Effektiv Kosten bei der Vermietung senken
Ein umfangreicher Ratgeber für Vermieter von Ferienwohnungen und Monteurzimmern
19.06.2020 | 12 Min. | Monteurunterkunft.de
Sie sehen Ihre leer stehende Immobilie nicht nur als langfristige Geldanlage, sondern möchten daraus auch möglichst zeitnah Kapital schlagen? Dann lohnt sich eine Vermietung in jedem Fall. Neben den eindeutigen Vorteilen, dass Ihre Wohnung bzw. Ihr Zimmer auf diese Weise regelmäßig gepflegt und gewartet wird und die Mieteinnahmen regelmäßig fließen, genießen Sie auch einige steuerliche Vorzüge.
Dieser praxisorientierte Ratgeber dient dazu, Ihnen alle Möglichkeiten und Chancen aufzuzeigen, so dass Sie diese im Anschluss an die Lektüre umgehend in Anspruch nehmen können. Schließlich ist die Dunkelziffer gerade mit Blick auf unerfahrene Vermieterinnen und Vermieter noch überdurchschnittlich hoch. Diese neigen dazu, den Gewinn aus den Mietzahlungen zwar zu versteuern, versäumen es jedoch möglicherweise aus mangelnder Kenntnis der vorhandenen Optionen, sich die anfallenden Aufwendungen auch anrechnen zu lassen. Nach der Lektüre dieses Beitrages werden Sie feststellen, dass sich die Verluste aus der versteuerten Miete in Grenzen halten, da Sie sämtliche Kosten abschreiben können. Der Staat unterstützt Sie folglich indirekt beispielsweise durch die Anerkennung von Rechnungen für Schönheitsreparaturen dabei, Ihre Immobilie instand zu halten und auf diese Weise für potentielle Mieterinnen und Mieter attraktiv zu machen.
Warum es sich bei Handwerkern und Monteuren um ideale Mieter handelt: ein einführender Exkurs
Zählen auch Sie zu den Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzern, die ihre Ferienwohnung saisonunabhängig vermieten möchten und nach einer entsprechend passgenauen Zielgruppe suchen? Dann sollten Sie sich auf Menschen mit Berufen konzentrieren, die den Einsatz an verschiedenen Orten notwendig machen. An erster Stelle sind hier natürlich Handwerker und Monteure zu nennen, die häufig an längeren auswärtigen Projekten arbeiten und daher dringend Wohnraum benötigen.
Sollte sich bei Ihnen an diesem Punkt ein leichtes Unwohlsein bemerkbar machen, da Sie mit dieser Berufssparte gewisse Vorurteile verbinden, so ist es an der Zeit, diese durch positive Erfahrungen zu widerlegen. Schließlich hat jede Branche ihre Negativbeispiele, die unter anderem durch einen regelmäßigen Alkoholkonsum und mangelnde Sauberkeit auffallen. Handwerker und Monteure bilden hier keine Ausnahme. Jedoch können Sie davon ausgehen, dass gerade Arbeitskräfte, die an anspruchsvollen Projekten fern ihres eigenen Wohnortes mitwirken, in erster Linie an ihren Job denken. Und dieser beginnt in der Regel so früh am Morgen, dass der übermäßige Genuss von Alkohol zusammen mit anderen Lastern in erster Linie ein Hindernis bei der pünktlichen und sorgfältigen Ausführung ihrer beruflichen Pflichten darstellt und daher vermieden wird. Vergleichbares gilt für ausschweifende Partys am Abend. Schließlich erweisen sich handwerkliche Tätigkeiten in der Regel als physische Herausforderung, häufig sogar als Grenzerfahrung, so dass die Betroffenen nach getaner Arbeit naturgemäß eher dazu neigen, es ruhig angehen zu lassen. Entsprechend handelt es sich bei einem Großteil Ihrer potentiellen Mieter um zuverlässige, anständige Menschen, die den ganzen Tag lang an ihrem Arbeitsort im Einsatz sind und in Ihrer Ferienwohnung lediglich als eine Art Schlafgast auftreten.
