Vermietung von Unterkünften während Covid-19 (Corona)

13.06.2023 | 8 Min. | Monteurunterkunft.de

covid-19 - Aktuelle Informationen zu Covid19 und Unterkunftsvermietung

07.04.2023 - Aufhebung der Schutzmaßnahmen

Durch die stabile Lage der Infektion, werden zum heutigen Tag die letzten Schutzmaßnahmen fallen gelassen.

24.02.2022 - Lockerungen in 3 Schritten

Ein Drei-Stufen-Plan soll die schrittweise bis zum 20.03.2022 wieder zurücknehmen.

Schritt 1 ab sofort

Treffen ohne Begrenzung für Geimpfte und Genesene.
Für Ungeimpfte gilt, dass sie sich bis zum 19.03.2022 mit 2 weiteren Personen eines weiteres Haushalts treffen dürfen.
Im Einzelhandel wird nur noch das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend.

Schritt 2 ab 04.03.2022

In der Gastronomie und für Übernachtungsangebote gilt ab dem 04.03.2022 3G.

Schritt 3 ab 20.03.2022

Strengere Schutzmaßnahmen enden.
Maskenpflicht in Innenräumen und Bus und Bahnen bleibt bestehen.
Homeoffice-Pflicht endet.
Es gelten weiterhin die AHA-Regeln.

18.11.2021 - Regelungen-Chaos beginnt, erneut

3G, 3G+, 2G oder 2G+? Welche Regelungen gelten aktuell in welchem Bundesland? Eine kurze Zusammenfassung nach Bundesland.

Bayern

Bei aktueller roter Krankenhaus-Ampel haben nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt zu Gaststätten, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben.
Ein alternativer PCR-Test reicht künftig nicht mehr aus.

Baden-Württemberg

Die rote Ampel tritt in Kraft, wenn der Wert 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen zwei Tage in Folge erreicht hat.
Dann gilt landesweit die 2G-Regel (geimpft oder genesen).
In öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3-G ohne PCR-Testpflicht.

Berlin

Seit dem 15.11.2021 gilt die 2G-Regel, um Zutritt zu Restaurants, Hotels, Kinos, Theater, Zoo zu erhalten. Auch für den Friseurbesuch gilt ab sofort die 2G-Regel.

Brandenburg

Auch hier gilt ab sofort die 2G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheken, Clubs und Festivals.
Eine Ausnahme gibt es für unter 18-Jährige mit negativem Test und für die, die nicht geimpft werden können.

Bremen

In Bremen gilt seit Ende Oktober die bundesweit niedrigste Warnstufe 0. Hier gibt es momentan keine 3G-Regel in Innenräumen. Bei höheren Warnstufen kann die 2G-Reln optional angewendet wenden.

Hamburg

In Hamburg gilt bereits seit August ein optionales 2G-Regelmodell.
Den Betreibern von Restaurants, Hotels, Kinos oder Bars, Friseuren, Einzelhandel bleibt es selbst überlassen, ob sie den Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränken.
Alternativ gilt auch hier die 3G-Regel. Bei weiter steigenden Corona-Zahlen soll dann die 2G-Regel in Restaurants, Clubs und im Indoor-Freizeitsport gelten.

Hessen

Zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen müssen Personen einen aktuellen PCR-Test vorlegen.
Am Arbeitsplatz mit Kontakt zu externen Kunden gilt die 3G-Regel.

Mecklenburg-Vorpommern

Für Städte und Landkreise gilt auch hier die 2G-Regel, sobald die die landeseigene Corona-Warnampel die Warnstufe „orange“ erreicht.
Ausgenommen von 2G sind Kinder unter 12 Jahren; für 12- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. 7- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Niedersachsen

In Niedersachsen gilt bereits in vielen Bereichen die optionale 2G-Regel. Bei weiter steigenden Corona-Zahlen soll die 2G-Regel überarbeitet werden.

Nordrhein-Westfalen

Im bevölkerungsreichsten Bundesland mit rund 17,93 Millionen Einwohnern gilt lediglich die 3G-Regel.
Für Nichtgeimpfte sind Friseur- oder Kneipenbesuche nur mit einem gültigen PCR-Test erlaubt, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Optional dürfen die Kommunen die 2G-Regeln anwenden.
Viele haben dies bereits für die Weihnachtsmärkte festgelegt.

Rheinland-Pfalz

Hier gilt seit längerer Zeit die 2G-plus- Regel.
Die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Intensivstationen bestimmte Inzidenzwerte überschreiten.
In der Innengastronomie gelten momentan keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot. Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden aufgehoben.

