ihre Rechte einzufordern. Ebenfalls bewährt hat sich der Ausdruck der im Internet veröffentlichen Fotos und der anschließende Vergleich mit dem tatsächlichen Objekt inklusive Einrichtung und technischen Geräten. " Zusammenfassend ist an dieser Stelle festzuhalten, dass Sie als Mieterin bzw. Mieter mit etwas Vorarbeit und ausführlichem, klärendem Schriftverkehr das Risiko, an eine Monteurunterkunft zu geraten, die weder den in der Annonce gemachten Angaben noch Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht, auf ein Minimum reduzieren. "

Vorsicht ist bekanntermaßen besser als Nachsicht: Vermeiden Sie lange Mietzeiten!

Sie zählen zu den Menschen, die auf Nummer sicher gehen und für den auswärtigen Arbeitsaufenthalt oder Urlaub verständlicherweise eine gemütliche Unterkunft haben möchten? Dann zählen Sie zu der 'Risikogruppe', die Monteurzimmer gerne für einen langen Zeitraum im Voraus bucht. Sollten Sie bis dato mit dieser Strategie gute Erfahrungen gemacht haben, so ist das Glück auf Ihrer Seite. Natürlich gibt es hier ohnehin keine endgültige Garantie, die sicherstellt, dass Sie aus der Ferne einen Einfluss darauf haben, dass die von Ihnen gebuchte Unterkunft in vollem Umfang der Ausschreibung entspricht. Jedoch gibt es Möglichkeiten, sich wenigstens ein wenig abzusichern.

Mängel in der Monteurunterkunft: absichern

Eine beliebte Variante ist die feste Buchung für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum, sprich wenige Tage bis zu einer Woche, in Verbindung mit der Aussicht auf eine Verlängerung. Diese Option sollte mit der vermietenden Partei abgesprochen werden. Grundsätzlich erweist sich diese Verfahrensweise als optimal, da Sie sich damit alle Möglichkeiten offenhalten.

Zudem können Sie sich erst einmal vor Ort umschauen, ob die Unterkunft tatsächlich Ihren Erwartungen entspricht oder ob Sie es vorziehen, nach einer Alternative zu suchen. Eventuelle Mängel oder fehlende Ausstattungselemente können aus dieser Position ebenfalls viel leichter und mit einer größeren Aussicht auf Erfolg moniert werden, zumal dem Vermieter bzw. der Vermieterin sicherlich daran gelegen ist, einen zuverlässigen und vielleicht sogar immer wiederkehrenden Mieter zu halten. Wird Ihren Bitten anstandslos nachgekommen oder entspricht die gebuchte Unterkunft bereits bei Einzug Ihren persönlichen Vorstellungen, so haben Sie vor Ort jederzeit die Gelegenheit die Mietzeit zu verlängern.

Mängel in der Monteurunterkunft: Sofortiger Rundum-Check verhindert Eskalation

Ein weiteres bewährtes Mittel der Schadensbegrenzung ist eine gründliche Bestandsaufnahme der örtlichen Gegebenheiten am Einzugstag. Hier sollten Sie als Mieterin bzw. Mieter nicht nachlässig sein und der Versuchung erliegen, Ihrem Vermieter blind zu vertrauen. Denn häufig werden kleinere Mängel von diesem auch einfach nur übersehen. Versäumen Sie an diesem Punkt eine gründliche Rundum-Kontrolle, so laufen Sie Gefahr, für Schäden, die Sie erst später entdecken, aufkommen zu müssen.

Mängel in der Monteurunterkunft: Schaden entdeckt

Ein bewährtes Hilfsmittel, das Sie auf ganz formelle und rechtliche Weise absichert, ist das Einzugsprotokoll, das neben der Schlüsselübergabe auch eine Begehung der gemieteten Monteurunterkunft bzw. Ferienimmobilie regelt. Dabei wird der Zustand von Zimmer bzw. Wohnung inklusive sämtlicher Einrichtungsgegenstände und Ausstattungselemente eingehend geprüft. Erstes Kriterium ist die Sauberkeit von Küche, Bad, Wohn- und Schlafbereich. Auch Fliesen und Teppiche sollten gründlich nach hygienischen Gesichtspunkten untersucht werden. Schäden im Bad können im Vorfeld erkannt werden, indem Sie einfach den Wasserhahn, die Dusche und Toilettenspülung betätigen, um eine einwandfreie Funktionsweise sicherzustellen. Ebenfalls überprüft werden sollten, falls vorhanden, elektrische Geräte wie Herd, Kühlschrank, Mikrowelle, Fernseher etc.. " Idealerweise stützen Sie Ihre Beweisführung mithilfe von Fotos der jeweiligen Schäden. " Im Anschluss an die Begehung wird jeder noch so kleiner Mangel eingetragen. Idealerweise stützen Sie Ihre Beweisführung mithilfe von Fotos der jeweiligen Schäden. In dem Protokoll wird der vermietenden Partei eine Frist gesetzt, bis wann die Mängel zu beseitigen sind. Damit sind Sie als Mieterin bzw. Mieter in jeglicher Hinsicht auf der sicheren Seite. Schließlich sparen Sie sich auf diesem Wege nicht nur kostbare Zeit für oftmals ohnehin erfolglose Mahnungen, sondern Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Recht auf Mietminderung ohne jegliche Komplikationen geltend zu machen, sollte die vermietende Partei in dem vorgegebenen Zeitraum nicht ihren Pflichten nachkommen.