Es kann also nicht oft genug betont werden, dass Sie mit einer Entscheidung für diese Berufsgruppe genau richtig liegen, wenn Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Zimmer nicht nur in der Hauptsaison, sondern das ganze Jahr über vermieten möchten. Schließlich ist die Arbeit von Handwerkern und Monteuren unabhängig von der Jahreszeit gefragt, so dass ein ununterbrochener Bedarf an Unterkünften besteht. Auch in puncto Mietzahlungen gehen Sie hier so gut wie keine Risiken ein, da die Einnahmen durch die Tätigkeit vor Ort belegt und gesichert sind. Abgesehen davon handelt es sich nicht selten um längere Arbeitseinsätze, so dass Sie von den Vorzügen, die eine dauerhafte Belegung Ihrer Ferienimmobilie mit sich bringen, profitieren. So bleibt Ihnen beispielsweise ein ständiger Wechsel verbunden mit der notwendigen Suche nach neuen Mietern erspart. Zudem werden viele Handwerker und Monteure wiederholt an demselben Ort eingesetzt. Handelt es sich beispielsweise um ein Herbstprojekt, das im folgenden Frühjahr weitergeführt wird, so ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihr Mieter zu Ihnen zurückkehrt und Sie sich somit ohne großen persönlichen Aufwand feste Mieteinnahmen sichern.
Du möchtest ein Monteurzimmer online vermieten?
Erstelle ein Inserat, vermiete eine Unterkunft und profitiere von vielen Vorteilen.
- Tausende Zimmersuchende im Monat
- Als Neukunde 30 Tage kostenfrei testen
- Kostenloser Support
- Hohe Auslastung Deiner Unterkunft
Von der Kunst, sämtliche Kosten von der Steuer abzusetzen: ein 'sanfter' Einstieg in eine komplexe Thematik
Wie jeder Bereich verlieren auch die Steuern etwas von ihrem ursprünglichen Schrecken, wenn man sich etwas eingehender damit befasst. Dabei wird schnell deutlich, dass das Vorgehen des Finanzamtes eigentlich relativ einfach und verständlich ist. Von den Mieteinnahmen des jeweiligen Jahres werden sämtliche Ausgaben, die Sie als Vermieterin bzw. Vermieter angeben und entsprechend belegen, abgezogen. Versteuert wird lediglich der verbleibende Betrag.
Doch wie verfahren Sie nun konkret in der Praxis und welche Kosten werden vom Finanzamt als Aufwendungen, die von der Steuer abgesetzt werden können, anerkannt?
In diesem Kontext bietet es sich an, sich an dem Wert in Höhe von 410 Euro zu orientieren. Dabei handelt es sich um die oberste Grenze, die signalisiert, dass es steuerrechtlich nun ein wenig anspruchsvoller wird. Überschreiten Ihre Ausgaben diesen Betrag nicht, so hält sich der Aufwand für Sie und den Fiskus im Rahmen. Denn sämtliche Unkosten, darunter kleinere Anschaffungen wie Steckdosen, Spiegel, Duschköpfe etc. können vollständig und direkt von den Mieteinnahmen abgezogen werden.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Ihre Ausgaben über diesem Wert liegen. Handelt es sich also um größere und somit auch kostspieligere Anschaffungen wie beispielsweise Elektrogeräte, so müssen diese nach und nach von der Steuer abgesetzt werden. Der Fachbegriff für diese Vorgehensweise lautet 'Absetzung für Abnutzung'.
Um das Prozedere für Sie als Steuerzahlerin bzw. Steuerzahler zu erleichtern hat das Bundesfinanzministerium Tabellen erstellt, in denen die genaue Abschreibungsdauer für verschiedene Gegenstände bzw. Artikel festgelegt ist. Sollten diese nicht aufgelistet sein, so besteht Ihre Aufgabe darin, zwecks aussagekräftiger Schätzungen einen Experten hinzuzuziehen oder diese eigenständig durchzuführen. Dabei sollten Sie sich an der Nutzungsdauer des jeweiligen Objektes orientieren. Liegt diese beispielsweise bei sechs Jahren, so ist der Zeitraum der Abschreibung ebenso lang. Die Kosten für das Gerät sind folglich durch die Zahl Sechs zu teilen und das Ergebnis kann von den jährlich anfallenden Steuern abgesetzt werden. Investieren Sie in eine neue Waschmaschine, die als besonderes Ausstattungselement Ihrer Ferienimmobilie dient, so liegt der Preis garantiert über den veranschlagten 410 Euro. Entscheiden Sie sich für ein qualitativ hochwertiges Modell mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren und einem Preis von 1000 Euro, so bedeutet dies, dass Sie über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt jährlich 100 Euro abschreiben können.
