Messie-Syndrom - Mögliches Ärgernis für Vermieter

17.04.2021 | 7 Min. | Monteurunterkunft.de

Messie-Syndrom - Mögliches Ärgernis für Vermieter

"Messies" sind Menschen, die nicht zwischen wichtigen und unwichtigen Dingen unterscheiden können und daher jede Menge Sachen horten. Grundsätzlich können Mieter so viele Sachen sammeln, wie sie möchten. Für Vermieter kann die Sammelleidenschaft jedoch dann zum Problem werden, wenn durch die unnormale Menge an Gegenständen und Müll in der Wohnung Schäden entstehen, etwa durch Geruchsbelästigungen oder Beschädigung der Bausubstanz. Eine Abmahnung und Kündigung ist oft der letzte Ausweg für geschädigte Vermieter.

Mieter mit Messie-Syndrom – Was kann ein Vermieter unternehmen?

Während sich viele Vermieter dafür entscheiden ihre Unterkünfte kurzfristig zu vermieten, beispielsweise in Form von Monteurzimmern und Monteurwohnungen für Berufsreisende, wählen andere lieber den Weg einer langfristigen Vermietung. Viele glauben, dass so weniger Arbeit für sie als Vermieter anfällt, weil ein Mieter allein für einen langen Zeitraum in der Unterkunft wohnt und sich somit auch vernünftig um diese kümmert. Doch darauf ist leider kein Verlass, denn inzwischen gibt es immer mehr Fälle von betroffenen Vermietern, die sich unwissend mit ihrem Mieter einen Messie ins Haus geholt haben, der alles zumüllt.

Messie-Syndrom - Müll

Nachgewiesen ist die Tatsache, dass Messies in der Regel unter einer seelischen Störung leiden. In diesem Zusammenhang spricht man von einer Desorganisationsproblematik, dem sogenannten Messie-Syndrom. Dieses führt dazu, dass Menschen nicht in der Lage sind ihr Zuhause ordentlich und sauber zu halten und ihre Alltagsaufgaben so zu organisieren, dass sie alles unter einen Hut bekommen.

Durch eine Wertbeimessungsstörung ordnen Messies den Wert oder Nutzen von alltäglichen Gegenständen, wie beispielsweise Lebensmittel oder Kleidung, komplett anders ein als Menschen, die gesund sind. Zu einer Unterscheidung zwischen unbrauchbar und brauchbar, wertlos und wertvoll sowie unwichtig und wichtig sind Messies nicht fähig.

Messies schaffen sich bei jeder Gelegenheit wertlose Gegenstände an, sammeln bzw. horten diese über einen langen Zeitraum und entsorgen sie zu keiner Zeit. Dies führt dazu, dass die Häuser oder Wohnungen von Messies vollkommen zugestellt und vor allem zugemüllt sind. Ein Bewohnen der Unterkunft ist in einigen Fällen fast unmöglich. Ein Teil der Menschen, die vom Messie-Syndrom betroffen sind, besitzen ausschließlich eine spezielle Sorte von Dingen, zum Beispiel Antiquitäten oder Zeitungen, ein anderer Teil kann sich von gar keinen Dingen trennen und behält einfach alles.

Kennzeichnend für einen Messie sind folgende Eigenschaften:

  • Hilflosigkeit vor der eigenen Situation und dem Chaos
  • Unpünktlichkeit und Probleme mit der Einteilung von Zeit
  • Hygienische Probleme bis hin zur Geruchsbelästigung
  • Zwanghaftes Sammeln von gebrauchten oder wertlosen Gegenständen
  • Ignorieren oder Aufschieben von normalen sozialen Verpflichtungen
  • Schwierigkeiten Prioritäten zu setzen
  • Wenig bis gar kein sozialer Umgang mit anderen Menschen
  • Schwierigkeiten geplante Handlungen umzusetzen
  • Unordentlichkeit innerhalb der eigenen Unterkunft
  • Handlungsunfähigkeit in entscheidenden Situationen im Alltag

Viele Messies wollen sich eigentlich gerne Hilfe holen, aber trauen sich nicht, da sie sich für ihren Sammelzwang und die damit verbundene Unordnung in ihrem Zuhause schämen. Schwierig ist solch eine Situation häufig auch für Angehörige und die Familien eines Messies, denn sie wissen nicht, wie sie richtig reagieren und handeln sollen. Denn versuchen Außenstehende sich in das falsche Verhalten eines Messies einzumischen, wenden sich diese in vielen Fällen von ihrem sozialen Umfeld ab, um ein Eingreifen zu verhindern. Fest steht nämlich, dass ein Messie nicht wahrhaben will, dass er falsch handelt und Hilfe braucht.