Mietminderung, Schadensersatz und Vertragskündigung: Ihre Rechte als Mieter bei Mängeln in Ferien- und Monteurunterkünften

Auf den ersten Blick mag dieses Trio erst einmal abschreckend wirken, prophezeit es doch mühselige Streitereien, die Ihnen die Freude an der gebuchten Unterkunft nehmen. Sollten Sie jedoch nicht gemäß der in den ersten Absätzen vorgeschlagenen Maßnahmen vorgesorgt haben, so kommen Sie häufig nicht darum herum, zu drastischeren Mitteln zu greifen.

An dieser Stelle vielleicht noch einmal der Hinweis für alle, die sich mit formellen Angelegenheiten schwertun: Hierbei handelt es sich um weitverbreitete Routineverfahren, die dazu dienen, Ihre Rechte als Mieterin bzw. Mieter zu wahren und im Bedarfsfall durchzusetzen. Emotionen spielen dabei nach dem Gesetz keine Rolle, auch wenn sie oftmals trotzdem beteiligt sind.

Mängel in der Monteurunterkunft: feuchte Wand

Vielmehr geht es um die nüchtern kalkulierte Rechnung, dass Sie auf Leistungen, die Sie bezahlt haben, verzichten müssen. Feuchte Wände und Schimmel, verstopfte Abflüsse, undichte Fenster und Türen: das sind nur einige Beispiele für besonders häufig auftretende Mängel, die größtenteils erst in der Zeit nach Einzug auffallen. In diesen Fällen ist also umgehendes Handeln gefragt, um den Schaden sowohl für die gemietete Unterkunft als auch für Sie, Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden, so gering wie möglich zu halten.

Ein in diesem Zusammenhang wichtiger Hinweis bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem der Mangel für Sie als Mieter offensichtlich geworden ist. Sollten Sie beispielsweise bereits bei Vertragsabschluss davon Kenntnis haben, so ist er aus juristischer Perspektive Bestandteil des Vertrages, den Sie mit Ihrer Unterschrift besiegeln und folglich akzeptieren. In diesem Fall haben Sie keine Möglichkeit mehr, im Nachhinein eventuelle Ansprüche auf Mietminderung oder Schadensersatz geltend zu machen.

Exkurs Mietrecht sowie Anspruch auf Preisminderung bzw. Schadensersatz

In diesem Abschnitt ist nochmals zu betonen, dass Sie sich unter keinen Umständen auf einen mündlichen Vertrag einlassen sollten. Denn im Falle juristischer Auseinandersetzungen sind Sie hier eindeutig im Nachteil, da Sie keine Nachweise haben. Buchen Sie Ihre Monteurunterkunft hingegen schriftlich, - und dies bezieht sich natürlich auch oder sogar in erster Linie auf die zeitgemäße Variante der Online-Buchung -, so halten Sie mit der Bestätigungsmail die moderne Fassung eines Mietvertrages in den Händen.

Ein Dokument also, das Sie zwingend benötigen, wenn Sie während Ihrer Zeit in der Ferien- bzw. Monteurunterkunft Mängel feststellen und Ihr Recht auf eine Beseitigung des Schadens geltend machen möchten. Mietminderung: das ist das Stichwort, wenn vorab zugesicherte Eigenschaften in der Realität nicht gegeben sind oder das gemietete Objekt offensichtliche Mängel aufweist.

Mängel in der Monteurunterkunft: kein Balkon

Unter die erste Kategorie fallen beispielsweise ein angeblich vorhandener Balkon, eine Terrasse mit Panoramablick sowie eine Klimaanlage. Geräusch- und Geruchsbelästigung sowie Ungezieferbefall sind häufig anzutreffende Beispiele für die zweite Rubrik. Werden diese von Ihnen als Mieterin bzw. Mieter erst nach Einzug bemerkt, so sollten Sie sich schnellstens mit aussagekräftigen Belegen an die vermietende Partei wenden.

Idealerweise verwenden Sie dafür einschlägige Fotos, mögliche Zeugenaussagen oder Mängelprotokolle, die von Personal und/ oder anderen Gästen unterzeichnet worden sind. Die Höhe der einzufordernden Mietminderung orientiert sich an Dauer und Umfang der Beeinträchtigung.

Schadensersatz benennt die Forderungen, die ein Mieter über die Mietminderung hinaus stellen kann. Ist der Vermieter beispielsweise Ihrer Bitte nach einer fristgebundenen Schadensbeseitigung nicht nachgekommen oder hat den Mangel verursacht, dann haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Sollten Sie zum Beispiel nach Ihrem Aufenthalt in einem von Ungeziefer befallenen Monteurzimmer auch bei sich zu Hause auf unwillkommene Gäste stoßen, so können Sie im Rahmen der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches eine Übernahme der Kosten für die Schädlingsbekämpfung verlangen.