Ausgaben abschreiben: Hinweise, Anregungen und Tipps
Ob Haus, Wohnung oder Zimmer, die Größe des vermieteten Objektes ist irrelevant, wenn es darum geht, die Steuererklärung inklusive aller erforderlichen Angaben auszufüllen. In Ihrer Rolle als vermietende Partei zählen dazu natürlich neben den Einnahmen, die Sie durch die Vermietung Ihrer Immobilie haben, auch die Ausgaben. In der Steuererklärung werden diese in der Anlage V für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgeführt. Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle lautet, dass Sie unbedingt sämtliche Belege wie Rechnungen, Quittungen, Verträge etc. aufheben, da Sie ohne diese keinen Anspruch auf eine Erstattung haben. Laut Gesetz besteht ohnehin eine zweijährige Aufbewahrungspflicht, die sicherstellt, dass Sie im Ernstfall tatsächlich den notwendigen Nachweis zur Hand haben. Abgesetzt werden die jeweiligen Ausgaben als sogenannte Werbungskosten. Was im Einzelnen darunter zu verstehen ist, soll in den folgenden Absätzen etwas eingehender beleuchtet werden. Und noch ein kleiner Hinweis zum Schluss: Liegt der Mietpreis unter der für den jeweiligen Ort üblichen Norm, so werden die Kosten für die Aufwendungen nicht in vollem Umfang erstattet.
Von Anschaffungskosten bis zu Maklergebühren: die breite Palette der Ausgaben, die unter die Kategorie 'Werbungskosten' fallen – Teil 1
Bei den Anschaffungskosten handelt es sich, wie der Begriff bereits vorschlägt, um die Summe, die Sie für den Kauf Ihrer Immobilie ausgegeben haben. Dabei hängt die Höhe der Erstattung von dem Baujahr Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses ab. Liegt dieses vor dem 31. Dezember 1924, so haben Sie die Möglichkeit, 2,5 Prozent der Anschaffungskosten jährlich abzuschreiben. Nach diesem Prinzip verfahren Sie, bis Sie Ihre Ausgaben vollständig erstattet bekommen haben. Bei Immobilien, die später erbaut wurden, reduziert sich die Höhe der Abschreibung. Pro Jahr können Sie lediglich zwei Prozent der Anschaffungskosten für einen Zeitraum von insgesamt 50 Jahren steuerlich geltend machen. Da Sie die Grundstückskosten nicht abschreiben können, sollten Sie der Einfachheit halber sowohl für Ihre Immobilie als auch für Ihr Grundstück jeweils einen separaten Kaufvertrag verwenden. Der Außenbereich inklusive Garten wird hingegen als Bestandteil Ihrer Immobilie gewertet und lässt sich unter Berücksichtigung der festgesetzten zehnjährigen Nutzungsdauer von der Steuer absetzen.
Da es sich bei den Anschaffungskosten um eines der vielschichtigeren Themen in Sachen Steuern handelt, lassen sich hier keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Ihren konkreten Fall von Experten prüfen und sich entsprechend beraten zu lassen. Vergleichbares gilt für die Zinsen. Da ein Großteil der zukünftigen Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer nicht mit dem Hauskauf warten möchten, bis sie über ein ausreichendes finanzielles Budget verfügen, entscheiden Sie sich in der Regel für ein sogenanntes Hypothekendarlehen. Dies besagt, dass sie ihre Immobilie als Sicherheit für einen bei der Bank aufgenommenen Kredit anbieten. Dies mag auf den ersten Blick riskant erscheinen, zumal sie nun nicht nur das Darlehen selbst, sondern auch die Zinsen, die ihnen in jedem Monat entstehen, abbezahlen müssen. Die gute Nachricht lautet jedoch, dass diese Zinsen in die Rubrik der 'Werbungskosten' gehören und somit von der Steuer abgesetzt werden können. Ähnliches gilt für die Grundsteuer, ein in der Regel notwendiges Übel, das alle Grund- und Laubenbesitzer betrifft, und je nach Standort von der zuständigen Gemeinde festgelegt wird. Die Grundsteuer kann ebenfalls in der Sparte der Werbungskosten angeführt werden und ist vollständig erstattbar.
