Kirchensteuer für Vermieter von Unterkünften

17.04.2021 | 13 Min. | Monteurunterkunft.de

Kirchensteuer für Vermieter von Handwerkerzimmern, Monteurwohnungen sowie Arbeiterzimmern

Wer Monteurzimmer vermietet, muss neben zahlreichen anderen Abgaben oft auch Kirchensteuer entrichten. Die Finanzämter ziehen den Obolus über die Einkommenssteuer ein und leiten ihn an Religionsgemeinschaften weiter. Die Höhe hängt von den erwirtschafteten Einkünften des Vermieters ab, wobei sich der Prozentsatz je nach Bundesland unterscheidet. Im Schnitt liegt er bei etwa neun Prozent. Mit wachsendem Einkommen steigt auch der zu leistende Betrag. Von der Kirchensteuer ausgenommen sind jene Vermieter, die keiner christlichen Religionsgemeinschaft angehören oder die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben. Weiterhin gibt es das Kirchgeld. Es wird erhoben, wenn ein Ehepartner keiner Kirchengemeinschaft angehört, die der Körperschaft des öffentlichen Rechts entspricht. Als Berechnungsgrundlage des Pauschalbetrags dient das gemeinsam zu versteuernde Einkommen.

Wer in Deutschland Unterkünfte für Monteure, Handwerker, Arbeiter oder Berufsreisende vermietet, muss unter Umständen neben vielen anderen Steuern und Abgaben auch die sogenannte Kirchensteuer entrichten. In den nachfolgenden Abschnitten erfahren Sie was das ist, wer sie zahlen muss und in welcher Höhe sie erhoben wird. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in die geschichtlichen Zusammenhänge, die Formen dieser Steuer und wie sie selbige sparen können.

Ein Blick in die Vergangenheit

Kirchensteuer für Vermieter Blick in die Vergangenheit

Mit der Bevölkerungszunahme und dem damit einhergehenden Wachstum der Städte sowie der einsetzenden Industrialisierung zu Beginn des 19. Jahrhunderts wuchs auch das Aufgabenfeld der verschiedenen Kirchen. Dies führte unter anderem zu höheren Kosten für karitative Einrichtungen sowie Seelsorger, welche durch die Erhebung der Kirchensteuer ausgeglichen werden sollte. Jedoch wurde sie in Deutschland nicht gleichzeitig eingeführt. 1827 begann die Region Lippe-Detmold mit der Einziehung der neuen Steuer, einige Jahre später folgten weitere Provinzen ihrem Beispiel, bis das Königreich Bayern im Jahr 1892 als letzter Bezirk nachzog.

Aber erst seit Anfang des vergangenen Jahrhunderts kann von einer Kirchensteuer die Rede sein, wie sie uns in der heutigen Zeit bekannt ist. Denn zu diesem Zeitpunkt sorgte der preußische Staat flächendeckend für deren Einführung in den evangelischen sowie katholischen Ortschaften und übernahm somit das Verwalten der Kircheneinnahmen. Heute sind dafür die jeweiligen Finanzämter zuständig, welche den Obolus für die Gotteshäuser über die Einkommenssteuer einziehen und anschließend, nach dem Abzug einer Aufwandsentschädigung, an die entsprechenden Kirchen weiterleiten.

Prinzipiell wird dabei nicht zwischen katholischer sowie evangelischer Konfession unterschieden, da die Religionszugehörigkeit des Steuerpflichtigen eine untergeordnete Rolle spielt. Aufgrund statistischer Berechnungen wird ein Verhältnis beider Konfessionen gebildet, nach dem die Gesamteinnahmen geteilt werden.

Wer ist von der Zahlung der Kirchensteuer betroffen?

Zur Leistung ist im Grunde jedes Mitglied einer christlichen Religionsgemeinschaft verpflichtet. Die Höhe der Kirchensteuer ist dabei direkt mit den erwirtschafteten Einkünften des Steuerzahlers verbunden und steigt mit wachsendem Einkommen. So war es möglich, dass die diesbezüglichen Einnahmen trotz sinkender Mitgliederzahlen in der Vergangenheit stetig gestiegen sind. Darüber hinaus spielt auch der jeweilige Wohnort innerhalb Deutschlands für die Abgabe eine Rolle, sodass einige Bürger mit geringen Einnahmen nicht zur Zahlung verpflichtet sind, obwohl sie Mitglied einer christlichen Kirche sind.

Kirchensteuer für Vermieter Zahlung der Kirchensteuer

Ist dies der Fall, kommt das sogenannte Kirchengeld zum Tragen. Dieser Umstand ist vor allem für Vermieter von Messezimmern, Ferienwohnungen, Studentenzimmern oder Handwerkerwohnungen interessant. Sollten Sie innerhalb eines Geschäftsjahres kostspielige Investitionen tätigen oder umfangreiche Sanierungen durchführen, könnte sich Ihr steuerlicher Gewinn im Bereich der Vermietung und Verpachtung erheblich mindern. Durch das Nutzen steuerlich absetzbarer Ausgaben sowie einer Vielzahl an Freibeträgen besteht die Möglichkeit, dass Sie keine Einkommenssteuer zu entrichten haben. Da die Kirchensteuer jedoch mit einem festen Prozentsatz an die zu zahlende Einkommenssteuer gekoppelt ist, würde auch sie für das Jahr entfallen.

