Umfassender Ratgeber für Mieter und Vermieter von Monteurunterkünften

22.05.2021 | 11 Min. | Monteurunterkunft.de

Monteurhotel/ Arbeiterhotel/ Handwerkerhotel - Definition

Monteurunterkünfte sind für alle Beteiligten ein Gewinn. Ein Monteurzimmer beschert dem Vermieter zusätzliche Einnahmen und dem Monteur eine preiswerte Unterkunft. Handwerksbetriebe, die weit entfernt liegende Baustellen betreuen, bringen ihre Arbeiter gerne in einem gemütlichen Monteurhotel unter. Monteure schätzen die Bemühungen der Hauseigentümer, persönliche Monteurunterkünfte mit Internetzugang, Fernseher und DVD-Player einzurichten. Vermieter müssen hingegen wichtige Angelegenheiten wie Haftpflichtversicherung, Mietgesetz und die Gewerbeanzeigepflicht berücksichtigen, wenn sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete anbieten. Eine Monteurunterkunft ist außerdem eine vielversprechende Lösung, um eine Ferienwohnung außerhalb der Urlaubssaison zu vermieten. Dieser Ratgeber zeigt, dass Vermieter und Monteur stets eine schriftliche Vereinbarung in Form eines Miet- oder Gastaufnahmevertrages unterzeichnen sollten. Hier erfährt man außerdem, worin sich diese beiden Vertragsmodelle unterscheiden.

Eine Win-win-Situation für beide Seiten

Betrachten wir das Thema Monteurwohnung zunächst einmal aus der Sicht des Vermieters. Die Gründe, die zu einer entsprechenden Unterkunftmöglichkeit führen, sind ganz unterschiedlich. Womöglich sind die Kinder längst erwachsen und haben eine eigene Familie gegründet. Im Elternhaus ist nun ein „Gästezimmer“ frei oder vielleicht sind es sogar mehrere Zimmer. Es wäre doch schade und zudem unwirtschaftlich, wenn ungenutzter Wohnraum einfach nur leer stünde.

Monteurhotel/ Arbeiterhotel/ Handwerkerhotel: leerer Wohnraum

Schnell ziehen die Hauseigentümer eine Vermietung in Betracht. Allerdings ist der Platz für eine nach Wohnraum suchende Familie zu knapp bemessen. Welche Lösung bietet sich demnach an? Ganz einfach. Die Vermietung an Handwerker und Berufsreisende. Denn diese Berufsgruppen wissen es sehr zu schätzen, wenn nach getaner, anstrengender Arbeit eine gemütliche Monteurwohnung auf sie wartet. Im Monteurzimmer finden die Mieter die so wichtige Nachtruhe und fahren tags darauf wieder gut erholt zur Arbeit. Demnach die zweite Gruppe, die von der Win-win-Situation profitiert. Denn im Vergleich zu einem Hotelbetrieb erweist sich das „Monteurzimmer mit privatem Flair“ als deutlich preiswerter und meist auch gemütlicher.

Zudem wird auch immer wieder berichtet, dass sich zwischen Vermieter und Mieter im Laufe der Zeit ein sehr gutes Mietverhältnis entwickelt. Denn gerade in den Metropolen sind Handwerker und Berufsreisende immer wieder mal im Einsatz. Da ist es schön, wenn einem z. B. ein Monteurzimmer in Berlin, ein Monteurzimmer in Mannheim oder ein Monteurzimmer in Köln bzw. Monteurzimmer in Düsseldorf die teure Übernachtung erspart. Und selbstverständlich profitiert nicht nur der Norden mit beispielsweise einem der vielen Monteurzimmer in Hamburg, sondern ganz Deutschland von dem reichhaltigen Angebot, wie ein Klick auf die Städteliste zeigt.

