Die richtige Arbeitskleidung

03.05.2020 | 3 Min. | Monteurunterkunft.de

Die richtige Arbeitskleidung

Arbeitskleidung: sicher aufbewahrt in Monteurunterkunft und Monteurzimmer. Manche Arbeiter benötigen Kleidung im Sinne der "Arbeitsschutzmaßnahmen für Beschäftigte im Baugewerbe und Handwerk" als persönliche Schutzausrüstung gemäß der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen". Etliche Arbeitgeber verlangen Schutzkleidung im Corporate Design. In jedem Fall verpflichten Gesetze Arbeitgeber zur Zahlung obligater Arbeitsschutzkleidung und zu deren Instandhaltung. Bei verlorener oder gestohlener Arbeitskleidung verbietet sich das Tragen kollegialer Kleidung. Mithin empfiehlt sich ihr Verwahren im Monteurzimmer.

Arbeitskleidung zum Schutz der Beschäftigten

Viele Bauarbeiter, Monteure und Handwerker, die täglich auf Baustellen beschäftigt sind, sind durch ihren Job - im Vergleich zu einer Arbeit im Büro - einem besonders großen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Vor allem für diejenigen von ihnen, die draußen arbeiten, steigt bei schlechtem und kaltem Wetter die Unfallgefahr noch mehr an. Aus diesem Grund ist es für die beschriebene Berufsgruppe sehr wichtig bei der Arbeit eine vernünftige Arbeitsschutzkleidung zu tragen.

Für eine ordnungsgemäße Sicherheit bei der Arbeit sehen die „Arbeitsschutzmaßnahmen für Beschäftigte im Baugewerbe und Handwerk“ eine geeignete Ausstattung mit Sicherheitsschuhen und Arbeitsschutzkleidung vor. Die Betriebsvereinbarungen des jeweiligen Arbeitgebers sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft verordnen in diesem Zusammenhang allen betroffenen Beschäftigten eine Nutzung der sogenannten „persönlichen Schutzausrüstung“ (PSA).

Die richtige Arbeitskleidung: Schutzausrüstung

Eine „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen“ legt im Einzelnen genau fest, wie die persönliche Arbeitskleidung auszusehen hat. Generell versteht man unter Arbeitsschutzkleidung spezielle Kleidungsstücke, die lediglich innerhalb der Arbeitszeit getragen werden und nicht in der Freizeit. Teilweise schreiben Arbeitgeber ihren Beschäftigten auch eine einheitliche Arbeitsschutzkleidung vor, da diese als unternehmerisches Markenzeichen eingesetzt werden soll.

Zur Arbeitsschutzkleidung gehören beispielsweise:

  • Arbeitsjacke
  • Arbeitsschutzhelm
  • Arbeitsschutzhose
  • Arbeitsweste
  • Gehörschutz
  • Hitzebeständige Schutzkleidung (zum Beispiel für Schweißer)
  • Kniepolster / Knieschützer
  • Sicherheitshandschuhe
  • Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe / Zehenschutzkappe und Durchtrittschutz
  • Schutzbrille
  • Schutzkleidung gegen Kälte und Nässe
  • Schutzmaske (zum Beispiel gegen Staub)
Die richtige Arbeitskleidung: Sicherheitsschuhe

Hohe Priorität auf einer Baustelle hat stets das Tragen von Sicherheitsschuhen. Eine spezielle Kennzeichnung beschreibt bei jedem einzelnen Schuh die genaue Ausrüstung: Unterschieden wird dabei in vier Klassen, die sich je nach Sicherheitsgrad unterscheiden (S1 bis S4). Das Ziel eines Sicherheitsschuhes ist es, Unfälle oder Verletzungen auf Baustellen zu vermeiden, zum Beispiel durch das Bewegen auf glatten Untergründen oder auf Gerüsten.

Für einen besonderen Schutz besitzen Sicherheitsschuhe folgende Eigenschaften und Extras:

  • Eingearbeitete Stahlkappe
  • Gelenkverstärkung
  • Fersenschutz
  • Knöchelschutz
  • Trittsichere Schuhsohle
  • Antistatisch
  • Rutschhemmend

Wer kommt für die Kosten auf?

Uneinigkeit herrscht häufig bei der Diskussion um die Frage: Wer kommt für die Kosten der Arbeitsschutzkleidung auf? Der Arbeitgeber oder der Beschäftigte selbst? Grundsätzlich gilt: Erfordert der eigene Beruf das Tragen von Arbeitsschutzkleidung, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet die komplette Kleidung zur Verfügung zu stellen und auch zu bezahlen. Jeder Beschäftigte, auch Auszubildende, hat das Recht auf seine eigene – wenn nötig individuell angepasste – Arbeitsschutzkleidung: Gegenseitiges Teilen der Arbeitskleidung ist rechtlich nicht erlaubt. Ebenso ist der Arbeitgeber in diesem Fall dafür verantwortlich, dass sich die Arbeitskleidung in einem vernünftigen Zustand befindet.

Sobald ein Arbeitgeber das Tragen von Arbeitsschutzkleidung in seinem Unternehmen angeordnet hat, müssen alle Beschäftigten dem nachkommen und die Kleidung ordnungsgemäß benutzen. Ignoriert ein Arbeitnehmer dies und trägt keine Arbeitsschutzkleidung, muss er mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder zumindest einer Abmahnung rechnen, denn er riskiert so den gesetzlichen Unfallschutz.

Die richtige Arbeitskleidung: Kündigung

Eine andere Situation herrscht allerdings, wenn ein Beschäftigter aufgrund seines Berufes nicht zwingend eine Arbeitsschutzkleidung benötigt, sondern er diese lediglich aus persönlichen Gründen tragen möchte. Einige Arbeitnehmer wollen beispielsweise die eigene private Kleidung nicht verschmutzen oder riskieren, dass diese bei der Arbeit beschädigt wird. Hier ist ein Arbeitgeber keinesfalls dazu verpflichtet eine Arbeitsschutzkleidung zu stellen oder die Kosten zu übernehmen. Er kann durchaus vom Beschäftigten verlangen, dass dieser selbst für die Bezahlung der Arbeitskleidung aufkommt.

Ein Artikel von: Dennis Josef Meseg - Pixelhauer Medien | Monteurunterkunft.de
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