Damit diese Situation nicht zustande kommt, wurde das Kirchengeld eingeführt, zu dessen Zahlung Sie je nach Wohnort verpflichtet wären. Dieses beträgt zwischen 24 Euro und 72 Euro im Jahr und ist direkt an die jeweilige Kirchengemeinde zu zahlen. Darüber hinaus müssen Sie das Kirchengeld entrichten, wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann Mitglied einer christlichen Kirche ist. Die Abgabe wird auf alle Angehörigen von Kirchenmitgliedern dieser Glaubensgemeinschaft angewandt.

Welche Religionsgemeinschaften dürfen Kirchensteuer erheben?

In Deutschland gibt es insgesamt neun staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften, die diese Steuer erheben dürfen. Neben der katholischen Kirche sowie den evangelischen Landeskirchen zählen folgende Institutionen dazu:

  • Jüdische Kultusgemeinden
  • Freireligiöse Gemeinden
  • Die Altkatholische Kirche
  • Die Französische Kirche zu Berlin
  • Israelitische Religionsgemeinschaften
  • Die Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz
  • Die Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona

Zählt eine Glaubensgemeinschaft zu den anerkannten Körperschaften des öffentlichen Rechts, darf sie Kirchsteuer erheben – ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Viele verzichten auf die zusätzlichen Einnahmen. Die evangelisch-freikirchlichen Gemeinden mit etwa 330.000 Mitgliedern sowie die orthodoxen Kirchen mit circa 1,3 Millionen Glaubensangehörigen sind hier zu nennen.

Kirchensteuer für Vermieter Religionsgemeinschaften

Keine Kirchensteuer zahlen Anhänger der muslimischen Konfessionsgemeinschaft, weil diese Institution in Deutschland nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt. Die Bischofskonferenz schätzt, dass derzeit in Deutschland rund vier Millionen Muslime leben. Das gleiche Prinzip gilt für Adventisten, Baptisten, Methodisten und Buddhisten, auch wenn deren Gotteshäuser weniger Glaubensmitglieder haben. Ferner haben Hochrechnungen der Deutschen Bischofskonferenz ergeben, dass in Deutschland bei über 81 Millionen Einwohnern mehr als ein Drittel von ihnen konfessionslos ist.

Welche Formen der Kirchensteuer gibt es in Deutschland?

Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Arten dieser Abgabe. Die bekannteste Form ist die Kirchensteuer vom Einkommen. Diese stellt die häufigste Einnahmequelle in diesem Zusammenhang dar und ist ebenso unter den Bezeichnungen Kirchenlohnsteuer sowie Kircheneinkommenssteuer bekannt.

Weiterhin kennt unser Finanzsystem die Kirchensteuer vom Grundbesitz. Einige Diözesen und Bistümer fordern von ihren Anhängern neben der Steuer vom Einkommen noch eine zusätzliche Abgabe auf deren Landbesitz. Diese Steuerart bemisst sich nach einem festgesetzten Prozentsatz und wird zusammen mit der zu zahlenden Grundsteuer von der jeweiligen Kommune eingezogen. Wenn Sie als Vermieter einer Arbeiterwohnung oder Handwerkerunterkunft ein Grundstück Ihr eigen nennen, aber nicht der Kirchensteuerpflicht unterliegen, darf Ihre Kommune die Kirchensteuer vom Grundbesitz nicht von Ihnen einziehen.

Das allgemeine Kirchengeld wird von all jenen verlangt, deren Einkommen gering ist und die sich auch nicht im Besitz eines Grundstückes sind. Theoretisch müssten sie als gläubiges Mitglied einer staatlich anerkannten Kirchengemeinde keinen Beitrag an ihr Gotteshaus leisten, jedoch greift in diesem Fall das allgemeine Kirchengeld. Somit ist sichergestellt, dass ebenso arbeitslose Personen sowie Hausfrauen ihre Abgaben an die Kirche leisten, wenn sich deren Einnahmen oberhalb des Existenzminimums befinden und sie die Volljährigkeit erreicht haben. Das Geld ist direkt an die jeweilige Kirchengemeinde zu zahlen und beträgt jährlich zwischen 24 Euro und 72 Euro. Analog der Kirchensteuer auf Grundbesitz wird auch diese Geldforderung nur in einigen Regionen erhoben.

