Abbrucharbeiten auf Baustellen
26.05.2021 | 5 Min. | Monteurunterkunft.de
Abrissarbeiten bilden einen Schwerpunkt in der Baubranche. Dabei werden Gebäude und Anlagen komplett oder teilweise zerstört. Es kommen unterschiedliche Verfahren wie Zerschlagen, Demontieren, Einreißen oder kontrollierte Sprengungen zum Einsatz. Die zerkleinerten Baustoffe entsorgen Firmen umweltgerecht. Die infrage kommenden Abbruchverfahren werden im Vorfeld der Arbeiten festgelegt, wobei Bauunternehmen die Statik und den Zustand des jeweiligen Bauwerks berücksichtigen. Bei Abbrucharbeiten besteht durch herabfallende Materialien und Gebäudeteile ein hohes Gefahrenpotenzial. Um Personen in keiner Weise zu verletzen, ist auf die Einhaltung geltender Richtlinien zum Arbeits- und Unfallschutz zu achten. Die Maßnahmen greifen überwiegend auf der Baustelle, aber auch außerhalb des Arbeitsbereichs haben sie Relevanz. Das gilt insbesondere bei den Ruhezeiten von Baggerführern. Nur konzentrierte Mitarbeiter verrichten ihre Aufgaben zuverlässig. Monteurzimmer stellen ausreichende Ruhezeiten sicher.
Richtiges Verhalten bei Abbrucharbeiten für Beschäftigte
Der Abbruch bzw. der Abriss eines Bauwerkes gehört zu den täglichen Aufgaben von Beschäftigten im Bauwesen. Darunter versteht man ein komplettes oder auch geteiltes Zerstören und Entsorgen von Bauwerken aller Art. Für einen Abbruch gibt es unterschiedliche Methoden, zum Beispiel Zerschlagen, Demontieren, Einreißen oder Abtragen. Bei großen Bauwerken werden zum Teil auch kontrollierte Sprengungen eingesetzt, sofern es die örtliche Umgebung ermöglicht.
Bei Abbrucharbeiten lauern für die Beschäftigten auf Baustellen allerdings zahlreiche
Gefahren – so
können unzureichende Kenntnisse über statische Verhältnisse oder fehlende Abstützungen zu einem
plötzlichen Einsturz von Decken, Wänden oder Zwischendecken führen. Risikoreich ist ebenfalls ein
unkontrollierter Einsturz durch unzureichende Reichhöhen des Abbruchgerätes. Die falsche Wahl der
Abbruchmethode kann schlimme Folgen haben sowie auch der Einsturz des Bauwerkes durch unzureichende
Kenntnisse vom Zustand des Bauwerkes.
Deshalb ist es enorm wichtig, dass alle Beschäftigten bei Abrissarbeiten bestimmte Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen auf der
Baustelle befolgen, damit die Gesundheit geschützt wird und Unfälle vermieden werden können. Daher
ist zuerst der bauliche Zustand des abzubrechenden Bauwerkes und der angrenzenden Bauteile in
statischer und konstruktiver Hinsicht zu prüfen, bevor die Abbrucharbeiten beginnen. Die
Durchführung dieser Arbeiten muss stets ausführlich und genau geplant werden. Je nach den örtlichen
Gegebenheiten muss die richtige Abbruchmethode ausgesucht werden, zum Beispiel Demontieren,
Einreißen oder Abtragen.
Vor dem Abbruch
Bevor mit dem Abbruch begonnen wird, muss die zuständige Berufsgenossenschaft darüber
informiert
werden. Besonders schwierige und große Abrisse dürfen erst starten, wenn auf der Baustelle eine
schriftliche Abbruchanweisung des Unternehmers vorhanden ist und alle Beteiligten genau eingewiesen
wurden. Zu den Aufgaben im Vorfeld gehört auch eine Absperrung aller Gefahrenbereich bzw. eine
Absicherung dieser durch entsprechende Warnposten. Verkehrswege und Fluchtwege sind von Material
durch den Abbruch freizuhalten.
Die Person, die für die Abbrucharbeiten Aufsicht führt, muss das Abbruchobjekt zu jeder Zeit im
Blick haben – deshalb darf sie währenddessen beispielsweise nicht selbst als Baggerfahrer
beschäftigt sein. Alle Beschäftigten auf der Baustelle sind dazu verpflichtet eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen: Dazu zählt
ein Schutzhelm, ein Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und zum Teil auch eine Staubmaske. Der Einsatz,
die Auswahl und das Zusammenwirken von Geräten muss untereinander abgepasst werden, wie im Fall
einer Verwendung von Schutzaufbauten gegen eventuell herabfallende Gegenstände.
Störungen bei den Abbrucharbeiten
Gibt es Störungen bei den Abbrucharbeiten oder eine drohende Gefahr, müssen alle Arbeiten sofort unterbrochen werden. Eine Veranlassung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist nötig, wenn Gehörschutz oder Atemschutzgeräte verwendet werden. Kommt es zu einem Unfall auf der Baustelle gilt es Ruhe zu bewahren, die Unfallstelle zu sichern sowie den Ersthelfer bzw. einen Rettungswagen zu benachrichtigen. Auch der direkte Vorgesetzte oder der Arbeitgeber sollten in einer solchen Situation verständigt werden.
Damit es erst gar keine Unfälle gibt, müssen die Vollständigkeit und die Funktion der Sicherheits- und Schutzeinrichtungen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Für die Wartung und Instandhaltung der Arbeitsmittel, die bei der täglichen Arbeit eingesetzt werden, sollten stets die Betriebsanleitungen des Herstellers bedacht werden.