Schwarzarbeit - Mögliche Folgen

08.05.2021 | 5 Min. | Monteurunterkunft.de

Schwarzarbeit

Insbesondere im Handwerk und Baugewerbe kommt das Thema Schwarzarbeit immer wieder auf den Tisch. Unter Schwarzarbeit verstehen wir eine Werk- oder Dienstleistung, die gegen Entgelt umgesetzt wird, ohne dass von diesem Entgelt Steuern abgeführt werden. Das Entgelt wird in der Regel nach Fertigstellung der Leistung bar an den Auftragnehmer gezahlt. Die Grenzen zur Gefälligkeit sind schwammig. Eine Gegenleistung wie die Einladung zum Essen gehen beispielsweise fällt nicht unter Schwarzarbeit. Für Auftragnehmer und Auftraggeber kann Schwarzarbeit schwerwiegende Folgen haben. So müssen sie die Sozialabgaben und Steuern nachzahlen und darüber hinaus mit einem Bußgeld und einer Strafanzeige rechnen.

Gefälligkeit oder Schwarzarbeit?

Vor allem in den Branchen Handwerk und Baugewerbe wird oft über das Thema Schwarzarbeit gesprochen. Doch viele kennen sich in diesem Bereich nicht allzu gut aus und haben zahlreiche Fragen. Wo hört Gefälligkeit auf und wo fängt Schwarzarbeit an? Was genau wird eigentlich unter Schwarzarbeit verstanden? Macht sich ein Freund, der vom Fach ist, strafbar, wenn er mir in seiner Freizeit in diesem Bereich hilft?

Schwarzarbeit wird grundsätzlich als eine Werk- oder Dienstleistung definiert, die gegen ein Entgelt durchgeführt wird, allerdings ohne von diesem Entgelt staatliche Abgaben abzuführen. Bei der Schwarzarbeit erfüllt der Auftragnehmer keine wichtigen gewerbe- oder handwerksrechtlichen Voraussetzungen – das bedeutet er ist generell nicht vom Fach. In den meisten Fällen kommt ein Auftrag für eine Schwarzarbeit mündlich zustande und nach Erfolgen der Werk- oder Dienstleistung wird das Entgelt bar vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergeben.

Schwarzarbeit: heimliche Geldübergabe

Für die Praxis gilt also: Erledigt beispielsweise ein Handwerker eine Reparatur und bekommt dafür als Gegenleistung etwas, spricht man von Schwarzarbeit. Um die Grenze zwischen Gefälligkeit und Schwarzarbeit zu ziehen, ist entscheidend, ob es in erster Linie um das Helfen an sich geht oder um das Geld, was man dafür erhält. Bekommt man für eine Leistung eine Gegenleistung, ist man dazu verpflichtet Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, die für eine ordnungsgemäße Abrechnung notwendig sind.

Ignoriert man diese Regelung, kann dies schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, denn Schwarzarbeit wird ähnlich wie Steuerhinterziehung behandelt. Betroffen sind in diesem Fall beide Seiten - egal ob man als Auftragnehmer „schwarz arbeitet“ oder als Auftraggeber „schwarz arbeiten lässt“.

Folgen von Schwarzarbeit können sein:

  • Nachzahlung von Sozialabgaben
  • Nachzahlung von Steuern
  • Bußgeld
  • Strafanzeige

Doch jeder kennt die folgende Situation: „Als Dankeschön für Deine Hilfe lade ich Dich mal zu einem Essen ein…“ Handelt es sich bei der genannten Gegenleistung nicht um Geld, sondern zum Beispiel um ein Essen, ist es eine Gefälligkeit und gilt selbstverständlich nicht als Schwarzarbeit. Nach wie vor existieren zum Thema Schwarzarbeit allerdings keine klaren und genauen Grenzen – allgemein wird sie eher als rechtliche Grauzone betrachtet.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
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