Monteurwohnungen in ganz Deutschland – zu fairem Preis

Gerade in Ballungsräumen und Metropolen schnellen die Preise für Wohnraum nach oben – der Hotelbetrieb bildet da keine Ausnahme. Wer beispielsweise ein Monteurzimmer in Stuttgart bzw. ein Monteurzimmer in München sucht und dafür ein Hotel wählt, stellt schnell fest, dass auch der Süden Deutschlands mit hohen Übernachtungskosten aufwartet. Um konkurrenzfähig zu bleiben, sieht sich ein Handwerksbetrieb aber gezwungen, äußerst knapp zu kalkulieren.

Monteurhotel/ Arbeiterhotel/ Handwerkerhotel: kalkulieren

Das bedeutet dann weiterhin volle Auftragsbücher, aber auch, sich Gedanken über Einsparpotenziale bei den Kosten für die Unterkunft zu machen. Und ein gut aufgestellter Handwerksbetrieb, der über ein breites Leistungsspektrum verfügt und flexibel ist, wird nicht immer nur vor Ort tätig sein. So ist der Monteur oft über einen längeren Zeitraum entfernt im Einsatz und nicht in der Lage, jeden Tag aufs Neue anzureisen. Ein cleverer Chef weiß um die Tatsache, dass zufriedene Mitarbeiter umso leistungsfähiger sind und ausschlaggebend für den betrieblichen Erfolg. Und zum Wohlfühlfaktor zählt unter anderem eine gemütliche Unterkunft nach getaner Arbeit. Es wäre demnach der vollkommen falsche Ansatz, eine sogenannte „billige Absteige“ für den Aufenthalt zu wählen.

Denn so kommt keine gute Leistung bei der Arbeit zustande. Der Monteur ist für den Zeitraum des Einsatzes ohnehin von Familie und Freunden getrennt und wünscht sich auch bei der Montage ein gemütliches „Monteurhotel“. Und wer seine Monteure wertschätzt, kann auch mit Top-Leistung rechnen. Hier kommt die Monteurwohnung ins Spiel. Sie stellt eine preisfaire Alternative zum teuren Hotel dar und die Vermieter bemühen sich sehr um eine mindestens ebenso gepflegte Atmosphäre.

Was sich Berufsreisende wünschen – für clevere Vermieter eine Selbstverständlichkeit

Monteurhotel/ Arbeiterhotel/ Handwerkerhotel: Berufsreisende

Wie Umfragen zeigen, muss es längst keine Luxusherberge sein, die sich Berufsreisende für die Übernachtung wünschen. Es sind vielmehr die gemütliche und private Atmosphäre sowie freundliche Vermieter, die beim „Handwerker auf Reisen“ punkten. Im Volksmund spricht der Monteur bei einer so heimeligen Atmosphäre wie dem Monteurzimmer auch gerne vom „Arbeiterhotel“, „Handwerkerhotel“ oder „Monteurhotel“. Und es ist toll zu sehen, was sich die Vermieter für so ein „Handwerkerhotel mit persönlichem Flair“ alles einfallen lassen.

Es macht ihnen ganz offensichtlich Spaß, dem teuren Hotelbetrieb ein Schnippchen zu schlagen. So sind in der Regel die Zimmer mit TV, DVD und Internetzugang ausgestattet. Für viele Monteure bei der Auswahl des Arbeiterhotels ein ganz entscheidendes Kriterium. Denn für die meisten Menschen gehören die täglichen Nachrichten im TV zum Pflichtprogramm. Und ein spannender Krimi macht den anstrengenden Arbeitstag dann schnell vergessen. Über Internet und Videotelefonie lässt sich im Handwerkerhotel auch mal schnell visueller Kontakt mit Familie und Freunden aufnehmen. Eine eigene, kleine Küche oder eine Gemeinschaftsküche bietet ebenfalls Vorteile, da sich der Berufsreisende dadurch selbst verpflegen kann.