Das besondere Kirchengeld betrifft lediglich verpartnerte oder verheiratete Personen, die sich bei ihrer Steuererklärung für die Zusammenveranlagung entschieden haben. Nach Vorgabe der kirchensteuerrechtlichen Vorschriften der Bundesländer wird es von jenen Kirchenmitgliedern gefordert, die über ein kleineres Einkommen als ihr Ehepartner verfügen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der besser verdienende Partner keiner Religionsgemeinschaft angehört, die Kirchensteuer erheben darf. Gleiches gilt für Hausmänner und -frauen ohne Einkünfte. Damit Sie diesen Sachverhalt besser nachvollziehen können, ist folgendes Beispiel sicherlich hilfreich:

Nehmen wir an, ein Arzt ist vor Kurzem aus seiner Kirche ausgetreten. Dessen Gattin ist Hausfrau und verfügt über keinerlei Einkommen, ist aber noch Mitglied einer staatlich anerkannten Glaubensgemeinschaft. Wenn das Ehepaar seine Steuererklärung abgibt und sich zusammen veranlagen lässt, ist die Ehefrau zur Zahlung des besonderen Kirchengeldes verpflichtet – jedoch dienen die gemeinsamen Einkünfte als Berechnungsgrundlage. Um es auf den Punkt zu bringen: Weil er austrat, muss sie ein höheres Kirchengeld zahlen.

Wie hoch fällt die Kirchensteuer aus?

Kirchensteuer für Vermieter Höhe der Kirchensteuer

Die Höhe dieser zu zahlenden Steuer ist an die Einkommens- beziehungsweise Lohnsteuer gekoppelt. Die Kirchensteuer wird Gehaltsempfängern direkt monatlich vom Bruttolohn abgezogen. Bei anderen Erwerbsgruppen wie freiberuflich oder selbstständig tätigen Kirchenmitgliedern ist die staatliche Finanzverwaltung zur unmittelbaren Steuervollstreckung berechtigt, sollten diese ihre Zahlungen nicht leisten. Darüber hinaus hat auch der Wohnort des Arbeitnehmers oder Vermieters Einfluss auf die Höhe der Steuerschuld, da in den einzelnen Bundesländern verschiedene Kirchensteuersätze gelten. Baden-Württemberg sowie Bayern berechnen acht Prozent von der Einkommens- oder Lohnsteuer, während in den übrigen Ländern der Satz bei neun Prozent liegt.

Was passiert beim Wechsel der Konfession?

Wenn Sie beispielsweise vom evangelischen auf den katholischen Glauben wechseln, erhält Ihre bisherige evangelische Gemeinde zeitanteilig die Steuer bis zum Ablauf des Kalendermonats. Ab dem kommenden Monat fließt das Geld an Ihre neue Kirchengemeinde.

Wie können Sie aus Ihrer Kirche austreten?

Kirchenaustritte müssen je nach Bundesland entweder beim Standesamt oder beim Amtsgericht erklärt werden, da sie in die Zuständigkeit der staatlichen Stellen fallen. Dazu müssen Sie persönlich vor Ort erscheinen und ein entsprechendes Formular ausfüllen und anschließend unterschreiben. Ein Austrittsbegehren per Brief ist nicht möglich und auch ein Austrittsformular zum Download steht nicht zur Verfügung. Das Vorlegen eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises ist zwingend.

Darüber hinaus sollten geschiedene oder verheiratete Personen das Familienbuch griffbereit haben, da dieses in einzelnen Bundesländern zu den notwendigen Voraussetzungen zählt. Gläubige, die ihre Religionsgemeinschaft verlassen möchten, müssen im Großteil der Bundesländer mit Gebühren rechnen.

Kirchensteuer für Vermieter Kirchenaustritt

Die Höhe selbiger variiert dabei stark. Alternativ können Vermieter von Monteurunterkünften oder Ferienwohnungen ihren Kirchenaustritt ebenso vor einem Notar bekunden, jedoch fallen in diesem Fall weitere Notargebühren an. Ein Begründen der Entscheidung ist nicht nötig. Die Kirchensteuerpflicht erlischt mit Ende des Kalendermonats, in welchem Sie Ihr Ausscheiden erklärt haben. In einigen Fällen ist es auch der Ablauf des Folgemonats, da die diesbezüglichen Regelungen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich sind.

Nachdem Sie die Formalitäten erledigt haben, wird Ihnen die Behörde eine Austrittsbescheinigung ausstellen. Diese sollten Sie in jedem Fall gut aufbewahren, da es nicht selten zu fehlerhaften Datenübertragungen an die Kirchen kommt. Sollte infolgedessen die Religionsgemeinschaft keine Kenntnis von Ihrem Ausscheiden haben, werden Sie angeschrieben und zum Begleichen der Kirchensteuer aufgefordert.

Im Zweifel können die Gotteshäuser auch Klage beim Gericht einreichen und die säumigen Gelder rückwirkend einfordern. Da die Verjährungsfrist erst nach fünf Jahren endet, ist es wichtig den Nachweis darüber zu haben, dass keine Mitgliedschaft mehr besteht.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
WICHTIG: Trotz sorgfältigster Recherche zu unseren Artikeln und Berichten können wir keinerlei Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen. In rechtlichen Angelegenheiten sollten Sie immer Ihren Anwalt oder Steuerberater fragen.