Saarland

Hier gilt das „Saarland-Plus-Modell“.
Im Innenbereich gilt momentan die 3G-Regel. Bei steigendem Inzidenzwert soll hier künftig die 2G-Regel gelten, im Außenbereich die 3G-Regel.

Schleswig-Holstein

Veranstaltungen im Innenbereich sind mit der 3G-Regel zulässig. Dann fällt die Maskenpflicht weg.
Beim Einkaufen, in Bussen und Bahnen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Die 2G-Regel ist bereits im Gespräch.

Thüringen

In Thüringen sollen die Kommunen in der höchsten Corona-Warnstufe drei ein 2G oder 3G-plus-Modell einführen.
3G plus bedeutet: Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen negativen PCR-Test.
Die 2G-Regel soll kommen.


01.08.2021 - Neue Corona-Regelungen

Dies sind die neuesten einheitlichen Beschlüsse:

Ab dem 01.August 2021 braucht jeder, der nach Deutschland reist und das 12 Lebensjahr erreicht hat, einen negativen Corona-Test.

Für alle Einreisenden ab 12 Jahren:

Jede Person, die nach Deutschland einreisen möchte, benötigt einen Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder einen negativen Test nicht älter als 24 Std.

Geimpfte Personen haben keine Quarantänepflicht, selbst bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet.

3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) in bestimmten Innenräumen

Ab dem 23.08.2021 gilt bundesweit die einheitliche 3G-Regel. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis stabil unter 35 liegen, kann die Regel ausgesetzt werden.

Weiterhin Maskenpflicht

Das Tragen medizinischer Schutzmasken ist beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin vorgeschrieben.

Kostenlose Corona-Tests entfallen ab dem 11. Oktober 2021

Personen, die ein Impfangebot ablehnen, bekommen keine kostenlosen Schnelltests mehr. Sollte eine Impfung nicht möglich sein, aus bspw. gesundheitlichen Gründen, ist man von dieser Verordnung ausgenommen.


Unterkunft vermieten während Corona

Trotz schwankender Corona-Zahlen ist die Vermietung von Unterkünften an Arbeiter weiterhin erlaubt.
Durch zeitweise Verbote bei der Vermietung von Ferienwohnungen, ist die Vermietung der Ferienwohnung an Monteure, in Corona-Zeiten, für Vermieter immer attraktiver geworden.

Zu beachten sind dabei die geltenden Corona-Regelungen.

Als Vermieter kannst Du Unterkünfte ganz leicht auf Monteurunterkunft.de präsentieren.
Registriere Dich dafür als Vermieter und erstelle dann Dein Inserat.

Du möchtest eine Unterkunft vermieten?

Registriere Dich als Vermieter und erstelle ein Inserat.
Vermiete mit Monteurunterkunft.de auch erfolgreich während Corona-Zeiten.
Achte dabei bitte auf geltende Hygienevorschriften, um Dich und Deine Gäste zu schützen.


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Straßenbau als Konjunktur-Lokomotive

Liebe Kunden,
aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation informieren wir Sie heute erneut über Ihre bestehenden Möglichkeiten zu Vermieten. Auch versuchen wir Unklarheiten auszuräumen.

Weiterhin gilt: Sie dürfen Ihre Unterkünfte uneingeschränkt an Geschäftsreisende, Monteure und Arbeiter vermieten! Alle Bundesländer haben hier übereinstimmende Regelungen getroffen.

Nach dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sind weiterhin viele Baustellen bundesweit in Betrieb. Ungefähr drei Viertel aller Unternehmen gehen weitestgehend ihren Arbeiten normal nach. 98 Prozent der Baustellen seien in Baden-Württemberg noch offen. (Markus Reichl, Verband der Bauwirtschaft für Verkehrswege und Tiefbau, 30.03.2020)

covid-19 - Monteure weiterhin unterwegs

2020 sollen über eine Milliarde Euro im Südwesten alleine in den Straßenbau investiert werden. Auch in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und in vielen anderen Bundesländern laufen die Baustellen überwiegend normal weiter, sagt der Landesbetrieb Mobilität.

