Arbeitsschutz / Arbeitsschutzgesetz

03.05.2020 | 3 Min. | Monteurunterkunft.de

Arbeitsschutz / Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitsschutz zielt darauf ab, die Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefährdungen zu bewahren und ihre Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Mit welchen Maßnahmen Unternehmen die Gesundheit der Mitarbeiter schützen sollen, ist in den Verordnungen des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitsbedingungen danach zu untersuchen, ob biologische, chemische, physikalische oder psychische Gefährdungen vorliegen. Sie müssen laut Arbeitsschutzgesetz vorbeugende Maßnahmen setzen, um solche Einwirkungen frühzeitig zu erkennen. Außerdem gehören Mitarbeiterschulungen in puncto Arbeitsschutz zum Pflichtprogramm. Umgekehrt müssen auch die Arbeiter selbst ihre Handlungen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes ausüben und den Arbeitgeber über allfällige Mängel informieren, die ihnen auffallen.

Bessere Sicherheit von Beschäftigten durch Arbeitsschutz

Im Arbeitsalltag – und besonders auf Baustellen, auf denen viele Arbeiter, Monteure und Handwerker beschäftigt sind - ist immer häufiger die Rede von Arbeitsschutz. Doch was genau versteht man eigentlich unter Arbeitsschutz? Wofür ist dieser Schutz gut? Und was beinhaltet in diesem Zusammenhang das geltende Arbeitsschutzgesetz?

Arbeitsschutz / Arbeitsschutzgesetz: was bedeutet das?

Das Hauptziel des Arbeitsschutzes ist es, die Sicherheit und vor allem die Gesundheit von Beschäftigten zu schützen und das Aufkommen von Arbeitsunfällen zu verhindern. Arbeitsschutz, auch Arbeitnehmerschutz genannt, sind im Einzelnen Maßnahmen, Mittel und Methoden, die dazu dienen Beschäftigte vor einer arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung zu bewahren.

Im August 1996 wurde in Deutschland speziell zu diesem Thema ein sogenanntes Arbeitsschutzgesetz verabschiedet – das „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“. Dieses soll die Umsetzung des Arbeitsschutzes unterstützen.

Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet im Einzelnen folgende Verordnungen:

  • Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Bildschirmarbeitsverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Lastenhandhabungsverordnung
  • PSA-Benutzungsverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Dabei geht es darum, die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu beurteilen. Folgende klassische Gefährdungsarten werden unterschieden:

  • Biologische Einwirkungen und Gefährdungen
  • Chemische Einwirkungen und Gefährdungen
  • Physikalische Einwirkungen und Gefährdungen

…die aus „der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und deren Zusammenwirken“ und „unzureichender Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten“ entstehen. Seit einer Änderung des Arbeitsschutzgesetzes im Oktober 2013 zählen auch psychische Belastungen der Beschäftigten zu den Gefährdungsarten. Um denkbare Gefahren direkt im Ursprung zu ersticken, verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber zu Maßnahmen der Prävention für die Beurteilung von Gefährdungen der Arbeitsbedingungen. Um dies nachweisen zu können, muss sich der Arbeitgeber – oder eine dazu beauftragte Person – regelmäßig darum kümmern, seine Mitarbeiter im Bereich Arbeitsschutz zu schulen und eine genaue Dokumentation darüber zu führen.

Arbeitsschutz / Arbeitsschutzgesetz: Schulung

Aber auch die Beschäftigten sind durch das Arbeitsschutzgesetz zu einem bestimmten Verhalten am Arbeitsplatz verpflichtet. So müssen die Angaben des Arbeitgebers befolgt werden und jeder Einzelne ist selbst dafür verantwortlich, dass durch seine Arbeit keine anderen Personen gefährdet werden. Sobald ein Beschäftigter einen Mangel bemerkt, muss der Arbeitgeber darüber umgehend in Kenntnis gesetzt werden. Nur so ist gewährleistet, dass Mängel keine Auswirkungen auf die Sicherheit und vor allem auf die Gesundheit von Beschäftigten haben können.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
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