Sollten Sie über ein Konto verfügen, das eigens für die Abwicklung der Ausgaben und Einnahmen Ihrer vermieteten Immobilie gedacht ist, so haben Sie die Möglichkeit, die damit in der Regel verbundenen Kontoführungsgebühren gleichermaßen von der Steuer abzusetzen. Und liegt Ihre Ferienimmobilie nicht an Ihrem Wohnort, sondern ist so weit entfernt, dass Sie sich nicht selbst um Angelegenheiten rund um die Vermietung kümmern können, so bietet es sich an, einen Makler vor Ort damit zu beauftragen und sich die entstehenden Maklergebühren ebenfalls anrechnen zu lassen.
Werbung, Renovierung und zeitnahe Reparatur: die Garanten für dauerhafte Mietverhältnisse – Werbungskosten Teil 2
Aus der Sicht des Finanzamtes gelten alle Ausgaben für Mittel und Maßnahmen als absetzungsfähig, die dazu dienen, unter anderem die Einnahmen von Vermieterinnen und Vermietern von Ferienunterkünften sicherzustellen. Die in diesem Abschnitt aufgeführten Beispiele entsprechen dieser Beschreibung in vollem Umfang. Den Anfang macht die Werbung, ohne die ein Haus bzw. eine Wohnung nicht das gewünschte Interesse einer überdurchschnittlich hohen Anzahl potentieller Mieterinnen und Mieter zu wecken vermag. Besonders beliebte Methoden sind hier das Schalten von Anzeigen in Prospekten, Zeitschriften und Zeitungen und natürlich im Internet.
Der Erfolg einer dauerhaften Vermietung steht und fällt mit dem Zustand und dem Erscheinungsbild Ihrer Immobilie. Wer in den Bereichen Reparatur und Renovierung nachlässig ist, muss befürchten, dass dies in der Branche schnell publik wird und für Negativpropaganda sorgt. Schließlich haben die Mieterinnen und Mieter einen Anspruch auf eine Unterkunft, in der alle wesentlichen Ausstattungselemente einwandfrei funktionieren und das Gesamtambiente stimmt. Kleine Mängel sollten Sie also zeitnah beseitigen. Dazu zählen unter anderem undichte Fenster und Türen, verstopfte Abflüsse und tropfende Rohre. Natürlich verdienen notwendige Schönheitsreparaturen ebenfalls Ihre unbedingte Aufmerksamkeit. Löcher oder Risse in den Wänden sind nicht nur unästhetisch, sondern können bei fehlender Instandsetzung mit der Zeit auch größere Ausmaße annehmen. Zudem besteht kein Anlass, aufgrund des hier angebrachten couragierten und raschen Eingreifens Nachteile auf finanzieller Ebene zu befürchten. Schließlich sind sämtliche Kosten, die in Verbindung mit der Renovierung entstehen, ebenfalls ein Fall für die Steuerabsetzung. Werden aufwendigere Maßnahmen wie Umbau oder Sanierung der vermieteten Immobilie erforderlich, so können Sie Kosten, die 4000 Euro jährlich nicht überschreiten, ebenfalls absetzen. Sollten die Aufwendungen höher liegen, ist alternativ eine Abschreibung, die sich über mehrere Jahre hinzieht, möglich.
Gerade, wenn Sie sich für die primäre Vermietung von Unterkünften an Handwerker und Monteure entscheiden, ist eine komplette Ausstattung sinnvoll, da es sich dabei in der Regel um befristete Arbeitseinsätze handelt. Entsprechend werden es Ihre Gäste zu schätzen wissen, wenn Sie gleich eine komplett eingerichtete Wohnung inklusive Einbauküche, Waschmaschine und sonstigem Mobiliar vorfinden. Vermieten Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung offiziell mit Inventar, so lassen sich die Kosten für Möbel bis zu einer Höhe von 410 Euro im Rahmen der jeweils aktuellen Steuererklärung absetzen. Ausstattungs- und Einrichtungselemente über 410 Euro müssen hingegen nach und nach über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden.
Spezialfall Nebenkosten – Werbekosten Teil 3
An dieser Stelle von einem 'speziellen Fall' zu sprechen, ist vielleicht etwas zu hoch angesetzt. Jedoch mag es für Laien auf den ersten Blick verwunderlich erscheinen, dass sie Nebenkosten, die eindeutig von der Mieterin bzw. dem Mieter bezahlt werden und folglich als zusätzliche Einnahmen gelten, mühelos wieder von den Steuern absetzen können. In diesem Fall legt die mietende Partei also den zu zahlenden Betrag aus und nicht Sie als Vermieterin bzw. Vermieter.