Sie als Vermieter helfen mit, dass das so bleibt. Halten Sie die notwendigen Vorkehrungen zur Hygiene ein und schützen Sie sich und Ihre Mieter.
Merkblatt herunterladen

Stellen Sie sicher, dass Sie ausschließlich an nicht touristische Gäste vermietet haben. Lassen Sie sich hierfür von jedem Ihrer Gäste einen Meldeschein mit seinen privaten Daten, Personalausweis/Reisepass sowie der Firmenanschrift ausfüllen. Fügen Sie Ihre aktuellen Vermietungskonditionen in Ihre Mietverträge ein. So gibt es bei eventuellen, vorzeitigen Abreisewünschen Ihrer Gäste kein Problem. Zu Ihrer Absicherung und Information finden Sie die entsprechenden Links:

Aktuelle Informationen DEHOGA – alle Bundesländer

Wir sind für Sie zu unseren üblichen Öffnungszeiten da und werden Sie weiterhin über den aktuellen Stand informieren. Schauen Sie auf unserer Seite vorbei oder rufen Sie uns an. Ihr Monteurunterkunft.de-Team

20.03.2020

Liebe Kunden,

aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation wenden wir uns heute an Sie, um Verunsicherungen auszuräumen und Ihnen die Sorge zu nehmen, wie es mit Ihren Vermietungen weitergehen kann.

Uns erreicht der eine oder andere Anrufer mit der Anfrage, ob seine Monteurwohnung weiterhin vermietet werden darf oder nicht. Hier möchten wir sie gerne beruhigen. Generell gilt:

„Die Vermietung von Monteurwohnungen/Ferienwohnungen an Geschäftsreisende und Handwerker ist weiterhin erlaubt“.
(Deutscher Tourismusverband, Coronavirus Information für Gastgeber, Stand 19.3.2020)

Corona und Monteurunterkünfte Bild

Es gibt nach wie vor eine große Anzahl an Handwerkern, Monteuren und Bauarbeitern, die eine Unterkunft benötigen. Ebenso kommt eine Vielzahl neu eingestellter Mitarbeiter bei Unternehmen im Online-Handel hinzu, der momentan stärker denn je frequentiert wird. Zur jetzt beginnenden Erntezeit für Spargel und Erdbeeren suchen unsere Bauern deutschlandweit nach Helfern im Inland. Auch diese Personen benötigen sichere Unterkünfte, in denen sie sich an die notwendigen Hygienemaßnahmen halten können.

Aufgrund vermehrter Hotelschließungen müssen viele Branchen nun umdisponieren, um ihre Mitarbeiter noch unterbringen zu können. Betroffen davon sind beispielsweise auch große Produktionsfirmen aus der Filmbranche, die nun für Ihre Mitarbeiter angemessene Quartiere suchen müssen. Auch hierfür sind Ihre angebotenen Monteurzimmer & Ferienwohnungen bestens geeignet.

Laut Gewerkschaft der IG Bau erweist sich gerade jetzt die Baubranche als Stabilitätsanker der Konjunktur. Empfohlen werden ein regelmäßiges Händewaschen und Einhalten eines Mindestabstands, um Ansteckungen zu vermeiden. (Stand 19.03.2020)

Die Bauwirtschaft erweist sich als Stabilitätsanker in der Corona Krise

Selbst im stark von COVID-19 Infektionen betroffenen Bundesland NRW blickt man im Straßenbau positiv in die Zukunft. So lässt die Direktorin von Straßen.NRW, Frau Elfriede Sauerwein-Braksiek verlauten:

“Derzeit laufen noch alle unsere Baustellen und das soll auch so bleiben“. Der Verkehr habe um 20 Prozent abgenommen, deshalb könnten die Arbeiter jetzt gut Straßen reparieren und dabei vor Ort einen Mindestabstand untereinander einhalten. (Tag24, Köln, Update 19.03.2020)

Handhygiene ist der beste Schutz vor Corona

Für Sie als Vermieter gilt jetzt ebenfalls, die richtigen Hygienemaßnahmen zu ergreifen, um ihre Mieter vor möglichen Ansteckungen zu schützen. In unserem Merkblatt, dass Sie Ihren Mietern aushändigen können, finden Sie dazu viele nützliche Tipps: Merkblatt herunterladen

Sie können uns auch weiterhin zu unseren üblichen Öffnungszeiten telefonisch erreichen:

Mo. – Do.: 10:00- 13:00 und von 14:00 – 17:00
Fr.: 10:00 – 14:00 sowie jederzeit per E-Mail

Wir, das Team von www.Monteurunterkunft.de , wünschen Ihnen alles Gute.
Und bleiben Sie gesund!

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
WICHTIG: Trotz sorgfältigster Recherche zu unseren Artikeln und Berichten können wir keinerlei Haftung für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben übernehmen. In rechtlichen Angelegenheiten sollten Sie immer Ihren Anwalt oder Steuerberater fragen.