Messie-Syndrom - deprimiert

Dennoch gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Betroffene oder deren Angehörige sich Hilfe zu suchen, um das Problem in den Griff zu bekommen, zum Beispiel:

  • Ein „Messie-Hilfe-Telefon“
  • Eine verhaltenstherapeutische Einzel- oder Gruppen-Behandlung durch einen Psychologen; in einigen Fällen bis hin zu einer medikamentösen Behandlung
  • Ein Messie-Coaching durch Experten: Beratung durch Erstellen von Arbeitsplänen und Unterstützung bei der Einhaltung von diesen mit einer Ermutigung beim Aufräumen
  • Eine Haushaltshilfe (wird von Messies oft als unnötig angesehen, da sie selbst die Kontrolle behalten möchten)
  • Verschiedene öffentliche Beratungsangebote, zum Beispiel ein Haushalts-Organisations-Training

Meistens kommt jedoch die Hilfe viel zu spät und der Sammel-Zwang hat längst dazu geführt, dass das gemietete Haus oder die Wohnung bereits vollständig vermüllt bzw. verwahrlost ist. Zum Teil können einzelne Zimmer einer Wohnung oder ganze Etagen eines Hauses nicht mehr betreten werden, weil kein Durchkommen mehr möglich ist. Bemerkt ein Vermieter irgendwann die zwanghafte Sammeleigenschaft seines Mieters, ist der Schreck groß.

Was kann ein Vermieter also tun, wenn er bemerkt, dass sein Mieter ein Messie ist und dieser die komplette Unterkunft verwahrlost hat? Ist der Vermieter dazu berechtigt eine Räumung der Unterkunft auf Kosten des Mieters zu beauftragen? Darf der Vermieter seinen Mieter in solch einer Situation direkt fristlos kündigen?

Es gilt: So lange es in der Unterkunft nicht fault, modert oder stinkt kann ein Mieter so viel sammeln wie er will. Erst wenn die Bausubstanz der Unterkunft oder andere Mieter im selben Gebäude geschädigt werden, darf ein Vermieter gegen seinen Messie-Mieter tätig werden. Hintergrund ist, dass Mieter eigentümerähnliche Rechte an der Unterkunft besitzen, so lange sie dafür Miete zahlen, und von diesen Gebrauch machen können – je nach ihren eigenen, individuellen Vorstellungen.

Nach § 105 Zivilgesetzbuch gilt für jeden Mieter aber auch eine allgemeine Obhutspflicht: Er muss das Haus bzw. die Wohnung sorgfältig behandeln und Schäden verhindern, denn die bewohnte Unterkunft gehört nicht ihm selbst, sondern jemand anderem. Die Obhutspflicht ist eine Nebenpflicht, die sich aus dem gültigen Mietvertrag ergibt. Dazu zählt auch die Aufgabe Hausmüll zu entsorgen, im speziellen verdorbene Speisereste oder Lebensmittel. Ignoriert ein Mieter seine Pflicht und entsorgt den Hausmüll nicht, führt dies zu Ungeziefer oder zumindest unangenehmen Gerüchen.

Messie-Syndrom - Schaden an Wohnung

Werden vom Vermieter Anzeichen wie diese entdeckt, die Verdacht schöpfen, besteht dringender Handlungsbedarf. Ist der Verdacht begründet, hat der Vermieter das Recht darauf sich das vermietete Haus bzw. die vermietete Wohnung anzuschauen. Allerdings ist eine Ankündigung des Besuches von Seiten des Vermieters nötig. Der Mieter muss den Vermieter anschließend eintreten lassen und darf ihm den Zutritt nicht verweigern.

Erweist sich der Verdacht als richtig, kann und vor allem sollte der Vermieter seinem Messie-Mieter direkt eine Abmahnung erteilen. Durch diese erhält der Mieter ganz offiziell die Aufforderung sein vertragswidriges Verhalten ab sofort zu unterlassen, das heißt: Der Hausmüll muss umgehend aus dem Haus bzw. der Wohnung entfernt werden und Schäden, die bereits dadurch verursacht wurden, müssen wieder in Stand gesetzt werden. Um eine lange Verzögerung zu vermeiden, sollte der Vermieter seinem Mieter dafür immer eine bestimmte Frist setzen.

Hat der Vermieter den Eindruck, dass der Mieter durch das Messie-Syndrom nicht fähig ist sich allein um die Sache zu kümmern, kann er beim jeweils zuständigen Gericht auch die Aufnahme eines Betreuungsverfahrens anordnen. Das Gericht benötigt dafür eine exakte Beschreibung des Sachverhaltes, um eine Notwendigkeit des Betreuungsverfahrens nachvollziehen zu können, beispielsweise durch einen Bericht über den Zustand des Hauses bzw. der Wohnung oder Beschwerden von anderen Mietern innerhalb der Unterkunft.

Messie-Syndrom - Beschwerde

Erst wenn der Mieter sein Verhalten im Anschluss dessen immer noch nicht ändert und die Abmahnung ohne Erfolg bleibt, ist der Vermieter dazu berechtigt eine Kündigung auszusprechen. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn die vermietete Unterkunft stark gefährdet ist, weil der Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, denn laut § 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann vom Vermieter dann keine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangt werden.

TIPP: Kommt es zu einem solchen Rechtsstreit sind weitere Beschwerden von anderen Mietern innerhalb der Unterkunft von großem Vorteil sowie auch eine schriftliche Erläuterung über die Besichtigung beim Mieter, die vor der Abmahnung stattgefunden hat.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
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