Monteurhotel/ Arbeiterhotel/ Handwerkerhotel: gemeinsames Kochen

Das Thema Sauberkeit spielt im Arbeiterhotel natürlich auch eine große Rolle. Die gute Nachricht lautet: In puncto Sauberkeit steht das private Monteurhotel dem professionellen Hotelbetrieb in nichts nach. Denn auch die Vermieter der Monteurzimmer halten die gesamte Wohnung auf Vordermann.

Eine gepflegte Monteurunterkunft – da lässt es sich gut entspannen

Geradeso wie im professionellen Hotelbetrieb legt auch der Vermieter einer Monteurunterkunft größten Wert auf Hygiene und Sauberkeit. So wird der Vermieter zum Zeitpunkt der Abreise eine sogenannte Endreinigung durchführen, bzw. diese von einem Dienstleister durchführen lassen. In dieser gründlichen Endreinigung werden alle Verschmutzungen auf Böden, an Wänden, Fenstern, Möbeln und Türen entfernt. Und wie in einem klassischen Hotelbetrieb auch, schätzt der Gast im Arbeiterhotel ein sauberes und hygienisches Badezimmer. Dort freut er sich über frische und ordentlich gefaltete Bade- und Handtücher ebenso wie im Schlafzimmer über frische Bettwäsche.

Monteurhotel/ Arbeiterhotel/ Handwerkerhotel: frische Bettwäsche

Und wie sieht es seitens des Logiergastes mit kleinen Schäden aus? Selbst dem vorsichtigsten Handwerker kann ein kleines Malheur passieren. Geht ein Glas zu Bruch, zeigen sich die Vermieter so gut wie immer kulant. Schließlich geht es um ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Um größere Schäden abzusichern, empfiehlt sich eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Die Art und Weise wie und vom wem die Endreinigung durchgeführt wird, unterscheidet sich dann von Fall zu Fall und ist Teil der Vereinbarung zwischen Logiergast und Vermieter. Es gibt jedoch eine ganze Reihe weiterer Faktoren und Kriterien, die es beim Monteurzimmer zu beachten gilt.

Was bei der Vermietung einer Monteurunterkunft zu beachten ist

Wie Statistiken belegen, machen immer mehr Menschen davon Gebrauch, in Wohnhäusern einzelne Zimmer an Monteure zu vermieten. Doch ganz so einfach gestaltet sich die Sache nicht. Vermieter müssen sich im Vorfeld über die rechtliche Lage informieren und es wird dringend empfohlen, einen Anwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Die Thematik des Miet- und Wohngesetzes ist so komplex und die Verhältnisse vor Ort so individuell, dass dieser Ratgeber nur als eine Art Basis dienen kann. Ist der potenzielle Vermieter nicht der Hauseigentümer, stellt sich zunächst einmal die Frage, ob dieser die Vermietung überhaupt gestattet. " Generell gilt: Alles schriftlich festhalten. Kommt es später zu Unstimmigkeiten, sind Absprachen zwischen Tür und Angel wenig hilfreich. " Und generell gilt: Alles schriftlich festhalten. Kommt es später zu Unstimmigkeiten, sind Absprachen zwischen Tür und Angel wenig hilfreich. Die dauerhafte Nutzungsänderung einer Wohnung ruft zudem die Behörden auf den Plan. Auch diese müssen zustimmen und sollten dies schriftlich bestätigen. Dann sind da eventuell weitere Hausbewohner, die sich an der Monteurunterkunft stören könnten (Bsp. Lärmbelästigung) und einen Unterlassungsanspruch erwirken könnten. Und schließlich gibt es auch noch kleine Fallstricke, welche die Wohnung selbst und deren Zustand betreffen. Wer die sprichwörtliche „Besenkammer“ als Arbeitshotel vermieten will, der bekommt Probleme.