Zu den Nebenkosten gehören neben den Ausgaben für die Dienste von Hausmeister bzw. Hausverwalter auch die Kosten für den Schornsteinfeger, die Straßenreinigung, den Winterdienst, die Müllabfuhr sowie die Reinigung der Räumlichkeiten, die der gemeinschaftlichen Nutzung dienen. Ebenfalls enthalten sind die Kosten für Heizung, Wasser und Versicherungen. In einem ersten Schritt werden die Nebenkosten, die zusammen mit der Miete an Sie gezahlt werden, in der Lohnsteuererklärung folglich als Einnahmen aufgeführt und im Anschluss als Werbungskosten wieder abgesetzt.
Sollten Sie jedoch eine oder mehrere der genannten Aufgaben selbst übernehmen, dann ist eine Berücksichtigung bei der Steuererklärung nicht möglich. Fungieren Sie beispielsweise als Hausmeister oder beseitigen Sie Schnee und Eis vor der Haustür eigenständig, anstatt einen Experten zu beauftragen, so haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung vom Finanzamt. Geht es hingegen um die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Geräte, darunter Werkzeuge, Werkstoffe oder Ausstattungsgegenstände, so werden die Kosten übernommen. In diesem Kontext ist darauf zu verweisen, dass nicht nur Geräte für die Arbeit im Freien oder staatlich festgelegte Serviceangebote wie die Säuberung der Straße von der Steuer abgezogen werden können. 'Haushaltsnahe Dienstleistungen' lautet hier der entscheidende Oberbegriff für eingestelltes Personal, das für die Kinderbetreuung, die Altenpflege und nicht zuletzt auch für die Reinigung der Zimmer Ihrer Ferienwohnung eingesetzt ist. Der engagierte Gärtner gehört ebenso wie die Koch- und Küchenhilfe in diese Kategorie der haushaltsnahen Dienstleistungen, die bis zu einem Betrag von 20.000 Euro einen zwanzigprozentigen Steuererlass mit sich bringen.
Fahrtkosten, Formelles & Co – Werbekosten Teil 4
Dass Sie als Vermieterin bzw. Vermieter auch viele bürokratische Angelegenheiten erledigen müssen, erklärt sich von selbst. Natürlich tritt dieser Fall nur ein, wenn Sie sich gegen die Beauftragung eines Maklers entscheiden und den gesamten Prozess des Vermietens selbst in die Hand nehmen. Dazu gehört neben der umsichtigen Betreuung Ihrer Immobilie auch die Kommunikation mit dem jeweiligen Mieter sowie die Bereitschaft zu permanenter Fortbildung und Schadensbegrenzung im Falle von Streitigkeiten und Konflikten. Im Detail bedeutet dieser vielseitige Katalog an Anforderungen, die auf Sie als Vermieter bzw. Vermieterin von Ferienunterkünften zukommen, unter anderem das Verfassen und Versenden von Mietverträgen sowie den Austausch weiterer, in diesem Kontext relevanter Korrespondenz. Die auf diese Weise entstehenden Bürokosten, darunter Ausgaben für Kopien, Schreibutensilien, Porto, Internet und Telefon gelten als Werbungskosten und können folglich problemlos von den Steuern abgesetzt werden.
Als verantwortungsbewusster Vermieter bzw. Vermieterin werden Sie sicherlich keine Mühen scheuen, um sich selbst davon zu überzeugen, dass in Ihrer Ferienunterkunft alles mit rechten Dingen zugeht und die mietende Partei rundum zufrieden ist. Entsprechend ist es im Falle einer Vermietung absehbar, dass Sie nicht nur bei dringlichen Angelegenheiten zwischen Ihrem Wohnort und dem Standort Ihrer vermieteten Ferienwohnung hin- und herpendeln. 30 Cent pro Kilometer erhalten Sie laut Gesetz, wenn Sie sich für eine Fahrt mit Ihrem eigenen Auto entscheiden. Dabei ist es unbedeutend, ob Sie zur Bank, in den Baumarkt oder zu Ihrem Ferienhaus fahren, da alle Strecken, auf denen Sie als Vermieter im Einsatz für Ihre Immobilie unterwegs sind, legitim sind und die in diesem Kontext entstehenden Fahrtkosten zu den allgemeinen Werbekosten gezählt werden.