Mängel in der Monteurunterkunft: Schädlingsbekämpfung

Auf die Kündigung als sozusagen letzte Strategie des Mieters, Mängel in der gebuchten Ferienimmobilie zu monieren, soll hier nur kurz eingegangen werden, zumal sie ausgesprochen selten vorkommt. Ein Grund für dieses Phänomen liegt sicherlich in der Tatsache, dass aufgrund der in der Regel kurzen Mietdauer nur eine außerordentliche Kündigung infrage kommt. Da der Schaden für eine derart endgültige Maßnahme erheblich sein muss, wird diese in der Praxis nur in Ausnahmefällen umgesetzt.

Abgesehen davon profitieren Sie als geschädigter Mieter nicht wirklich von dieser Option, zumal bereits geleistete Mietzahlungen nicht zurückerstattet werden und Sie lediglich von zukünftigen Ansprüchen befreit sind.

Mängel im Monteurzimmer effektiv vermeiden oder wirkungsvoll anzeigen und anmahnen: ein Fazit

Natürlich gibt es immer Situationen, auf die man sich nicht vorbereiten kann. Befolgen Sie jedoch die in diesem Beitrag aufgeführten Ratschläge und Tipps so haben Sie eine gute Chance, mit Ihrer im Vorfeld wohldurchdachten Entscheidung für eine ">Monteurunterkunft richtig zu liegen. Im Idealfall selektieren Sie also bereits bei der Recherche von potentiellen Ferienimmobilien und erkennen dabei Vermieter, die ihre Pflichten nicht wirklich ernst nehmen beispielsweise an der unzuverlässigen und wenig verbindlichen Kommunikation via E-Mail.

Mängel in der Monteurunterkunft: keine E-Mail

Versierte und seriöse Anbieter von Ferienimmobilien werden hingegen bemüht sein, Ihnen alle Antworten ausführlich, wahrheitsgetreu und in jeglicher Hinsicht für Sie zufriedenstellend zu beantworten. Dazu zählen detaillierte Angaben zu der jeweiligen Unterkunft, zum Standort und zur Ausstattung.

Diskutiert werden sollten auf diesem Wege auch gleich Themen wie Mietzahlungen, Dauer und Verlängerung der Mietzeit etc.. Natürlich können Sie gleich bei mehreren Vermieterinnen bzw. Vermietern, die Sie interessieren, nach demselben Schema verfahren, im Anschluss die Ergebnisse auswerten und die für Sie sympathischste Lösung, sei es nun mit Blick auf die Person der vermietenden Partei oder auf die Immobilie selbst, wählen.

Orientieren Sie sich auf einschlägigen Seiten auch an Ratings, Kommentaren und Bewertungen durch andere Mieter sowie an dem Profil der jeweiligen vermietenden Partei.
Und sollten Sie trotz aller löblichen Vorsorgemaßnahmen doch Mängel in Ihrer Monteurunterkunft feststellen, so bleiben Sie optimistisch und unterstellen Sie nicht gleich böse Absichten. Vielleicht haben Sie ja Glück und Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter hat die Schwachstellen, auf die Sie sie natürlich als gewissenhafter Mieter umgehend hinweisen werden, nur übersehen und wird alles daransetzen, diese so schnell wie möglich zu beseitigen, um Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen.

Sollten Sie hingegen doch einmal an einen uneinsichtigen Vermieter geraten, so verlieren Sie keine kostbare Zeit und machen Sie ohne zu zögern von Ihren Rechten Gebrauch, die sich in erster Linie in dem besagten Trio Schadensersatz, Mietminderung und Kündigung zusammenfassen lassen. Auf diese Weise machen Sie zu Recht Ihren Anspruch auf einen ungetrübten Aufenthalt in einer Monteur- bzw. Ferienunterkunft geltend, die keine Wünsche mehr offenlässt.

Mängel in der Monteurunterkunft: schlechte Bewertung

Und sollte es tatsächlich zu Rechtsstreitigkeiten kommen, so vergessen Sie nicht, im Nachhinein zukünftigen Mietern von Monteurunterkünften ein ähnliches Prozedere zu ersparen, indem Sie beispielsweise einen entsprechenden Kommentar auf der Seite hinterlassen, auf der Sie die im wahrsten Sinne des Wortes mangelhafte Unterkunft gemietet haben.

Im Idealfall tragen Sie auf diesem Wege dazu bei, dass der Markt der Monteur- und Ferienimmobilien professioneller, transparenter und kundenfreundlicher wird und dass der Arbeits- bzw. Urlaubsaufenthalt in einer fremden Stadt für andere Mieterinnen und Mieter so harmonisch und reibungslos wie irgend möglich abläuft.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
WICHTIG: Trotz sorgfältigster Recherche zu unseren Artikeln und Berichten können wir keinerlei Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen. In rechtlichen Angelegenheiten sollten Sie immer Ihren Anwalt oder Steuerberater fragen.