Monteurhotel/ Arbeiterhotel/ Handwerkerhotel: Vorschriften

Denn für die Vermietung von Monteurzimmern und Ferienwohnungen gelten hinsichtlich des Wohnraumes gezielte Vorschriften. So muss z. B. ein Einzelzimmer über mindestens 8 m² Fläche verfügen – ein Zimmer mit Doppelbett über mindestens 12 m². Der Vermieter eines Monteurhotels muss auch im Hinblick auf die Umgebung bei der Wahrheit bleiben. Wer ein Zimmer mit Meeresblick anpreist, während die Aussicht dann vom Hinterhof mit Mülltonnen bestimmt ist, handelt sich Schwierigkeiten ein.

Ist der Vermieter eines Monteurhotels ein Gewerbetreibender?

Das Thema: „Gewerbe – ja oder nein?“, hat einen eigenen Absatz verdient, da es hier immer wieder zu Unklarheiten kommt. Wer bei sich zu Hause ein kleines Handwerkerhotel einrichtet, tut dies selbstverständlich mit dem Gedanken, dafür eine entsprechende Vergütung zu erhalten – der Vermieter wird demnach Einnahmen für sich verbuchen. Es ist jedoch ein weitverbreiteter Irrglaube, dass ein Vermieter, der in seiner Immobilie ein kleines „Arbeiterhotel“ einrichten will, automatisch der Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Der Gesetzgeber sieht die Vermietung von Wohnungen in Wohnhäusern in den meisten Fällen als eine Form der „privaten Vermögensverwaltung“ an. " Werden Serviceleistungen wie Halb- und Vollpension angeboten oder übersteigen die jährlichen Erträge die Grenze von 24.500 Euro, ist die Gewerbeanmeldung so gut wie sicher. " Das trifft im Besonderen zu, wenn die Monteurunterkunft zu 75 % selbst genutzt wird. Es besteht für Vermieter von Privatzimmern, Arbeiterhotels, Pensionszimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäuser zwar eine Gewerbeanzeigepflicht, doch diese Gewerbeanzeige entspricht noch keiner Gewerbeanmeldung. Allerdings sind die Grenzen zwischen der privaten Vermögensverwaltung und einem professionellen Gewerbe von Behörde zu Behörde fließend – und Vermieter von Arbeiterhotels müssen „gut argumentieren“ können. Werden allerdings Serviceleistungen wie Halb- und Vollpension angeboten oder übersteigen die jährlichen Erträge die Grenze von 24.500 Euro, ist die Gewerbeanmeldung so gut wie sicher. Da das Thema sehr komplex ist, sei hier dringend angeraten, einen Anwalt oder Steuerberater vor Ort um Rat zu konsultieren.

Wenn die Ferienwohnung zum Monteurhotel wird

Monteurhotel/ Arbeiterhotel/ Handwerkerhotel: Ferienwohnung

Wie der Name schon vermuten lässt, liegt es in der Natur der Sache, dass Ferienwohnungen und Ferienhäuser überwiegend nur während der Urlaubszeit stark frequentiert sind. Für den Vermieter ist es jedoch von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung, dass der Buchungskalender der Ferienimmobilie das ganze Jahr über Gäste aufweist. Eine gute Möglichkeit, dies zu realisieren, gelingt mit dem Erfolgsmodell „Ferienwohnung als Handwerkerhotel“. Der große Vorteil hierbei: Eine Ferienwohnung ist schon von Haus aus vorteilhaft und praktisch eingerichtet.

Schließlich sollen sich die Feriengäste hier in der schönsten Zeit des Jahres wohlfühlen. Dies trifft im Besonderen dann auch für das Arbeiterhotel und die dort einquartierten Berufsreisenden und Handwerker zu. Eine Ferienwohnung verfügt in der Regel über mehrere Zimmer und Schlafmöglichkeiten – eine gut ausgestattete Küche mit alltagsgerechten Küchengeräten, ein Bad mit Dusche sowie ein Wohnzimmer mit Multimedia-Equipment und Internetanschluss gehören ebenfalls zum Standard.

