Die Baustellenverordnung

07.05.2021 | 3 Min. | Monteurunterkunft.de

Die Baustellenverordnung

Jede Baustelle birgt ein hohes Verletzungsrisiko – sei es durch Maschinen, herabfallende Gegenstände, Stolperfallen, Chemikalien, Elektrizität oder durch Stürze aus großer Höhe. Um Arbeiter vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu schützen, gilt seit Juli 1998 die sogenannte Baustellenverordnung, eine Ergänzung zum Arbeitsschutzgesetz. Der jeweilige Bauherr ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Baustellenverordnung. Er muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten die Arbeitsschutzbehörde über die geplanten Maßnahmen informieren und einen Sicherheitskoordinator bestimmen. Dieser kann als Vertreter eingesetzt werden und ist somit fortan für die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf der Baustelle zuständig. Er erstellt einen umfangreichen Sicherheits- und Gesundheitsplan mit Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen. Außerdem ist es zwingend erforderlich, Unterlagen anzufertigen, auf die Sicherheitskoordinatoren bei späteren Arbeiten (etwa bei Instandsetzungsarbeiten) zugreifen können.

Mehr Sicherheit für Beschäftigte auf Baustellen

Tag für Tag kommt es während der Arbeit am Arbeitsplatz zu unvorhergesehenen Verletzungen und Unfällen von Beschäftigten. Besonders im Baubereich haben Handwerker, Monteure und Arbeiter - verglichen mit anderen Branchen - ein extrem hohes Unfall- und Gesundheitsrisiko. Während in einem Büro-Job nicht allzu viele Gefahren lauern, gibt es auf einer großen Baustelle wesentlich mehr Möglichkeiten sich zu verletzen.

Die Baustellenverordnung: Bauarbeiter verletzt

Zu den häufigsten Gefahren auf einer Baustelle zählen zum Beispiel:

  • Diverse Bau-Maschinen als Gefahrenquelle
  • Herunterfallende Gegenstände vom Dach
  • Ungesicherte Bereiche als Stolperfalle
  • Strom / Elektrizität als Gefahrenquelle
  • Sturz in eine Baugrube

Um diese Gefahren direkt im Ursprung zu vermeiden, so dass es gar nicht erst zu einem Unfall oder einer Verletzung kommt, gilt seit Juli 1998 eine besondere Baustellenverordnung – ergänzend zum Arbeitsschutz bzw. Arbeitsschutzgesetz für Beschäftigte. Die Baustellenverordnung soll dazu dienen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für Beschäftigte wie Monteure, Handwerker und Arbeiter auf Baustellen zu verbessern.

Die Baustellenverordnung: Bauarbeiter zufrieden

Die Baustellenverordnung beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Sicherheit der Beschäftigten. Verantwortlich für die Koordinierung dieser Sicherheitsmaßnahmen ist auf jeder Baustelle der jeweilige Bauherr. Durch die Baustellenverordnung muss jedes Bauvorhaben vor der eigentlichen Ausführung eine Planungsphase durchlaufen.

Folgende Aufgaben gehören für einen Bauherren zur Planungsphase:

  • 1) Zwei Wochen vor Baubeginn muss der Bauherr eine Vorankündigung der Baumaßnahme anfertigen und an die zuständige Arbeitsschutzbehörde versenden.

  • 2) Der Bauherr muss einen Koordinator bestimmen, der anschließend als sein Vertreter handelt und gegebenenfalls den erforderlichen Arbeitsschutz sicherstellt.

  • 3) Der Bauherr muss einen Sicherheits- und Gesundheitsplan erstellen, sobald auf einer Baustelle Beschäftigte von mehreren Arbeitgebern tätig sind und sehr gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Inhaltlich besteht der Plan aus Maßnahmen zur Nutzung von Einrichtungen und zum Schutz vor Gefährdungen, gewerkbezogene Gefährdungen, Arbeitsabläufe und Maßnahmen für besonders gefährliche Arbeiten.

  • 4) Für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage muss der Bauherr Unterlagen anfertigen, wenn mehr als ein Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt ist. Diese Unterlagen sind zum einen die Voraussetzung für eine sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten (beispielsweise Instandsetzungsarbeiten) und zum anderen die Voraussetzung für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
WICHTIG: Trotz sorgfältigster Recherche zu unseren Artikeln und Berichten können wir keinerlei Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen. In rechtlichen Angelegenheiten sollten Sie immer Ihren Anwalt oder Steuerberater fragen.