Um immer auf dem aktuellen Stand zum Thema 'Vermieten' zu bleiben, lohnt sich zudem eine Mitgliedschaft bei relevanten Verbänden und Vereinen wie dem sogenannten 'Vermieterverband'. Hier erhalten Sie in regelmäßigen Abständen Nachrichten, die für Sie als vermietende Partei von Bedeutung sein könnten. Entsprechend sind auch die Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzbar. Sollten Sie trotz vorbildlicher Leistung doch einmal mit Ihren Mietern in Streit geraten, so erweist sich ein eigener Anwalt als ausgesprochen hilfreich. Eine professionell aufgesetzte Mahnung kann Gäste, die mit ihren Mietzahlungen im Rückstand liegen, dazu bringen, ihrer Pflicht nachzukommen. Eskaliert die Angelegenheit dennoch und steigen die Kosten für erstklassige Anwälte drastisch, so besteht kein Anlass zur Sorge. Denn auch diese Art der Aufwendungen lässt sich mühelos von der Steuer absetzen.
Als letzter Punkt in dieser Rubrik ist auf das Thema 'Auszugsprämie' zu verweisen. Wünschen Sie, dass Ihre Mieter vor dem vereinbarten Zeitpunkt ausziehen, so ist dies die geeignete Strategie, um Ihr Ziel zu erreichen. Das Finanzamt erkennt Aufwendungen dieser Art dann als Werbungskosten an, wenn Sie Ihre Wohnung renovieren, um sie im Anschluss zu einem höheren Preis zu vermieten oder wenn Sie sich zum Verkauf der Immobilie entschließen.
Fazit: Anhaltende Lernbereitschaft als Schlüssel zu weiteren drastischen Kosteneinsparungen für Vermieterinnen und Vermieter
Gesetzliche Neuerungen sind an der Tagesordnung. Davon bleiben auch die Regulierungen, die den Fiskus betreffen, nicht verschont. Für Sie als steuerzahlender Vermieter bzw. als Vermieterin hat dieses Phänomen häufig Vorteile. Entsprechend sollten Sie es sich zur Gewohnheit machen, sich in regelmäßigen Abständen über den jeweils aktuellen Stand der Dinge zu informieren und auf diesem Wege nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, die Kosten, die Ihnen als vermietende Partei entstehen, zu senken.
Lehnen Sie es ab, auf eine Rückerstattung durch das Finanzamt zu warten bzw. große Summen vorzustrecken, so bietet sich ein besonders umsichtiges und sparsames Haushalten an. Eine sorgfältige Planung und umfassende Information sind die beiden Stichwörter, die hier zum Tragen kommen. Nutzen Sie diese in der Praxis, so sind Sie im Idealfall dazu in der Lage, sich Zeit, Kosten und Mühen zu sparen. Schließlich fallen die einstigen Ausgaben für überteuerte Möbel ab sofort ebenso weg wie die überflüssigen Kopien unprofessioneller Mietverträge. Und auch die ursprünglich scheinbar notwendige, häufige 'Besichtigung' Ihrer Immobilie gehört jetzt der Vergangenheit an. Stattdessen werden Sie mit zunehmender Recherche zum Experten für attraktive Sonderangebote, wenn es um hochwertige Elektrogeräte wie Kühlschrank, Waschmaschine und Rasenmäher oder aber neue Möbelstücke geht. Natürlich können Sie die hierfür entstehenden Kosten ebenfalls von der Steuer absetzen. Schließlich ist es dem Fiskus egal, wie hoch oder niedrig der jeweilige Betrag der Aufwendungen ausfällt, solange diese nur einer Sicherung Ihrer Mieteinnahmen dienen.
Zu guter Letzt nochmals der wichtige Hinweis: für sämtliche aufgeführten Werbungskosten gilt, dass die erforderlichen Angaben der Anlage V in der Einkommensteuererklärung gemacht und mithilfe von aussagekräftigen Belegen nachgewiesen werden müssen. Dabei handelt es sich um das Formular, das eigens für die Dokumentation von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entwickelt wurde.