Monteurhotel/ Arbeiterhotel/ Handwerkerhotel: Stammgäste

Und haben Berufsreisende und Handwerker sowie deren Arbeitgeber gute Erfahrungen mit so einem Handwerkerhotel gemacht, werden aus Monteuren nicht selten Stammgäste. Diese haben gerade in Ballungsräumen und Metropolen häufiger vor Ort zu tun, und stimmen den Terminkalender gerne im Voraus mit dem Buchungskalender des Vermieters ab – bedeutet Planungssicherheit für beide Seiten.

Damit sich Mieter und Vermieter in der Ferienwohnung wohlfühlen

Zweifelsohne handelt es sich bei einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus um eine kostenintensive Investition. So wünscht sich der Feriendomizilbesitzer, dass Bausubstanz und Inventar möglichst lange gut erhalten bleiben und keine Renovierungskosten anfallen. Wird das in weiten Teilen selbst genutzte oder dauerhaft vermietete Feriendomizil dann zum Monteurhotel, sollte ein sorgsamer Umgang mit dem anvertrauten Wohnraum eigentlich selbstverständlich sein.

Monteurhotel/ Arbeiterhotel/ Handwerkerhotel: Wohnraum

Ein gutes Mietverhältnis ist von Merkmalen wie Fairness und Transparenz bestimmt. So lassen sich im Vorfeld Absprachen treffen, die im Nachhinein Unannehmlichkeiten vermeiden. Und ein Mietvertrag bzw. Gastaufnahmevertrag inklusive AGBs hält Vereinbarungen für beide Seiten gut einsehbar schriftlich fest.

Die Akzeptanz der AGB durch den Mieter ist Voraussetzung, dass der Mietvertrag bzw. Gastaufnahmevertrag überhaupt erst zustande kommt. Der Monteur kann hier allgemeine Vorgaben des Vermieters einsehen und wie beispielsweise bei An- und Abreise, Sachbeschädigungen, Serviceleistungen, etc. zu verfahren ist. Ob dann ein Mietvertrag oder ein Gastaufnahmevertrag für die Monteurwohnung infrage kommt, hängt von den „Serviceleistungen“ ab.

Wartet der Vermieter bei der Monteurunterkunft mit hoteltypischen Angeboten wie Wäscheservice, Room-Service, etc. auf, handelt es sich um eine Beherbergung mit entsprechendem Vertrag. Versorgt sich der Mieter wie bei einer Ferienwohnung üblich hingegen selbst, kommt der Mietvertrag zur Anwendung. Ob für Monteurzimmer, Ferienwohnung oder Ferienhaus, eine transparente Vertragsgestaltung beugt Missverständnissen und Ärger vor. Noch viele weitere hilfreiche Informationen finden Sie in unserem Artikelarchiv. Und die häufigsten Fragen mit den entsprechenden Antworten haben wir hier zusammengefasst.

Monteurhotel/ Arbeiterhotel/ Handwerkerhotel: Frau Daumen hoch

Fazit:

Dieser Ratgeber soll Mieter und Vermieter auf das Thema Monteurunterkunft einstimmen und als Fundament dienen. Da das Monteurhotel alle Beteiligten ein Erfolgserlebnis vermitteln soll, werden in den einzelnen Absätzen die Sichtweisen und Wünsche aus beiden Blickwinkeln betrachtet. Für Interessierte, die gezielt in einzelnen Themenbereichen nach Fragen und Antworten suchen, haben wie den Sachverhalt aufgeteilt in „Informationen für Vermieter“ und „Informationen für Mieter“.

Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir trotz sorgfältigster Recherche keinerlei Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen können. In rechtlichen Angelegenheiten sollte immer ein Anwalt oder Steuerberater konsultiert werden. Wer gleich von Beginn an alles richtig macht, blickt im Anschluss entspannt auf die zukünftigen Mietverhältnisse.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
WICHTIG: Trotz sorgfältigster Recherche zu unseren Artikeln und Berichten können wir keinerlei Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen. In rechtlichen Angelegenheiten sollten Sie immer Ihren Anwalt oder Steuerberater fragen.