Der Sicherheitsschutzplan

08.05.2021 | 7 Min. | Monteurunterkunft.de

Der Sicherheitsschutzplan

Der sogenannte Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gehört zur Baustellenverordnung. Diese soll die Sicherheit der Mitarbeiter auf einer Baustelle gewährleisten und muss allen beteiligten Personen bekannt gemacht werden sowie ständig einsehbar sein. Der Bauherr muss für eine Baustelle einen Sicherheitsplan erstellen, wenn auf der Baustelle Arbeiter mehrerer Arbeitgeber zugegen sind und besonders gefährliche Arbeit ausgeführt wird. Der Plan muss Angaben über Gefährdungen, Maßnahmen zur Gefährdungsvermeidung, Arbeitsschutzbestimmungen und zu Arbeitsabläufen enthalten.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach Baustellenverordnung

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, kurz „SiGePlan“ genannt, ist Bestandteil der geltenden Baustellenverordnung. Hintergrund der Baustellenverordnung ist es, eine Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf einer Baustelle zu erzielen. Daher muss er allen Personen, die am Bauvorhaben beteiligt sind genau erklärt werden und während der gesamten Arbeitszeit immer einsehbar sein.

Der Bauherr einer Baustelle ist dazu verpflichtet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen, wenn…

  • auf einer Baustelle Angestellte mehrerer verschiedener Arbeitgeber beschäftigt sind und besonders gefährliche Arbeiten (im Sinne des § 2 Abs. 3 BaustellV) ausgeführt werden
  • auf einer Baustelle Angestellte mehrerer verschiedener Arbeitgeber beschäftigt sind und die Übermittlung einer Vorankündigung notwendig ist

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan muss in der Zeit der Planungsphase der Bauausführungen durch den Bauherren - oder den von ihm beauftragten Dritten (Koordinator) - erstellt werden –also vor der Einrichtung der Baustelle. Kommt es innerhalb der Bauausführung zu Änderungen oder einem veränderten Arbeitsfortschritt, muss dies im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan angepasst werden. Das äußere Erscheinungsbild und der Umfang des Plans sind im Detail nicht genau festgelegt, so dass er zum Beispiel auch die Form eines entsprechend ergänzten Bauablaufplans haben kann.

Folgende Punkte muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan mindestens beinhalten:

Zusätzlich werden die Inhalte durch die Aufgaben des Koordinators beeinflusst – so können folgende inhaltliche Empfehlungen ebenfalls im SiGePlan auftauchen:

  • Termine
  • Mitgeltende Unterlagen
  • Beauftragte Unternehmer
  • Ausschreibungstexte
  • Gefährdungen Dritter
  • Informations- und Arbeitsmaterialien zum Arbeitsschutz
Der Sicherheitsschutzplan: Baustelle

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan soll im Einzelnen dazu beitragen, dass Gefährdungen für alle, die am Bau beteiligt sind, und die von der Baustelle ausgehenden Gefahren für Dritte minimiert werden. Es sollen Kosten eingespart, Störungen und Improvisationen im Bauablauf vermieden und eine pünktliche Fertigstellung gesichert werden. Insgesamt ist das Ziel des SiGePlans eine weitgehend termingerechte, kostengünstige und unfallfreie Ausführung des Bauvorhabens.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
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